2.178.3 (bau1p): 3. Besoldungsgesetz (Besoldungsordnung) – Fortsetzung –.

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3. Besoldungsgesetz (Besoldungsordnung) – Fortsetzung1 –.

1

Vgl. Dok. Nr. 175, P. 2.

Ministerialdirektor Maeder gab einleitend eine kurze Übersicht über den Grundgedanken der Besoldungsordnung I2. Es wurde sodann in die Beratung der einzelnen Gruppen eingetreten. […]

2

Es handelt sich hier um die Anlage 1 zum Entw. eines Reichsbesoldungsgesetzes. In der Besoldungsordnung I wird die Zuordnung einzelner Beamtenkategorien der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche zu den vorgesehenen Besoldungsgruppen – von Gruppe I–XIII aufsteigend, bei den Einzelgehältern von 1–7 in unterschiedlicher Höhe – vorgenommen (Einzelheiten s. Dok. Nr. 175, Anm. 2).

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