2.47.2 (sch1p): 2. [Preußischer Kommissar für die Friedensdelegation]

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2. [Preußischer Kommissar für die Friedensdelegation]

Das Preußische Staatsministerium hat den Wunsch ausgesprochen, einen eigenen Kommissar für die Friedenskommission zu entsenden, der etwa 6 bis 8 Kommissare mitnehmen soll. Vorgeschlagen wurde der Präsident der Preußischen Nationalversammlung Leinert15.

15

Der Präs. des PrStMin. Hirsch hatte am 14.4.1919 dem RMinPräs. ein Schreiben übersandt, in dem er mitteilte, „daß das PrStMin. zum Mitglied der dt. Friedensdelegation den Präs. der PrLandesversammlung Herrn Leinert in Vorschlag bringt. […] Da an allen auf der Friedenskonferenz zur Erörterung gelangenden Fragen territorialer, wirtschaftlicher und finanzieller Natur Preußen mehr als irgendein anderer Bundesstaat beteiligt ist, ist in Aussicht genommen, Herrn Leinert einen Stab von Kommissaren zur Seite zu stellen, die mit den speziellen pr. Interessen an der Lösung dieser Fragen vertraut sind […].“ (R 43 I /1 , Bl. 251).

Es wurde beschlossen: Ein besonderer Delegierter für Preußen mit einem eigenen Stab von Kommissaren kann nicht zugestanden werden. Dagegen ist das Kabinett damit einverstanden, daß an die Stelle des Gesandten Müller in Bern, der gebeten hat, ihn von dem Amte des Delegierten zu entbinden, Herr Leinert zum Delegierten bestellt wird. Es soll ihm freigestellt werden, zwei Herren mitzunehmen, die aber nicht als preußische Kommissare, sondern als Sekretäre Leinerts zu gelten hätten.

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