2.80.1 (feh1p): [Arbeitslosenfrage und Erwerbslosenunterstützung]

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[Arbeitslosenfrage und Erwerbslosenunterstützung]

Der Präsident eröffnet die Sitzung, die als Gegenstand die Eingabe des Gewerkschaftsbundes über die in der Arbeiterschaft bestehenden Verhältnisse und die deshalb erhobenen Klagen hat2.

2

Diese Eingabe der Gewerkschaften war in R 43 I nicht zu ermitteln.

Herr Wissell begründet diese Eingabe im allgemeinen. In der Arbeiterschaft bestände der Eindruck, daß zu wenig geschehe, um gegen die Arbeitslosigkeit, die vermeidbare Stillegung von Betrieben, die Teuerung der notwendigen Lebensmittel nachdrücklich vorzugehen; er hebt besonders die Notlage der Erwerbslosen, der Invaliden und Unfallrentner hervor, weist auch darauf hin, daß immer neue Behörden und Reichsämter geschaffen werden, ohne daß nachhaltige Wirkungen erzielt werden.

Minister Dr. Brauns: Bezüglich der Stillegung von Betrieben liegt eine Verordnung vor, die inzwischen im Sinne der Wünsche der Arbeiterschaft verschärft worden ist, und er hoffe, daß diese nächster Tage herauskommen wird3. Der Arbeitslosenversicherungsentwurf ist in einigen Punkten abgeändert und liegt zur Zeit im Reichsrat4, die Schlichtungsordnung ist vollständig umgearbeitet worden und soll bis Weihnachten verabschiedet werden5. Das Arbeitsnachweisgesetz ist ebenfalls im Beratungsstadium6.

3

Später erlassen als „VO, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -stillegungen“. (RGBl. 1920, S. 1901 ). Durch diese VO wurden die Inhaber und Leiter von gewerblichen Betrieben verpflichtet, einen Betriebsabbruch oder eine Betriebsstillegung vorher der Landeszentralbehörde anzuzeigen.

4

Der Entw. eines Gesetzes über Arbeitslosenversicherung war am 15.4.1920 im Kabinett verabschiedet worden. Siehe dazu den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 42, P. 9. Seitdem lag der GesEntw. dem RR vor.

5

Die Schlichtungsordnung war im Mai 1920 in einem 2. Referentenentw. vorgelegt worden. Sie war zu dieser Zeit Gegenstand von Besprechungen von Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (Der RArbM an sämtliche Reichsminister am 21.8.1920, R 43 I /2050 , Bl. 223). Siehe dazu auch Dok. Nr. 187, P. 2.

6

Der Entw. eines Arbeitsnachweisgesetzes war zu diesem Zeitpunkt Gegenstand von Besprechungen zwischen der RReg., den Landesregierungen und verschiedenen wirtschaftlichen Organisationen (Der RArbM an sämtliche Reichsminister am 6.10.1920, R 43 I /2025 , Bl. 379). Vgl. dazu auch Dok. Nr. 236, P. 2.

Herr Cohen führt Klage darüber, daß die Verordnung über die Außenhandelsabgaben[205] vom 20. Dezember 19197 nicht richtig angewandt würde. An Ausfuhrabgaben sei etwa eine Milliarde in den Etat eingestellt, und es seien auch in den drei ersten Monaten 215 Millionen Mark tatsächlich eingegangen. Nach § 6 dieser Verordnung sollen diese Beträge für soziale Zwecke, nämlich Erhöhung der Invaliden- und Unfallrenten, ausgegeben werden; das Reichsfinanzministerium will aber von der Gesamteinnahme nur 250 Millionen Mark, also den vierten Teil, für die Rentner verausgaben; damit würde der beabsichtigte Zweck nicht erreicht; es müsse auf das Reichsfinanzministerium eingewirkt werden, daß die Gesamteinnahme oder doch wesentlich mehr als vorgesehen für den gedachten Zweck zur Verfügung gestellt werden.

7

Durch die VO über die Außenhandelskontrolle vom 20.12.1919 war die Ausfuhr jeder Art von Waren an eine Ausfuhrbewilligungen gebunden. Nach dem § 6 dieser VO war bei Erteilung der Ausfuhrbewilligung eine Ausfuhrabgabe zu entrichten, die dem Reiche zufloß und aus der soziale Aufgaben finanziert werden sollten (RGBl. 1919, S. 2128 ).

Der Reichspräsident Ich will mit Rücksicht darauf, daß der Herr Reichsfinanzminister zu dieser Besprechung nicht mit geladen ist, diese Beschwerde entgegennehmen und diese Frage mit dem Reichsfinanzminister unter Zuziehung von Vertretern des Gewerkschaftsbundes besonders behandeln.

Die Vertreter des Gewerkschaftsbundes erklären sich hiermit einverstanden; als ihre Vertreter sollen die Herren Cohen und Knoll an dieser Besprechung teilnehmen8.

8

In R 43 I nicht zu ermitteln.

Arbeitslosenfrage

Herr Cohen: Die produktive Erwerbslosenfürsorge wird nicht zweckmäßig gehandhabt9. Die staatlichen Betriebsverwaltungen halten mit Aufträgen zurück, so daß die Firmen Arbeiter entlassen müssen. Es wäre richtiger, durch Erteilung von Aufträgen im weiten Maß die Arbeiter vor Arbeitslosigkeit zu schützen; es müßte auf die Behörden eingewirkt werden, daß sie nicht einseitig durch Zurückhaltung von Aufträgen sparen.

9

Unter „produktiver Erwerbslosenfürsorge“ verstand man die Unterstützung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für Erwerbslose. Diese Unterstützung sollte durch Zuschüsse oder Darlehen aus den Mitteln der Erwerbslosenfürsorge ermöglicht werden. Die Höhe der Zuschüsse bestimmte sich nach den Einsparungen, die mit der Arbeitsbeschaffung bei der Erwerbslosenunterstützung erzielt wurden. Die Kosten für die Unterstützung wurden anteilig auf das Reich, die Länder und die Gemeinden verteilt (ReichsVO über die Erwerbslosenfürsorge, RGBl. 1920, S. 98  f. und 871 f., bes. § 15).

Minister Brauns: In diesem Sinne ist seitens des Reichsarbeitsministeriums bereits auf die staatlichen Betriebsverwaltungen eingewirkt worden, und es werden aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge zu solchen Aufträgen auch Zuschüsse geleistet werden. Die Unterlagen für den Umfang dieser Arbeiten und der Zuschüsse werden zur Zeit zusammengestellt.

Herr Wissell: Wichtig sind nicht nur Kredite für die mit staatlichen Aufträgen arbeitenden Betriebe, sondern auch für die privaten Unternehmungen. Die Frage der Wirtschaftsbank, die den Privatbetrieben Kredite gibt, ist immer noch nicht erledigt10.

10

Zu dem Plan einer „Wirtschaftsbank“ s. Dok. Nr. 65, Anm. 14 und 15.

[206] Minister Brauns: Wenn wir auch die Berechtigung dieser Wünsche anerkennen, so sind wir doch noch nicht ganz klar über den einzuschlagenden Weg. Wir sind daran, ein Wirtschaftsprogramm der Regierung zu schaffen11. Im übrigen ist mit den vorhandenen Mitteln alles Mögliche geschehen, um das Wirtschaftsleben neu zu beleben. In Süddeutschland sind durch unsere Hilfe zahlreiche Betriebe in Gang gehalten worden. In Sachsen wird zur Zeit der gleiche Weg beschritten. Tatsächlich gehen auch in einzelnen Industriezweigen die Arbeitslosenziffern zurück. Die Gesamtziffer der Arbeitslosen ist von 414 000 nach der letzten Zählung auf 404 000 zurückgegangen. Im Kabinett ist ausdrücklich beschlossen worden, daß die Reichsbetriebe soviel Aufträge wie nur möglich herausgeben sollen. Wir sind auch mit der Landwirtschaft in Verbindung getreten und beraten zur Zeit mit Preußen die Förderung und Unterstützung eines großzügigen Meliorationsunternehmens, das einen Aufwand von 150 Millionen Mark erfordert und einigen Hunderttausend Arbeitslosen Arbeit gibt12. Wir wollen dieses Unternehmen aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge mit 75 Millionen Mark unterstützen; ferner unterstützen wir aus gleichen Mitteln einzelne Projekte der Urbarmachung von Mooren13. Anschließend bittet der Reichsarbeitsminister unter Darlegung von Einzelfällen die Gewerkschaften dahin zu wirken, daß die Arbeitskraft auch ausgenützt wird, soweit dies sozial ist, sonst tragen die Arbeiter auch zur Verteuerung der Ware bei.

11

Siehe dazu Dok. Nr. 67, Anm. 20.

12

Zu den Meliorationen in Preußen vgl. Dok. Nr. 84, P. 1.

13

Hier handelte es sich um die Urbarmachung von Mooren in den pr. Regierungsbezirken Schleswig, Lüneburg und Hannover. Diese Arbeiten wurden insbesondere durch entlassene Heeresangehörige ausgeführt (Bericht des PrLandwM an den RK am 18.11.1920, R 43 I /1282 , Bl. 159 f.).

Nach Erörterung von Einzelfällen faßt der Herr Reichspräsident das Ergebnis der Beratung zu diesem Punkte dahin zusammen, daß in der Bewertung der produktiven Erwerbslosenfürsorge Übereinstimmung besteht. Der Arbeitsminister hat bereits angefangen, diese produktive Erwerbslosenfürsorge in die Tat umzusetzen. Die Vertreter der Gewerkschaften wünschen dringend, daß dieses Gebiet erweitert und der Instanzenweg verkürzt werde, um möglichst bald zu praktischen Ergebnissen zu kommen; ihre Anregungen werden beachtet werden. Ebenso werden die Anregungen des Arbeitsministers wegen Abstellung einer allzu schematischen Behandlung des Achtstundentags von den Gewerkschaftsvertretern im Auge behalten werden.

Frage der Erwerbslosenunterstützung

Herr Cohen: Die Erwerbslosenunterstützung, in Berlin zur Zeit 8 Mark für den Mann, 3 Mark für die Frau, 2 Mark für das Kind, bei einer Durchschnittsfamilie mit 2 Kindern also 90 M die Woche, reiche nicht aus, um in den Wintermonaten notdürftig zu existieren.

Herr Knoll weist darauf hin, daß bei der Neuregelung der Kartoffelwirtschaft die Kartoffeln nicht mehr laufend in kleinen Mengen, sondern in größeren Beständen beschafft werden müßten; hierfür fehle es den Erwerbslosen an[207] Mitteln, so daß sie an einem Hauptnahrungsmittel Not leiden würden; auch sei bei den Landwirten ihren Versprechungen gemäß darauf hinzuwirken, daß sie überall da, wo es die Produktionskosten gestatten, unter den Preis von 25 Mark pro Zentner herabgehen14.

14

Im März war noch im Zuge der Zwangsbewirtschaftung der Preis für 1 Ztr. Kartoffeln aus der Ernte 1920 durch eine VO des RWiM auf 25 M festgesetzt worden (RGBl. 1920, S. 325 ). Am 24.8.1920 war dann die Kartoffelbewirtschaftung aufgehoben und die Preise freigegeben worden (RGBl. 1920, S. 1609 ). Siehe dazu auch Dok. Nr. 45, P. 1.

Herr Wissell betont, daß seitens der Gewerkschaften keine Bedenken dagegen bestehen und gegen die Auswüchse und die Ausnutzungen der Erwerbslosenfürsorge durch „berufsmäßige Erwerbslose“ mit schärferen Kontrollmaßnahmen vorzugehen [sei].

Staatssekretär Huber: Durch die Aufhebung der Zwangswirtschaft der Kartoffeln wird es den ärmeren Leuten, insbesondere den Erwerbslosen, erschwert werden, sich mit Kartoffeln einzudecken. Es wird vielleicht möglich sein, die Landesregierung anzuweisen, dafür Sorge zu tragen, daß bei dem Abkommen zwischen den Landwirten und Verbrauchern für die Erwerbslosen Kartoffeln zu einem besonders billigen Preise zur Verfügung gestellt werden; in den Großstädten müßten aus den Reservebeständen der Stadt, aus den Vertragskartoffeln, Bestände zur fortlaufenden Ausgabe an die Erwerbslosen bereitgestellt werden. Gegen den Ankauf der Kartoffeln zu Wucherpreisen für Brennereizwecke werde ganz energisch vorgegangen werden.

Dr. Brauns: Gegenwärtig wird die seinerzeit vom Reichstag beschlossene Sonderbeihilfe an die über 8 Wochen Erwerbslosen mit Kindern ausbezahlt. Ferner hat die vom 5. Ausschuß des Reichstages eingesetzte Kommission nach längeren Beratungen beschlossen, für die 5 Wintermonate eine Erhöhung der laufenden Unterstützungen der Erwerbslosen eintreten zu lassen, die sich nach den Familienverhältnissen auf 23 bis 33 Prozent belaufen wird15. Die endgültige Beschlußfassung darüber stehe beim Kabinett und würde demnächst erfolgen. Ferner wird zu prüfen sein, ob den Städten von Reichs wegen Beihilfen zur Verfügung gestellt werden können, um den Erwerbslosen billigere Kartoffeln abgeben zu können.

15

Am 9.9.1920 hatte der Volkswirtschaftliche Ausschuß des RT beschlossen, die RReg. zu ersuchen, die Sätze der Erwerbslosenunterstützung den besonderen Erfordernissen des Winters anzupassen (Der RArbM an den RK am 15.9.1920, R 43 I /2025 , Bl. 313). Die RReg. stimmte dem zu, und die Erhöhung trat am 1. 11. in Kraft (Der RArbM an den RK am 13.10.1920, R 43 I /2025 , Bl. 385).

Herr Graßmann bittet unter Hinweis auf einen Einzelfall Vorsorge zu treffen, daß nicht durch allzu fiskalische und bürokratische Entscheidungen der Reichsgesellschaften usw. bei Erteilung von Einfuhrbewilligungen und ähnlicher Genehmigungen wertvolle Ernährungsmittel zu Grunde gehen.

Staatssekretär Huber sagt hier verständnisvolle Handhabung zu.

Auf eine Anfrage von Herrn Legien, betreffend die Zahl der Erwerbslosen, erklärt Minister Dr. Brauns: Die angegebene Zahl sei die genaue Zahl der unterstützten Erwerbslosen. Mit den Kurzarbeitern betrage die Zahl der in ihrer Arbeitsfähigkeit nicht ausgenutzten Personen 1 bis 1½ Millionen. Von den[208] 404 000 Arbeitslosen entfallen auf Groß-Berlin allein 150 000, auf Sachsen 160 000 und auf Groß-Hamburg 50 000.

Herr Legien bittet, nicht, wie es in dem einen Fall geschehen sei, Deputationen von Erwerbslosen unter dem Druck von Demonstrationen Zusagen zu machen, da sonst der Einfluß der Gewerkschaften erschüttert werde.

Minister Dr. Brauns erklärt, daß dies bei ihm noch nicht vorgekommen sei. Bezüglich der vorerwähnten Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung läge vielleicht ein zeitliches, aber nicht ein ursächliches Zusammentreffen mit Forderungen von Deputationen vor.

Nach kurzer Erwähnung der am vergangenen Dienstag zwischen Gewerkschaften und Vertretern der Reichsregierung behandelten Frage des Eingriffs von Verbrauchern, inbesondere von Eisenbahnern, in die Kartoffelversorgung16 regt der Herr Reichspräsident an, die Gewerkschaften mögen darauf hinwirken, daß von dem örtlichen Gewerkschaftskartell mit benachbarten landwirtschaftlichen Organisationen Abkommen getroffen werden mögen, wonach für die Arbeiter Kartoffeln zu billigeren Preisen als 25 M abgegeben werden; so sei es in Mecklenburg, Baden und anderen Orten geschehen.

16

Nach Aufhebung der Kartoffelzwangswirtschaft im August 1920 (s. o. Anm. 14) war es vielfach zu Preissteigerungen für Kartoffeln über den ursprünglich festgesetzten Preis von 25 M je Ztr. hinaus gekommen. Im September 1920 hatten sich daraufhin die Eisenbahnerverbände in verschiedenen Direktionsbezirken geweigert, Kartoffeltransporte durchzuführen, solange nicht von der RReg. eine Herabsetzung der Kartoffelpreise durchgesetzt worden sei (Vorwärts Nr. 470 v. 22.9.1920).

Zur Klärung dieser Differenzen hatte am Dienstag, 28. 9., eine Besprechung zwischen Vertretern der Reichsbehörden, der Landwirtschaft, des Handels und der Verbraucherverbände, insbesondere der Gewerkschaften, stattgefunden. Dabei war beschlossen worden, daß der Erzeugerpreis von 25 M je Ztr. nicht überschritten werden sollte (Vorwärts Nr. 482 v. 29.9.1920). Siehe dazu auch Dok. Nr. 75, P. 1.

Der Herr Reichspräsident faßt darauf das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen:

Die Frage der Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung ist durch die Erklärung des Reichsarbeitsministers erledigt; es sei zu hoffen, daß das Kabinett sich dem Beschlusse der Kommission anschließen werde. Die Frage der Kartoffelversorgung der Erwerbslosen werde vom Reichsernährungs- und dem Reichsarbeitsminister weiter erörtert werden. Die Aufgaben der produktiven Erwerbslosenfürsorge werden vom Reichsarbeitsministerium in der begonnenen Weise weitergeführt. Die Frage der Abgabe von Einnahmen aus der Ausfuhrabgabe zur Rentenerhöhung werde mit dem Reichsfinanzminister besonders behandelt, ebenso auch die anderweitig [zu] erwägende Frage der Besteuerung der Gewerkschaftsvermögen17.

17

Hier handelte es sich um die Frage, ob das Gewerkschaftsvermögen zur Kapitalertragssteuer herangezogen werden sollte oder nicht. Die Generalkommission der Gewerkschaften Dtlds. hatte am 19.6.1920 in einem Schreiben an den RK die Freistellung von der Steuer verlangt, doch hatte der RFM, dem das Schreiben der Gewerkschaften zuständigkeitshalber übersandt worden war, dies abgelehnt (R 43 I /2023 , Bl. 38–41 und 47).

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