2.210.5 (wir1p): 5. Entwurf eines Erlasses über die Dienstsiegel und Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln.

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5. Entwurf eines Erlasses über die Dienstsiegel und Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu6.

6

Am 1.4.21 hatte das Reichskabinett beschlossen, das Reichssiegel nach dem Entwurf des Graphikers Siegmund von Weech, München, zu gestalten. Daraufhin hatte der Künstler Entwürfe für die einzelnen Anwendungsformen gefertigt: das kleine Reichssiegel als Farbdruckstempel und als Prägestempel, vorgesehen für alle Reichsbehörden, und das große Reichssiegel, vorgesehen für den RPräs., den RK, die RM und den Rechnungshof des Deutschen Reiches, den Staatsgerichtshof, das Reichsgericht, das Reichsverwaltungsgericht und den Reichsfinanzhof zur Ausfertigung von Urteilen und Beschlüssen, das Bundesamt für das Heimatwesen, das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung, das Reichsversicherungsamt, das Reichsversorgungsgericht und das Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung in den Fällen, in denen diese Behörden bisher das große Reichssiegel gebraucht haben, bedingt auch vorgesehen für den Präsidenten des RT und den des VRWiR. Auf amtlichen Schildern und Drucksachen konnte außerdem ein Adler-Entwurf von Rudolf Koch, Offenbach a. M. verwendet werden (R 43 I /831 , Bl. 114-172, hier: Bl. 122-139 und R 43 I /1832 ). Der Erlaß wurde unter dem 30.3.22 veröffentlicht (RGBl. 1922 I, S. 329 ). – Der auf den Einbänden dieser Edition eingeprägte Adler entstammt dem Siegel der Rkei (kleines Dienstsiegel), die Umrandung ist fortgelassen.

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