2.75.3 (mu11p): 3. Erlaß, betreffend die Einberufung und die Befugnisse der Sozialisierungskommission.

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3. Erlaß, betreffend die Einberufung und die Befugnisse der Sozialisierungskommission.

Reichsminister der Justiz Dr. Blunck äußert Bedenken gegen den vom Reichswirtschaftsminister vorgelegten Erlaß, betreffend die Einberufung und Befugnisse der Sozialisierungskommission. Er hält es nicht für richtig, 6 unabhängige Sozialdemokraten in die Kommission zu berufen. Außerdem halte er es für wünschenswert, daß die Kommission lediglich als Fortsetzung der alten Kommission fungiere. Unterstaatssekretär Hirsch erwiderte, daß das Reichswirtschaftsministerium bei Ausarbeitung des Erlasses von dem Wortlaut der Vereinbarung mit den Gewerkschaften ausgegangen sei. Der Herr Reichskanzler betonte, falls die Unabhängigen aus der Kommission verdrängt würden, würde diese in den Augen der Arbeiter ihren Wert verlieren. Der Reichsminister Dr. Blunck erklärte, daß er selbst und die Demokratische Partei die Gewerkschaftsforderungen nicht anerkannt hätte. Das Kabinett stimmt dem Erlaß mit den aus der Anlage zum Protokoll ersichtlichen Änderungen zu7.

7

S. hierzu Dok. Nr. 56, P. 6 und Dok. Nr. 73. Erneut soll der Erlaß in der Kabinettssitzung vom 3. 5. besprochen worden sein, jedoch liegt keine Aufzeichnung darüber vor. Ein neuer Erlaßentwurf wurde dem RPräs. vom RWiM zugeleitet, in diesem Entwurf heißt es: „Die Sozialisierungskommission hat das Recht, auf Grund ihrer Arbeiten der RReg. Vorschläge zu gesetzlichen und Verwaltungsmaßnahmen gemeinwirtschaftlicher Art zu unterbreiten sowie Anregungen zu einer wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Gestaltung der Reichs- und Staatsbetriebe in Sonderheit der Post und der Eisenbahn zu geben. Sie ist befugt, ihre Verhandlungen und die aus diesen hervorgegangenen Vorschläge nach Mitteilung an die RReg. zu veröffentlichen. Von allen in einer obersten Reichsbehörde in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen gemeinwirtschaftlicher Art ist alsbald der Kommission Mitteilung zu machen und ihr Gelegenheit zu geben, sie zum Gegenstand ihrer Verhandlungen zu machen“ (R 43 I /2111 , Bl. 177-179, hier: Bl. 178). Die Sozialisierungsfrage wurde erneut im August vom Kabinett Fehrenbach behandelt (3.8.20, P. 7 der Kabinettssitzung).

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