1.176 (bru3p): Nr. 690 Staatssekretär Weismann an Staatssekretär Pünder über die Besprechung vom 1. März 1932.

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Text

RTF

Nr. 690
Staatssekretär Weismann an Staatssekretär Pünder über die Besprechung vom 1. März 1932.

R 43 I /2289 , Bl. 53–55

Betrifft: Haushaltslage Preußens

Lieber Herr Pünder!

Mit verbindlichstem Dank für Ihren freundlichen Brief vom heutigen Tage1 übersende ich Ihnen eine Niederschrift, wie sie der Herr Finanzminister Klepper über unsere gemeinschaftliche Sitzung2 aufgeschrieben hat3. Der Herr Ministerpräsident[2345] ist der Ansicht, daß diese Niederschrift in knappen Zügen die Verhandlungen richtig wiedergibt und wäre dankbar, wenn der Herr Reichskanzler diese Niederschrift billigen würde. Vielleicht können wir beide uns mündlich darüber unterhalten, falls Bedenken bestehen sollten4.

1

Pünder hatte Weismann mitgeteilt, daß der RK seiner Niederschrift über die Besprechung vom 1.3.32 (Dok. Nr. 689) zugestimmt hatte (Entw. vom 4.3.32 in R 43 I /2289 , Bl. 51–52).

2

In der Anlage abgedruckt.

3

Am 5.3.32 teilte Pünder Weismann mit, er habe Kleppers Niederschrift dem RK vorgelegt: „Der Herr Reichskanzler sieht sich zu seinem Bedauern nicht in der Lage, dieses Protokoll des Herrn MinPräs. Klepper zu unterzeichnen und zu billigen, zumal es ja verschiedene Formulierungen enthält, die, wie ich selber als Zeuge bestätigen muß, in unserer gemeinsamen Besprechung nicht einmal erwähnt, geschweige denn vereinbart worden sind. Über die in der Niederschrift […] vom 1. d.Mts. enthaltenen Erklärungen hinaus sieht der Herr Reichskanzler sich zu weiteren Festlegungen nicht in der Lage“ (Entw. in R 43 I /2289 , Bl. 58).

4

<Text der Fußnote fehlte im Buch.>

Mit besten Grüßen bin ich

Ihr

stets sehr ergebener

Weismann

Niederschrift

über die Besprechung vom 1. März 1932 betreffend den preußischen Etatsausgleich in der Reichskanzlei.

Anwesend:

seitens der Reichsregierung:

Reichskanzler Dr. Brüning,

Reichsfinanzminister Dietrich,

Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald

Staatssekretär Dr. Pünder;

seitens der Preußischen Staatsregierung:

Ministerpräsident Dr. h. c. Braun,

Finanzminister Klepper,

Staatssekretär Dr. Weismann.

1)

Es wurde folgendes vereinbart:

a)

Die Preußische Staatsregierung liquidiert die Preußische Landesrentenbank in der Weise, daß die Aktiven und Passiven auf die Deutsche Siedlungsbank übertragen werden. Gleichzeitig erwirbt die Reichsregierung die preußische Beteiligung an der Deutschen Siedlungsbank und an den Siedlungsgesellschaften.

b)

Als Gegenleistung zahlt die Reichsregierung 100 Millionen (Einhundert Millionen) Reichsmark.

2)

Die Vermögensübertragungen zu 1 a) werden bis zum 1. April 1932 durchgeführt5.

Die Zahlungen zu 1 b) werden im Laufe des preußischen Etatsjahres 1932/33 nach noch zu treffender näherer Vereinbarung fällig. Die Reichsregierung wird sich bemühen, 50 Millionen (Fünfzig Millionen) Reichsmark vor dem 30. April 1932 zu zahlen6.

3)

Der in früheren Verhandlungen erörterte Wunsch der Reichsregierung, die preußischen Siedlungsbehörden (Landeskulturbehörden) ganz oder teilweise zu übernehmen, oder ihnen den Charakter einer Auftragsverwaltung zu geben, wird zurückgestellt7. Die Preußische Staatsregierung sagt die nachdrückliche Unterstützung der von der Reichsregierung geplanten Förderung der Siedlungstätigkeit zu.

5

P. 2 wurde von Pünder angestrichen und mit einem Fragezeichen versehen.

6

Der letzte Satz dieses Absatzes mit Anstreichung und Fragezeichen von Pünders Hand.

7

Das Wort „zurückgestellt“ von Pünder unterstrichen und mit Fragezeichen am Rand.

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