2.130.9 (feh1p): 9. Sozialisierung und Reichsnotopfer.

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9. Sozialisierung und Reichsnotopfer.

Der Herr Reichskanzler teilt mit, daß der Herr Reichspräsident eine klare[336] Stellung des Kabinetts zur Sozialisierungsfrage11 und zum Reichsnotopfer12 wünsche. Das Kabinett spricht sich hierauf übereinstimmend dafür aus, daß die Sozialisierungsvorlage noch im Laufe des Januar vorgelegt werden solle. Es müsse jedoch zunächst abgewartet werden, ob die eingesetzte Verständigungskommission zu einem befriedigenden Ergebnis gelangt13. Ebenso stellt sich das Kabinett einmütig auf den Boden der Regierungsvorlage über das Reichsnotopfer14.

11

In der Frage der Sozialisierung des Kohlenbergbaues war es bisher noch nicht zu einer einhelligen Stellungnahme des Kabinetts gekommen. Vgl. dazu Dok. Nr. 42, P. 7, Dok. Nr. 43, P. 1 und Dok. Nr. 73, P. 2.

12

Obwohl die Regierungsparteien dem GesEntw. über das Reichsnotopfer in der Kabinettssitzung vom 3. 11. grundsätzlich zugestimmt hatten (s. Dok. Nr. 103), hatte es bei den anschließenden Beratungen des GesEntw. im Steuerausschuß des RT neue Schwierigkeiten gegeben. Während hier allein das Zentrum den GesEntw. unterstützt hatte, hatten DDP und DVP neue Vorbehalte angemeldet. Siehe dazu auch Dok. Nr. 125, Anm. 2.

13

Zur Verständigungskommission, offiziell Verständigungsausschuß genannt, vgl. Dok. Nr. 112, Anm. 5. Die im Verständigungsausschuß erstellten Gutachten waren inzwischen dem Unterausschuß vorgelegt worden, doch hatte keine Einigung über die Gutachten erzielt werden können. So waren die beiden Gutachten am 12. 11. an den Verständigungsausschuß zurückverwiesen worden, der jetzt auf 14 Mitglieder verstärkt wurde. Die Beratungen dieses erweiterten Verständigungsausschusses dauerten zur Zeit der Kabinettssitzung noch an (Hauschild, Der vorl. Reichswirtschaftsrat 1920–1926, Berlin 1926, S. 247).

14

Bei der Abstimmung über den Art. I des GesEntw. über das Reichsnotopfer (RT-Drucks. Nr. 876, Bd. 364 ) am Vormittag des 17. 12. im Steuerausschuß des RT wurde dieser Artikel zwar angenommen, doch stimmte die DVP bei dieser Gelegenheit erneut gegen die Regierungsvorlage, während die DDP sich der Stimme enthielt. Daraufhin kam es zu einer Regierungskrise, in deren Verlauf der RFM mit seinem Rücktritt drohte, wenn eine der Regierungsparteien im Plenum wieder gegen die Vorlage stimmen würde (Vorwärts, Nr. 618 v. 18.12.1920). Die Krise wurde beigelegt, als am Nachmittag des 17. 12. die RT-Fraktion der DVP beschloß, dem Art. I des GesEntw. zuzustimmen, wenn die Regierungsvorlage in einigen Bestimmungen gemildert würde (Abg. Becker auf der Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses der DVP am 17. 12., R 45 II /54 , Bl. 517–521). Noch am gleichen Tage brachten die Regierungsparteien auf dem Wege des Initiativantrages einen neuen GesEntw. über die beschleunigte Erhebung des Reichsnotopfers ein, in dem nun gewisse Erleichterungen bei der Einziehung des Reichsnotopfers vorgesehen waren (RT-Drucks. Nr. 1224, Bd. 365 ). Dieser GesEntw. wurde dann mit geringfügigen Änderungen im RT angenommen. Siehe dazu RT-Drucks. Nr. 1258, Bd. 365  und RT-Bd. 346, S. 1884 . Zum endgültigen Text des Gesetzes s. RGBl. 1920, S. 2114  f.

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