1.111.1 (wir2p): [Rückfragen der bayerischen Staatsregierung zum Berliner Protokoll]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

[Rückfragen der bayerischen Staatsregierung zum Berliner Protokoll]

Der bayerische Minister des Innern führte aus, daß sie, nachdem der Herr Reichskanzler mit so großer Schärfe die von ihnen gewünschte Form der Anerkennung der Hoheitsrechte abgelehnt habe, mit Rücksicht auf die Zwangslage und in Ansehung der Schwierigkeiten der Außenpolitik, wenn auch schweren Herzens, sich entschlossen hätten, im gegenwärtigen Augenblick diesen Punkt zurückzustellen1, in der Voraussetzung aber, daß in der Überweisungsfrage und in einigen anderen Punkten ihnen entgegengekommen würde.

1

Siehe II in Anm. 5 zu Dok. Nr. 344, vgl. Anm. 9.

Es wurde hierauf unter Ablehnung einer Abänderung hinsichtlich der Überweisungsfrage eine Vereinbarung über den Wortlaut des Briefes hinsichtlich der Streitpunkte erzielt2.

2

Endgültige Fassung siehe Dok. Nr. 347.

Auf die Frage des Reichskanzlers erklärten die beiden bayerischen Minister, daß sie bereit wären, das hier Vereinbarte loyal im Ministerrat vertreten und den Vereinbarungen selbst zustimmen zu wollen. Einer Veröffentlichung des Briefes glaubte der bayerische Minister des Innern widerraten zu sollen. Sie würden in der Presse erklären, daß der Ministerrat zugestimmt habe, daß[1034] die Rückfragen befriedigend beantwortet seien, und daß die Vorausetzungen, die zum Erlaß der Bayerischen Verordnung geführt hätten, hinfällig geworden seien.

Der Reichskanzler nahm diese Erklärung zur Kenntnis; wenn eine Veröffentlichung gewünscht werde, so sollte hierüber mit Berlin ins Benehmen getreten werden3.

3

Am 23.8.1922 veröffentlicht die Bayerische Staatszeitung zunächst eine Darstellung der Verhandlungen vom 9. und 10. sowie vom 19. und 20. August (Bayerische Staatszeitung Nr. 194; Auszüge in JböR XIII/1925. Die RReg. antwortet mit einer offiziösen Darstellung (siehe etwa DAZ Nr. 371 vom 25.8.1922; JböR XIII/1925, S. 89). Die Aufhebung der Bayerischen VO erfolgt am 24.8.1922. Ihrer Bekanntgabe folgt eine Veröffentlichung des Schreibens Wirths an Lerchenfeld vom 20.8.1922 (siehe Anm. 2). Eine Zusammenstellung von Abschriften der im Konflikt zwischen Bayern und dem Reich erwachsenen Dokumente befindet sich in R 43 I /2262 , Bl. 44-100.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen. Den bayerischen Herren wird das Schreiben zur Weitergabe an den Herrn Ministerpräsidenten übergeben, Abschriften werden beigefügt werden. Die Fassung des endgültigen Wortlauts des Briefes erhellt aus der Anlage.

Extras (Fußzeile):