2.55.1 (wir1p): [Vereinigte Staaten von Amerika]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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RTF

[Vereinigte Staaten von Amerika]

Nachdem der Reichskanzler 5.20 Uhr nachm[ittags] die Sitzung eröffnet hatte, übernahm der Reichspräsident den Vorsitz.

Reichsminister Dr. Rosen teilte mit, daß der Entwurf der Antwortnote auf das Memorandum Dresels so spät fertig geworden wäre, daß es nicht rechtzeitig hätte vervielfältigt werden können. Soweit Überexemplare vorhanden waren, wurden sie an die Reichsminister verteilt1.

1

Verschiedene Antwortentwürfe in PA, Polit. Abt. III, Vereinigte Staaten, Pol. 2, Beiheft Friedensschluß, Bd. 1; endgültige Fassung siehe Anm. 8.

[141] Reichsminister Dr. Rosen verlas darauf den Entwurf und gab folgende Erläuterungen, zum Teil auf ausdrückliche Fragen des Reichskanzlers: Die an uns gestellten Fragen2 hätte er deswegen wiederholt, weil damit gerechnet werden müßte, daß die Note einmal veröffentlicht würde. Würde dann der Wortlaut der Fragen nicht bekannt sein, so würde es dem deutschen Volke unverständlich bleiben, warum wir zu einem Ja gekommen wären. Es würde nicht verstehen, daß wir nur deswegen nachgegeben hätten, um uns den Abschluß eines zukünftigen Handelsvertrages zu erleichtern. Den Nachteil der Länge der Note müsse man mit Rücksicht auf diesen Umstand in den Kauf nehmen.

2

Siehe Dok. Nr. 48, Anm. 1 und Dok. Nr. 51, P. 7.

Auf die Resolution Porter3 habe er neben dem Vertrag von Versailles Bezug genommen, weil sie Dresel erwähnt habe und auch deshalb, weil sie in einem wesentlichen Punkte eine günstigere Regelung als der Vertrag von Versailles vorsehe, nämlich bezüglich des Privateigentums.

3

Siehe Dok. Nr. 48 Anm. 1.

Einen Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten habe er verlangt, weil Dresel bisher auf die Fragen nach der Ansicht seiner Regierung nur ausweichende Ansichten [sic] gegeben und seine Auskünfte nur als inoffiziell bezeichnet hatte; es sei aber erforderlich, eine klare Situation zu schaffen.

Der Reichstag sei erwähnt worden, um dem eventuellen Einwand zu begegnen, daß die vorher geforderten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten nur vorgeschlagen worden seien, um eine Verzögerung in der Angelegenheit von unserer Seite herbeizuführen. Er hätte darauf hinweisen wollen, daß die Aufsetzung des Protokolls die gleiche Zeit in Anspruch nehmen würde, wie der Abschluß eines Vertrages. Er sei der Meinung, daß das Protokoll in der Tat von der Regierung allein nicht aufgesetzt werden könne, es bedürfe, wenn auch vielleicht nicht der Zustimmung des Reichstags, so doch der Hinzuziehung des Reichsrats, zum mindesten aber einiger Parteiführer. Außerdem habe der Auswärtige Ausschuß grundsätzlich das Verlangen gestellt, vor wichtigen Entscheidungen gehört zu werden.

Der Reichskanzler hält eine Zuziehung der gesetzgebenden Körperschaften nicht für erforderlich und auch deswegen nicht für wünschenswert, weil Amerika die Diskussion über die Regelung unserer Beziehungen zu den V[ereinigten] St[aaten] gerade vermieden wissen wolle. Außerdem vermißt der Reichskanzler in der Antwortnote den Hinweis auf die Verantwortungen, die für die V[ereinigten] St[aaten] aus der Übernahme ihrer Rechte aus dem Vertrag von Versailles entspringen.

Reichsminister Dr. Rathenau hält den vorliegenden Entwurf für einen Fortschritt gegenüber dem gestrigen, weil wir heute im Grunde die Forderungen glatt anerkennen. So vermieden wir die Möglichkeit einer Ablehnung unserer Note. Mit dem entsprechend aufgesetzten Protokoll brauchten die Amerikaner nicht vor ihr Parlament zu treten.

Er hält es jedoch für bedenklich, in unserer Antwort von einem Unterhändler zu sprechen. Wenn wir uns damit begnügten, auf die Verantwortlichkeiten hinzuweisen, die für die Amerikaner aus den in Anspruch genommenen[142] Rechten entstehen, so wären sie schon dadurch gezwungen, mit uns in Verhandlungen einzutreten.

Der Hinweis auf unser Parlament sei zu vermeiden, weil er als eine Spitze gegen die V[ereinigten] St[aaten] gedeutet werden könne, die ausdrücklich gesagt hätten, sie wollten die Angelegenheit nicht vor ein Parlament bringen.

Reichsminister Schiffer führt aus, er könne immer noch nicht erkennen, was die Amerikaner im Grunde genommen wollten. Er führe das auf die unklaren Angaben Dresels zurück. Nach seiner Meinung, wünsche Amerika alles, was ihm der Vertrag von Versailles zuspreche.

Aus dem Briefe Dresels sei zu entnehmen, daß das Protokoll nicht das Ende einer Aktion sein solle, sondern vielmehr die Voraussetzung:

1) für einen besonderen Vertrag mit den V[ereinigten] St[aaten u[nd] zwar nicht nur einen Handels- und Freundschaftsvertrag, sondern einen Friedensvertrag;

2. die Grundlage für den Präsidenten Harding zur Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen.

Unklar sei ihm namentlich, warum das Protokoll so abgefaßt sein solle, daß die Großmächte damit einverstanden sein könnten, da es nur ein[en] Vorgang zwischen den V[ereinigten] St[aaten] und Deutschland beträfe.

Wegen der wesentlichen Unklarheiten schlage er vor, die Antwort möglichst einfach und zustimmend zu halten, um alles zu vermeiden, wodurch ein Widerspruch hervorgerufen werden könne. Es sei ganz zwecklos, sich gegen die Forderungen der V[ereinigten] St[aaten] zu wehren, da sie doch erreichen könnten, was sie wollten.

Auch der Hinweis auf unser Parlament müßte wegfallen. Wir zögen die Tragweite unserer Regierungserklärung in Zweifel4, wenn wir das Parlament noch hineinzögen. Anhörung des Parlaments und des Ausschusses sei eine rein innerpolitische Angelegenheit.

4

Regierungserklärung in RT-Bd. 349, S. 3709  ff.

Ministerialdirektor von Simson: Die Unklarheiten würden nicht aus dem Wege zu räumen sein, gerade deshalb aber sei es besonders erwünscht, in der Antwort die gestellten Fragen zu präzisieren.

Die Benennung eines Bevollmächtigten wäre materiell rechtlich nötig, so daß eine Ablehnung dieses Begehrens unmöglich sei. Dahingestellt wolle er lassen, ob in dem Protokoll des Bevollmächtigten Erwähnung getan werden solle. Unzweifelhaft sei es ihm, daß unser Parlament seine Zustimmung geben müsse, denn es handele sich um einen Vertrag mit einem fremden Staat, der sich auf den Gegenstand der Reichsgesetzgebung beziehe. Durch die Annahme des Versailler Vertrags werde das Protokoll nicht gedeckt; denn es ginge in einigen Punkten über den Versailler Vertrag hinaus. Auch hier wolle er die Frage offenlassen, ob man das Parlament ausdrücklich erwähnen solle oder nicht.

Der Hinweis auf die Verantwortlichkeit Amerikas sei nicht aufgenommen worden, weil andernfalls die Amerikaner wieder vor den Kongreß müßten, was[143] sie gerade vermeiden wollten. Es sei aber auch sonst überflüssig, sie zu erwähnen, denn soweit es sich um Verantwortlichkeit handele, die aus den übernommenen Rechten entsprüngen, sei ihre Übernahme eine Selbstverständlichkeit. Andere Verantwortlichkeiten mehr moralischer und allgemeiner Art wolle Amerika aber gerade nicht übernehmen.

Die Abfassung des Protokolls in einer Form, der auch die übrigen Großmächte zustimmen könnten, sei vielleicht gefordert worden, weil die Amerikaner in den Kommissionen, die der Friedensvertrag vorsieht, vertreten werden wollen.

Der Reichskanzler spricht sich dagegen aus, mit den Parteiführern Fühlung zu nehmen. Würden sie gehört, dann müßte auch der Reichstag gehört werden, und es würde dazu kommen, alle Fragen einschließlich der 14 Punkte Wilsons aufzurollen. Wegen der Verantwortlichkeit der Vereinigten Staaten schlage er vor, sie in einem besonderen Anhang zu erwähnen.

Reichsminister Giesberts ist mit dem vorgelesenen Text grundsätzlich einverstanden, spricht sich aber dagegen aus, auf das Parlament Bezug zu nehmen. Der Reichstag brauche mit der Sache nicht befaßt zu werden, weil er den Vertrag von Versailles ratifiziert habe und mehr, als in dem Vertrage zugesichert sei, auch den Amerikanern nicht zugesprochen würde.

Staatssekretär Dr. Hirsch schlägt kurze Antworten vor, um Mißdeutungen zu vermeiden. Die Verantwortlichkeit Amerikas würde zweckmäßig in einem Begleitbrief erwähnt, in dem auch auf unsere Ansprüche aus dem Preußisch-Amerikanischen Vertrag von 1828 hingewiesen werden könne5. Die Freigabe des Eigentums sei so wichtig, daß sie im Begleitbrief hervorgehoben werden müsse, zumal sie in der Sektion 5 der Resolution Porter erwähnt sei. Er las den Entwurf der von ihm gewünschten Einfügung vor6.

5

Artikel 14 des „Handels- und Schiffahrts-Vertrages zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und den Vereinigten Staaten von Amerika“ vom 1.5.1828 sah folgendes vor: „Die Bürger oder Untertanen beider kontrahierender Teile sollen in den Staaten des anderen Teiles die Freiheit haben, über ihr persönliches Vermögen durch Testament, Schenkung oder auf andere Weise zu verfügen, und wenn ihre Erben, Untertanen oder Bürger des anderen kontrahierenden Teiles sind, so sollen diese in ihr Vermögen, sei es in Folge eines Testaments oder ab intestato nachfolgen, persönlich oder durch Bevollmächtigte davon Besitz nehmen und nach Gefallen darüber disponieren dürfen, ohne andere Abgaben als diejenigen zahlen zu müssen, denen die Einwohner des Landes, wo das fragliche Vermögen befindlich ist, in gleichen Fällen unterworfen sind. In Abwesenheit der Erben wird man bis dahin, daß der gesetzliche Eigentümer die Veranstaltungen, um die Erbschaft zu erheben, genehmigt haben wird, für ein solches Vermögen vorläufig dieselbe Sorge tragen, als man in gleichem Falle für das Vermögen der Eingeborenen des Landes tragen würde. Sollten Streitigkeiten zwischen verschiedenen Erbschafts-Prätendenten entstehen, so sollen sie nach den Gesetzen und durch die Gerichte des Landes, wo die Erbschaft liegt, definitiv entschieden werden. Wenn endlich durch den Tod einer Person, welche in dem Gebiete eines der kontrahierenden Teile Grundstücke besitzt, diese Grundstücke nach Landesgesetzen einem Bürger oder Untertan des anderen Teils zufallen sollten, und dieser wegen seiner Eigenschaft als Fremder nicht fähig sein sollte, sie zu besitzen: so soll ihm eine angemessene Frist bewilligt werden, um sie zu verkaufen und den Ertrag ohne Hindernis und frei von allem Abzug von Seiten der Regierung der respektiven Staaten, aus dem Lande zu ziehen. Dieser Artikel soll jedoch in keiner Art der Kraft der von Seiner Majestät dem Könige von Preußen zur Verhinderung der Auswanderung Allerhöchst-Ihrer Untertanen erlassenen oder etwa noch zu erlassenden Gesetze Abbruch tun.“ (Pr. Gesetzessammlung 1829, S. 35).

6

In R 43 I nicht ermittelt.

[144] Reichsminister Dr. Rosen hält es für untunlich, den Begleitbrief mit derartigen Gegenständen zu belasten. Es scheint ihm aber mit Staatssekretär Hirsch erwägenswert, in einem neuen Instrument im Anschluß an den jetzt zu unternehmenden Schritt auf diese Frage näher einzugehen.

Er verlas darauf den Entwurf des Begleitbriefes7.

7

In R 43 I nicht ermittelt.

Reichsminister Dr. Gradnauer billigt den Entwurf der Antwortnote einschließlich der Einleitungsworte. Er hält es nicht für bedenklich, auf einen Bevollmächtigten Bezug zu nehmen, vorausgesetzt, daß durch die Form der Erwähnung nicht der Eindruck erweckt werde, als ob die Zusage durch Einleitung von späteren Verhandlungen wieder aufgehoben werden solle. Auch er ist der Ansicht, daß der Reichstag nicht gehört zu werden brauche.

Der Reichskanzler schlägt als Mittelweg vor, das Protokoll zu unterzeichnen unter Vorbehalt der Zustimmung des Reichstags, die Parteien aber vorher nicht zu hören. Er stellt zur Erörterung, ob es zweckmäßig sei zu sagen, wir wollen alle Rechte anerkennen, die Amerika auf die in Bezug genommenen Verträge herleiten will [sic]. Amerika wäre dann in der Lage, uns einfach irgend ein Protokoll zum Unterzeichnen zu schicken.

Reichsminister Dr. Rosen bemerkt, daß diese Fassung mit Vorbedacht gewählt sei. Was Amerika etwa „wolle“, wäre möglicherweise weniger als es „könne“, niemals aber mehr. Durch unsere Formel soll ein Schuldanerkenntnis ausgeschlossen werden. Wir müßten und würden die verlangten Rechte anerkennen, aber wir wollten, daß Amerika sie uns einzeln nenne, damit auf diese Weise die von ihm nicht namhaft gemachten ausgeschlossen würden.

Wenn wir mit dem Protokoll vor das Parlament müßten, so verlange es die Ehrlichkeit, es zu sagen. Wir ersparten uns evtl. den Vorwurf, uns hinter das Parlament zu verschanzen.

Reichsminister Groener meint unter Bezugnahme auf das Schlußprotokoll zum Eisenbahnstaatsvertrag, daß es sich hier um kein Gesetz und um keinen Vertrag handele, sondern lediglich um eine Erklärung über die Auffassung bestimmter Angelegenheiten. Der Reichstag brauche also nicht gefragt zu werden. Anderseits erfülle man ja auch nicht den Wunsch der Amerikaner, die eine schnelle Erklärung für ihr Parlament brauchten. Es sei gerade unser Wille, der Amerikanischen Regierung entgegenzukommen.

Die Antwortnote müsse kurz und klar sein. Wenn wir mehr sagen wollten, könne es gut in dem Begleitbrief geschehen, besonders weil er als Privatbrief eine persönliche Note erhalte. Wir könnten in ihm den Bevollmächtigten erwähnen und zum Ausdruck bringen, daß die Form des Protokolls beeinflußt worden sei von dem Wunsche, den Reichstag zu umgehen.

Reichsminister Schiffer: Ob Zustimmung des Reichstags zum Protokoll nötig sei, könnten wir nicht eher wissen, als bis uns bekannt sei, was die Amerikaner von uns wollten. Wir müßten uns auch die Möglichkeit zum Neinsagen in späteren Verhandlungen vorbehalten. Dies dürfe jedoch nur in dem Begleitschreiben etwa in der Fassung: „Vorbehaltlich etwa einzuholender Genehmigung[145] des Reichstags“ zum Ausdruck kommen. Er ist für eine vorherige Aussprache mit den Parteiführern, von denen er einen Widerspruch nicht erwartet.

Reichsminister Dr. Rathenau schließt sich der Ansicht des Reichsministers Schiffer hinsichtlich der Frage der Zustimmung des Parlaments an. Er betonte nochmals, daß wir so einfach wie möglich antworten müßten, da Amerika aus innerpolitischen Gründen einen Vertrag brauche. Auf eine Aufzählung der Rechte ließen sich die Amerikaner nicht ein, weil sie dann vor ihr Parlament müßten.

Der Vorbehalt der Verantwortlichkeit hätte Rückfragen zur Folge.

Die Situation sei doch die, daß Amerika von uns eine Gefälligkeit in einer schweren Lage (juristische Schwäche) wünsche. Da wir den Amerikanern entgegenzukommen bereit seien, dürften wir ihre Rechte nicht in Frage stellen, müßten das Protokoll unterzeichnen und könnten nur noch darauf hinweisen, daß zu den Rechten auch Verantwortlichkeiten gehörten. Dies könne Amerika gar nicht ablehnen, denn ihre Übernahme entspreche den Anschauungen des dortigen öffentlichen Lebens. Für die künftigen Beziehungen zu Amerika wäre ihre Erwähnung aber von erheblicher Bedeutung.

In das Begleitschreiben müßte hinein: Wir geben Antwort unter der Voraussetzung, daß das Memorandum den Willen der Amerikanischen Regierung richtig wiedergibt.

Mit ökonomischen Forderungen wie der des StS Hirsch dürfe es nicht belastet werden. Als Zusatz wäre noch zu erwähnen, daß die Frage, ob die Zustimmung des Reichstags erforderlich sei, noch geprüft würde.

Der Reichskanzler faßte als Ergebnis der bisherigen Besprechung zusammen, daß über folgende Punkte nunmehr ein Beschluß gefaßt werden müßte:

1.

Ist der Unterhändler zu erwähnen?

2.

Ist auf die Resolution vom 2. Mai Bezug zu nehmen?

3.

Soll im Begleitbrief das deutsche Eigentum erwähnt werden?

4.

Soll Amerika auf die zu übernehmende Verantwortung hingewiesen werden?

5.

Ist der Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament zu machen?

Hinsichtlich des letzten Punktes stelle er als die Ansicht der Anwesenden fest, daß im Begleitbrief zum Ausdruck gebracht werden müßte, daß diese Frage erst entschieden werden könne, nachdem wir das Protokoll gesehen hätten. Auch die Parteiführer sollen nicht gehört werden.

Der Reichspräsident stellte weiter als Beschluß des Kabinetts fest, daß das Verlangen eines Bevollmächtigten nicht gestellt werden solle. Ferner solle die Resolution des Kongresses nur durch den Hinweis in der Einleitungsformel erwähnt werden.

Zur Frage der Verantwortlichkeit erwähnte der Reichskanzler nochmals, daß es politisch tragbarer sei, sie zu erwähnen. Er wies dabei auf die Mantelnote des Friedensvertrages hin, die bedeutsame Verantwortlichkeiten enthalte.

Reichsminister Schiffer spricht sich dagegen aus. Er meinte, es wäre sehr unerwünscht, wenn wir nachher diesen Hinweis zurückziehen müßten, weil Amerika nicht mit ihm einverstanden sei. Dieser Ansicht war auch Ministerialdirektor[146] von Simson und ebenso Reichsminister Giesberts für den Fall, daß Weiterungen durch Einsetzen dieses Hinweises zu erwarten seien. Reichsminister Dr. Gradnauer hielt es für bedenklich, den Begriff der Verantwortlichkeit in die Antwortnote hineinzubringen, weil er unbestimmt sei und nicht einmal wir selbst in der Lage wären, ihn zu formulieren. Aber er ist dafür, dies im Begleitschreiben zu erwähnen und in aller Offenheit zu sagen, was wir als unser Recht wollen: Lebensfähigkeit u. dgl.

Der Reichskanzler ebenso Reichsminister Dr. Rosen, sind mit dem Vorschlage des Reichsministers Dr. Gradnauer einverstanden. Reichsminister Dr. Rosen meint überdies, daß er bei Übergabe des Briefes noch mündlich darauf hinweisen könne.

Geheimrat Brecht spricht sich dafür aus, sie sowohl in dem Briefe zu erwähnen, wie mündlich auf sie hinzuweisen. Man müsse sich klar sein, wie weit unser Entgegenkommen ginge, indem wir es uns versagten, die Fragen der Zusagen Wilsons in den 14 Punkten noch einmal wieder anzuschneiden, um der Amerikanischen Regierung keine Schwierigkeiten zu bereiten. Mündlich müsse aber dem amerikanischen Geschäftsträger deutlich erwähnt werden, welche Bedeutung von dem gesamten deutschen Volke den von Amerika vor dem Abschluß der Waffenstillstandsverhandlungen übernommenen Verpflichtungen zugemessen werde.

Reichsminister Dr. Rathenau spricht sich gegen Erwähnung dieser Umstände aus, weil Harding für die Politik Wilsons nicht verantwortlich gemacht werden könne und das amerikanische Volk sich durch die Wahl Hardings von der Politik Wilsons losgesagt habe.

Reichspräsident Ebert stellte darauf als Ansicht des Kabinetts fest, daß die Verantwortung, die Amerika übernimmt, in dem Begleitbrief u[nd] mündlich erwähnt werden solle. Hinsichtlich des deutschen Eigentums einigte man sich dahin, daß bei Überreichung des Briefes mündlich unsere Erwartung zum Ausdruck gebracht werden solle, daß Sektion 5 der Resolution Porter so ausgelegt werde, daß das Eigentum möglichst bald herausgegeben werde.

Es wurde ferner beschlossen, den Passus „sie begrüßt die Anfrage“ fallen zu lassen.

Reichsminister Dr. Rosen wird der Note die endgültige Fassung geben und sie vor Abgang, dem Reichskanzler mitteilen8. Die Sitzung wurde darauf 7.40 abends geschlossen.

8

Die endgültige Fassung übersandte das AA am 21.7.1921 mit der Bemerkung, daß Minister Rosen die Note gerne am Freitag, dem 22.7.21 überreichen wolle, da Herr Dresel inzwischen auf eine Antwort gedrängt hatte. Der übersandte Begleitbrief hatte folgenden Wortlaut: „Sehr verehrter Herr Dresel, Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 14. d. M. zu bestätigen, in dem Sie mir ein vertrauliches Memorandum übermittelt haben, das nach Ihrer Ansicht den Hauptinhalt Ihrer Instruktionen bezüglich der möglichen Wege zur Erreichung eines Friedenszustandes zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland enthält. Sie machen dabei ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Anfrage, die Sie stellen, einen durchaus informellen Charakter trägt. Beifolgend beehre ich mich, Ihnen eine Aufzeichnung zu übersenden, welche die Stellungnahme des deutschen Reichskabinetts zu den in Ihrem Memorandum enthaltenden Ausführungen wiedergibt. Da Sie in Ihrem Briefe ausdrücklich hervorheben, daß das von Ihnen überreichte Memorandum in keiner Weise den Wortlaut einer Mitteilung darstellt, die Sie an die Deutsche Regierung zu richten beauftragt sind, möchte ich betonen, daß die anliegende Aufzeichnung nicht als eine offizielle Mitteilung an die Regierung der Vereinigten Staaten aufzufassen, sondern lediglich als eine Äußerung zu dem Inhalt des von Ihnen überreichten Memorandums anzusehen ist, die unter der Voraussetzung erfolgte, daß der von Ihnen überreichte Text der Auffassung der Amerikanischen Regierung in vollem Umfange entspricht. – Ich bitte Sie, bei der Übermittlung der anliegenden Aufzeichnung Ihre Regierung ausdrücklich auf das Vorstehende sowie darauf hinweisen zu wollen, daß die Deutsche Regierung von der Annahme ausgeht, daß die Vereinigten Staaten von Amerika ihrerseits die Verantwortlichkeiten anerkennen werden, die nach dem Vertrage von Versailles im Zusammenhang mit der Geltendmachung der in Frage kommenden Rechte, Interessen und Vorteile stehen. – Ich beehre mich ferner, darauf hinzuweisen, daß es für die Deutsche Regierung voraussichtlich verfassungsgemäß erforderlich sein wird, in irgend einem Stadium der bevorstehenden Verhandlungen die Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften Deutschlands in Anspruch zu nehmen. Ich darf darauf rechnen, daß meinem Briefe und der anliegenden Aufzeichnung bis auf weitere Vereinbarung dieselbe vertrauliche Behandlung zuteil werden wird, mit der Sie Ihr Memorandum behandelt zu wissen wünschten. Ich verbleibe usw.“ (R 43 I /95 , Bl. 71-73). Das anliegende Memorandum hatte folgenden Wortlaut: „Die Deutsche Regierung erfährt aus der Mitteilung des amerikanischen Kommissars Herrn Dresel, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika den Wunsch hegt, die Lage zwischen den beiden Staaten umgehend zu klären und normale Beziehungen herzustellen. Wie aus der Mitteilung des Herrn Dresel weiter hervorgeht, wünscht die Amerikanische Regierung, in dem Bestreben, dieses Ziel zu erreichen, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob irgendeins der Rechte, Interessen und Vorteile von der Deutschen Regierung in Frage gestellt werden wird, welche im Vertrage von Versailles zu Gunsten der Vereinigten Staaten vorgesehen sind und welche die Amerikanische Regierung sich in der Sektion 2 des vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika am 2. Juli d. J. bestätigten gemeinsamen Kongreßbeschlusses zur Beendigung des Kriegszustandes zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vorbehält. Die Amerikanische Regierung wünscht vor allem, an der Reparationskommission, der Garantiekommission und solchen anderen Kommissionen sich zu beteiligen, für die sie ein Interesse hat; sie legt ferner besonderen Wert auf die sich aus Teil IV, Abschnitt 1 und den Teilen V, VI, VIII, IX, X, XI, XII, XIV und XV des Versailler Vertrages für sie ergebenden Rechte. Sie hebt dabei hervor, daß sie keinen Vertrag mit der Deutschen Regierung abschließen könne, der nicht in klarer Weise diese Rechte, Interessen und Vorteile schütze. Endlich fragt die Regierung der Vereinigten Staaten vertraulich an, ob die Deutsche Regierung ein Protokoll zu unterzeichnen bereit sei, worin alle oben genannten Rechte und Privilegien bestätigt werden. Die Deutsche Regierung ist mit der Amerikanischen Regierung in dem Wunsche einig, möglichst bald zu einer Klärung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu gelangen. – Die Deutsche Regierung ist zwar an die Bestimmungen des Vertrages von Versailles nur solchen Staaten gegenüber gebunden, die ihn ebenfalls ratifizieren. Sie glaubt aus der Mitteilung des Herrn Dresel entnehmen zu sollen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nicht die Absicht hat, den Vertrag zu ratifizieren. Die Deutsche Regierung ist jedoch in dem Bestreben, alles zu tun, was für baldige Wiederherstellung des Friedenszustandes zwischen den beiden Staaten dienen kann, zu der Erklärung bereit, daß sie nicht die Absicht hat, die Rechte, Interessen und Vorteile in Frage zu stellen, welche die Amerikanische Regierung aus dem Vertrage von Versailles in Verbindung mit dem vom Präsidenten der Vereinigten Staaten am 2. Juli dieses Jahres bestätigten Beschluß des amerikanischen Kongresses für sich in Anspruch nehmen will. Die Deutsche Regierung ist auch mit der Teilnahme der Vereinigten Staaten von Amerika an der Reparationskommission, der Garantiekommission und solchen anderen Kommissionen durchaus einverstanden, an denen sie sich zu beteiligen wünscht. Die Deutsche Regierung ist weiter grundsätzlich bereit, in einem Protokoll diejenigen Rechte und Privilegien zu bestätigen, welche die amerikanische Regierung aus dem Vertrage von Versailles und dem genannten Kongreßbeschluß in Einzelnen herleiten will.“ (R 43 I /95 , Bl. 74 f.).

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