1.89.2 (wir2p): 2. Bereitstellung von 150 Millionen Mark zur Behebung der Notlage der Landwirtschaft im Regierungsbezirk Trier.

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2. Bereitstellung von 150 Millionen Mark zur Behebung der Notlage der Landwirtschaft im Regierungsbezirk Trier.

Ministerialrat Graf Adelmann trägt vor, daß in Anbetracht der wirtschaftlichen Not der Landwirtschaft im Regierungsbezirk Trier sowie in Teilen der Regierungsbezirke Aachen und Koblenz, die hervorgerufen sei durch die Trockenheit der letzten Jahre und die damit verbundene Futtermittelnot und schlechte Ernte, es sowohl aus wirtschaftlichen wie aus politischen Gründen zweckmäßig erscheine, einen Unterstützungsbetrag bereitzustellen. Grundsätzlich sei ja die Unterstützung Sache der Länder, er befürworte jedoch im vorliegenden Falle aus politischen Gründen eine Beteiligung des Reichs, insbesondere, da der besondere Druck der Besatzung auf diesen Länderstrichen laste.

Reichsminister Dr. Hermes erklärt, daß er den Antrag unterstütze. Er trage keine Bedenken, daß vom Reich 150 Millionen Mark zu dem angegebenen Zwecke bewilligt würden. Dagegen verwahre er sich gegen die Form der Beschlußfassung[961] dieser Angelegenheit durch das Preuß[ische] Staatsministerium. Dasselbe habe in seinem Beschluß gesagt, es würde dann die Hälfte der Gesamtsumme zahlen, wenn das Reich die andere Hälfte übernehme. Er hätte es für zweckmäßiger gehalten, wenn der Beschluß in der Form einer Bitte um Beteiligung gegenüber dem Reich formuliert worden wäre, da das Reich ja nur sekundär beteiligt wäre.

Der Reichskanzler weist darauf hin, daß die Grundsätze der Verwendung der fraglichen Summe sowie die Frage der Beteiligung von Reichsorganen bei der Verwaltung des Fonds noch näher ausgearbeitet werden müßten.

Das Kabinett stimmt der Vorlage zu und beschließt die Bereitstellung von 150 Millionen Mark zur Behebung der Notlage der Landwirtschaft in den Regierungsbezirken Trier, Koblenz und Aachen mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Bereitstellung von Mitteln für Notstandsmaßnahmen der vorliegenden Art wie bisher grundsätzlich Sache der Länder ist und daß im vorliegenden Fall lediglich mit Rücksicht auf die Leiden der Landbevölkerung durch die Besatzung eine Ausnahme von diesem Grundsatz gemacht werden soll2

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Die Angelegenheit geht auf einen Antrag und eine Denkschrift des PrLandwM zurück, den der RIM in seinem Schreiben vom 19.7.1922 an den RK wie folgt unterstützt hatte: „Ich halte eine Beteiligung des Reiches für die Notstandsaktion mit 150 000 000 M für geboten. Wenn es sich auch in erster Linie um eine innerpreußische Angelegenheit handeln dürfte, so werden die Mittel doch benötigt für Bezirke des besetzten Gebiets, und zwar gerade des besetzten Grenzgebiets, deren Bevölkerung unter den Lasten der Besatzung wie auch unter der Nachbarschaft mit valuta-stärkeren Gebieten besonders schwer leidet und politisch sehr gefährdet erscheint.“ (alles R 43 I /184 , Bl. 521-524).

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