2.227.4 (wir1p): 4. Gründung einer internationalen und nationaler Korporationen für den Wiederaufbau Europas.

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[617]4. Gründung einer internationalen und nationaler Korporationen für den Wiederaufbau Europas.

Geheimrat Ritter (Auswärtiges Amt) berichtet an der Hand des Schreibens des Auswärtigen Amts vom 8. März d. Js.9 und bittet, das Kabinett möge das Auswärtige Amt ermächtigen, an die Botschaft in London ein Telegramm etwa des Inhalts zu richten, daß die Reichsregierung sich mit der Übernahme der Garantie vorbehaltlich der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft grundsätzlich einverstanden erkläre.

9

In R 43 I nicht ermittelt; es handelt sich vermutlich um die Gründung des internationalen Konsortiums zum Wiederaufbau Europas (siehe Londoner Memorandum, Art. 37, 38 in RT-Drucks. Nr. 4378 , S. 49, Bd. 373. Vgl. Dok. Nr. 241 a Anm. 12).

Nach eingehender Aussprache, an der sich die Minister Bauer, Schmidt, Rathenau und Hermes beteiligen, erklärt sich das Kabinett einverstanden, daß das Reich diese Garantie übernimmt.

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