2.109.2 (feh1p): 2. Gewährung von Teuerungszuschlägen.

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2. Gewährung von Teuerungszuschlägen3.

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Dieser P. der TO diente der Beschlußfassung des Kabinetts über die Fragen, die kurz zuvor in der Besprechung mit den Finanzministern der Länder beraten worden waren. Siehe dazu Dok. Nr. 108.

a) Das Kabinett war darüber einig, daß eine mechanisch wirkende allgemeine Erhöhung der Teuerungszuschläge nicht in Frage kommen könne. Unbeschadet jedoch der endgültigen Stellungnahme des Kabinetts zur Frage der Gewährung irgendwelcher Erhöhungen überhaupt wurde der Reichsminister der Finanzen beauftragt, Grundsätze für die Bewilligung von Kinderzuschlägen an kinderreiche Familien, abgestuft nach Ortsklassen, auszuarbeiten; die untersten Ortsklassen C–E sollten hierbei ausfallen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Die aufzustellenden Grundsätze sollen dann in einer Chefbesprechung der drei Minister der Finanzen, des Verkehrs und der Post beraten werden. Alsdann soll die ganze Angelegenheit dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.

b) Der Reichsminister der Finanzen wurde ermächtigt, im Namen des Kabinetts auf den die Besoldungsvorlage bearbeitenden Unterausschuß des Haushaltsausschusses einen Druck im Interesse einer Beschleunigung auszuüben und nötigenfalls die Vorlage zurückzuziehen4, falls sich die Beratungen trotz der auch von dem Reichsminister der Justiz und dem Reichsminister des Innern5 zu unternehmenden Einwirkung auf die betreffenden Parteiführer zwecks Beschleunigung ungewöhnlich verzögern sollten.

4

Zu dieser Vorlage s. Dok. Nr. 108, Anm. 5.

5

RJM Heinze, DVP, und RIM Koch, DDP.

c) Auf Antrag des Reichspostministers erklärte sich der Reichsminister der Finanzen bereit, den betr. Beamten die Rückzahlung der im Frühjahr gezahlten Vorschüsse in kleinen Raten zu gestatten. Der Reichsminister der Finanzen wird das Weitere veranlassen6.

6

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 116, P. 6.

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