2.79.3 (mu21p): 3. Bericht über den gegenwärtigen Stand der Reparationsverhandlungen.

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3. Bericht über den gegenwärtigen Stand der Reparationsverhandlungen.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß vielfache Nachrichten über die Einschaltung der Reparationskommission bei der künftigen endgültigen Regelung der Reparationsfrage geeignet seien, starke Beunruhigung zu erregen. Wenn wirklich die Reparationskommission an Stelle von Sachverständigen über die endgültige Regelung der Reparationsfragen befinden solle, dann liege hierin ein Abweichen von dem Genfer Beschlusse5. Wir würden dadurch zwangsläufig auf den Artikel 234 des Versailler Vertrages zurückkommen6. Es werde aber vielfach auch behauptet, die Reparationskommission solle während der Tagung der Sachverständigen für gewisse Fragen zuständig sein. Es sei zu befürchten, daß dann die Reparationskommission eine Art Obergutachten erstatten werde. Dem Vernehmen nach habe sich Parker Gilbert sehr für diese Idee eingesetzt.

5

Vgl. hierzu P. 3 des Dok. Nr. 71.

6

Prüfung der deutschen Hilfsmittel und Leistungsfähigkeit durch eine Wiedergutmachungskommission.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, es habe sich zunächst darum gehandelt, Sachverständige einzusetzen, die Gutachten zur endgültigen Lösung[284] der Reparationsfrage ausarbeiteten. Die Auffassungen Frankreichs und Englands in materieller Hinsicht seien bekannt. Frankreich verlange soviel an Reparationen, daß es seine eigenen Schulden abdecken könne und darüber hinaus gewisse Beträge für den Wiederaufbau erübrige. England wolle auch mindestens ebensoviel an Reparationen erhalten, wie es selber anderen schulde.

Zwei Punkte seien nun vor allem noch nicht entschieden, nämlich die Frage der Mandatserteilung und die Frage einer Einschaltung der Reparationskommission.

Auch wenn man hiervon absehe, bestehe noch die Schwierigkeit, daß zur Zeit für die Arbeit des Komitees, das über die Reparationen urteilen solle, von der Gegenseite dem Inhalt nach ungefähr die Formel vorgeschlagen werde, die unterzeichneten Mächte erklärten für sich selbst und für alle anderen in Betracht kommenden Autoritäten, dem Komitee ihre Unterstützung zu geben in Übereinstimmung mit den bestehenden Verträgen und agreements. Er habe wiederholt mit Parker Gilbert gerade über diese Formel in dem Sinne gesprochen, daß sie widersinnig sei und jetzt eine völlig neue Grundlage für die Arbeiten über das Reparationsproblem geschaffen werden solle. Es schwebten hierüber dauernd Verhandlungen. Unter allen Umständen müsse

a)

erstrebt werden, die Erwähnung der Verträge und der agreements auszuschalten,

b)

ferner eine Einschaltung der Repko erst am Schlusse erreicht werden, nämlich erst dann, wenn eine politische Entscheidung über das erstattete Gutachten gefällt werde.

Die Reparationskommission dürfe nicht gleich am Anfang eingeschaltet werden7.

7

Vgl. Dok. Nr. 71.

Poincaré werde nun mit v. Hoesch nochmals über diese Fragen sprechen, nachdem am 4. Dezember ein Ministerrat in Paris stattgefunden habe. Vorläufig sehe er noch nicht, wie die beiden Forderungen Poincarés in bezug auf die Mandatserteilung und die Reparationskommission ausgeräumt werden könnten8. Wenn über die Frage der Einschaltung der Reparationskommission mit der Gegenseite keine Einigung erzielt werde, werde das Reichskabinett mit der Angelegenheit zu befassen sein. Auf jeden Fall werde er die Angelegenheit dem Reichskabinett vor der endgültigen Entscheidung unterbreiten.

8

Eine erneute Unterredung zwischen dem frz. MinPräs. und dem deutschen Botschafter fand erst am 11. 12. statt (Telegramm Nr. 1246 vom 11. 12.; R 43 I /476 , Bl. 40-49), aber Briand hatte von Hoesch zugesichert, daß er im Ministerrat am 6. 12. „im Sinne einer baldigen Verständigung“ sprechen wolle (Telegramm Nr. 1242 vom 3. 12.; R 43 I /476 , Bl. 81 f.).

Die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts nahmen diese Ausführungen des Reichsministers der Finanzen zur Kenntnis.

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