2.8.1 (wir1p): [Ausfuhrabgabe]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Ausfuhrabgabe]

Staatssekretär Hirsch berichtet, daß die beteiligten Ressorts über die Frage einer Ausfuhrabgabe verhandelt hätten. Es habe Einigkeit darüber geherrscht, daß in erster Linie Devisen beschafft werden müßten. Der Export müsse auf jede Weise angereizt werden. Für die innere Finanzierung werde der Exporterlös kaum in Frage kommen. Bei der Ausfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten sei eine hohe Abgabe vorzusehen, bei Fertigfabrikaten sei möglichst von ihr abzusehen. Als Äquivalent müsse aber bei den Fertigfabrikaten die bisherige Befreiung von der Umsatzsteuer aufgehoben werden. Eine von den beteiligten Ämtern aufgesetzte Pressenotiz über die Maßnahmen, die sich infolge der Annahme des Ultimatums für die Ausfuhr ergeben würden, wird mit geringen Änderungen genehmigt1.

1

Die über WTB verbreitete Pressenotiz lautet: „Die Maßnahmen, die sich aus der Annahme des Ultimatums ergeben, werden z. Zt. von der Regierung vorbereitet. Bei den großen technischen Schwierigkeiten, die namentlich bei den Ausfuhrfragen zu überwinden sind, ist es verständlich, daß endgültige Entschließungen noch nicht gefaßt werden konnten. Mit einer gewissen Unsicherheit wird deshalb der Außenhandel vorerst leider rechnen müssen. Als sicher kann jedoch gesagt werden, daß diejenigen Beträge, die in Zukunft von den einzelnen Ententestaaten vom Ausfuhrgegenwert der deutschen Ausfuhr erhoben werden, den Exporteuren durch das Reich in Papiermark erstattet werden. Der Beginn der Auszahlung wird seinerzeit öffentlich bekanntgemacht werden. Auch im übrigen besteht für die an der Ausfuhr beteiligten Wirtschaftskreise kein Anlaß, bei ihren geschäftlichen Maßnahmen Zurückhaltung zu üben; denn soweit es in der Ausführung des Ultimatums etwa erforderlich sein sollte, auch deutscherseits einen Teil der Ausfuhrgegenwerte zu erfassen, werden diese Beträge in Papiermark zurückerstattet werden. Ob und in wieweit die Reichsregierung bei Aufstellung des Programms für die innere Finanzierung der dem Reich aus dem Ultimatum erwachsenden Lasten Ausfuhrabgaben in Vorschlag bringen muß, wird eingehend geprüft. Es werden aber ähnlich, wie dies seinerzeit bei der sogenannten sozialen Ausfuhrabgabe geschehen ist, für eine den geschäftlichen Bedürfnissen entsprechende Übergangszeit solche Ausfuhrgeschäfte von der etwaigen Ausfuhrabgabe freigelassen werden, die vor Inkrafttreten der Abgabe in handelsüblicher Weise und mit handelsüblichen Fristen abgeschlossen worden sind.“ (Vorwärts Nr. 235 vom 21.5.21).

Zur Frage der Garantiekommission2 wird beschlossen, daß der Staatssekretär Schroeder hierüber sowie über die Aufzeichnung des Auswärtigen Amts über einen Reichskommissar für Reparation Bericht erstatten solle3.

2

Gemeint ist offenbar das Garantiekomitee, das nach Ziffer VI des Londoner Zahlungsplanes aus Vertretern der in der Repko vertretenen all. Mächte und einem Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika gebildet werden sollte (RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ).

3

In der Aufzeichnung vom 11.5.1921 spricht sich das AA für Maßnahmen aus, die die bestehende Organisation zur Durchführung des Friedensvertrages verbessern. „Das könnte nach Ansicht des Auswärtigen Amtes dadurch geschehen, daß die Friedensabteilung des Finanzministeriums und das Wiederaufbauministerium vorbehaltlich gewisser Ausnahmen einem Reichskommissar für Reparation unterstellt würden, dem auch der Verkehr mit dem Garantiekomitee zu übertragen wäre. Der Reichskommissar für Reparation würde mit Rücksicht auf die vorwiegend finanzielle Seite seiner Aufgaben dem Herrn Reichsfinanzminister direkt zu unterstellen sein, sofern nicht etwa der unmittelbaren Unterstellung unter den Herrn Reichskanzler der Vorzug gegeben wird. Er müßte im Kabinett jederzeit Gehör finden und überhaupt mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet werden. Der Reichskommissar würde sich zu befassen haben 1. mit den die Reparation betreffenden Aufgaben der Friedensabteilung des Reichsfinanzministeriums, 2. mit den gleichen Aufgaben des Wiederaufbauministeriums. Am zweckmäßigsten wäre wohl, wenn er im Wiederaufbauministerium seinen Sitz hätte, das ihm unmittelbar zu unterstellen wäre. […] Das Auswärtige Amt und das Reichswirtschaftsministerium würden bei dem Reichskommissar ihrerseits durch Kommissare mit beratender Stimme vertreten sein.“ (R 43 I /20 , Bl. 96-99). In einer Aufzeichnung des RFMin. vom 21.5.21 wird der Vorschlag des AA als unzweckmäßig abgelehnt; die Einrichtung eines Reichskommissariats sei überflüssig, weil in der Klko ein Organ bestehe, das für den Verkehr mit dem Garantiekomitee wie geschaffen sei (R 43 I /20 , Bl. 92-94).

[16] Staatssekretär Hirsch trägt nunmehr den Inhalt der anliegenden Aufzeichnung des Reichswirtschaftsministeriums über die Ausfuhrabgabe vor4. Im Anschluß hieran entspinnt sich eine Erörterung darüber, ob die Garantiekommission zweckmäßiger in Berlin oder in Paris ihren Sitz nähme.

4

Undatierte Aufzeichnung zur Ausfuhrabgabe (Dok. Nr. 9).

Es wird beschlossen, in London in vorsichtiger Weise anzufragen, wie dort über diese Frage gedacht werde. Das Auswärtige Amt wird dies veranlassen5.

5

In R 43 I dazu nichts ermittelt; das Garantiekomitee errichtet eine dauernde Organisation in Berlin (siehe Dok. Nr. 39, Anm. 25).

Zum Indexschema schlägt Staatssekretär Hirsch vor, eine kleine Kommission zum Studium der Frage zu bilden6. Die sich hierbei ergebenden Gesichtspunkte sollten dem Staatssekretär Bergmann mitgeteilt, er aber dahin instruiert werden, die Frage nicht von sich aus anzuschneiden.

6

Über die Entstehung der Indexkommission in R 43 I nichts ermittelt. Ein Bericht der Indexkommission vom 28. und 29.7.1921, vom Reparationsausschuß des RWiR einstimmig gebilligt,ist abgedr. bei Hauschild: Vorläufiger Reichswirtschaftsrat 1920–1926, S. 599. Ein weiterer Bericht vom 5.9.21 siehe Dok. Nr. 77.

Der Reichskanzler stellt Einverständnis mit diesem Vorgehen fest. Das entsprechende Schreiben an Staatssekretär Bergmann soll der Reichskanzlei abschriftlich vorgelegt werden7. Es wird ferner in Aussicht genommen, den Staatssekretär Bergmann nach Berlin zu berufen, sobald er nach Lage der Pariser Verhandlungen über die Kohlenlieferungen dort abkömmlich ist8.

7

In R 43 I nicht ermittelt.

8

Siehe Bergmanns Ausführungen über seine Pariser Verhandlungen in der Kabinettssitzung vom 31.5.21 (Dok. Nr. 19, P. 3).

Nachdem Staatssekretär Hirsch mitgeteilt hat, daß am 24. Mai im Reichswirtschaftsministerium nochmals eine Besprechung der Ressorts über die Ausfuhrabgabe stattfindet, wird beschlossen, daß das Reichswirtschaftsministerium über das Ergebnis dieser Besprechung Bericht erstatten soll.

Die Sitzung wird nunmehr auf den 21. Mai 1921, nachmittags 6 Uhr vertagt.

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