1.8.2 (wir2p): 2. Änderungen des Reichsrats in dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Strafgesetzbuchs an das Verfassungsrecht.

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2. Änderungen des Reichsrats in dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Strafgesetzbuchs an das Verfassungsrecht.

Minister Dr. Radbruch beantragt, die ursprüngliche Fassung wieder herzustellen und als Gegenantrag der Reichsregierung zur Fassung des Reichsrats dem Reichstag zuzustellen. Das Kabinett stimmt zu1.

1

Beide Fassungen siehe R 43 I /1214 , Bl. 86 f., 100 f. und RT-Drucks. Nr. 4156, Bd. 372 .

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