1.10.1 (wir2p): 1. Entwurf eines Abkommens mit Belgien über die Substitution für Mobiliar und Kunstwerke.

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[698]1. Entwurf eines Abkommens mit Belgien über die Substitution für Mobiliar und Kunstwerke.

Ministerialdirektor Meyer-Gerhard trägt den Inhalt des Entwurfes vor1. Dabei betont er, daß die Angelegenheit deshalb für das Kabinett von Wichtigkeit sei, weil die Frage entstehe, ob wegen der Sachleistungen in Höhe von über 1 Million Goldmark dem Reichstag Vorlage gemacht werden müsse. Nach Auffassung des Wiederaufbauministeriums handele es sich jedoch lediglich um eine Maßnahme zur Ausführung des Friedensvertrages, bei der eine Mitwirkung des Reichstags nicht erforderlich erscheine.

1

Zweck des Abkommens war es, innerhalb der Grenzen des Reiches „die im Artikel 238 des Friedensvertrages vorgesehenen Ermittlungs-, Identifizierungs- und Restitutionsarbeiten in Bezug auf die Gegenstände aller Art, die aus Belgien belgischen Staatsangehörigen oder belgischen privaten oder öffentlichen Einrichtungen fortgenommen sind […] zu beenden.“ (Wortlaut des Substitutionsabkommens siehe R 43 I /26 , Bl. 318 f.).

Das Kabinett schloß sich diesen Ausführungen an und stimmte dem Entwurf zu.

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