3. Vermahlungsquote für Inlandsweizen im Monat Juli.
Auf Vorschlag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft erteilte das Kabinett seine Zustimmung dazu, daß die Vermahlungsquote für Inlandsweizen im Monat Juli von 50 auf 30 v.H. herabgesetzt wird10.