1.57.4 (bru3p): 4. Senkung der Tarife der städtischen Werke.

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4. Senkung der Tarife der städtischen Werke.

Aufgrund einer kurzen Erörterung des Fragenkomplexes stellte der Reichskanzler übereinstimmend mit der Meinung des Reichskabinetts fest, daß durchgreifende Maßnahmen zur Senkung der überhöhten Tarife der städtischen Werke für Elektrizität und das Gas getroffen werden müssen.

Der Reichswirtschaftsminister übernahm es, alsbald mit dem Präsidenten des Reichsstädtetages, Herrn Mulert, Fühlung zu nehmen zwecks Sicherung der Mitarbeit dieser Organisationen7.

7

Vgl. hierzu Dok. Nr. 577, P. 3.

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