2.122.3 (bau1p): 3. Antrag des Deutschen Beamtenbundes auf Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen zu beginn des nächsten Jahres und Beschleunigung der Besoldungsreform.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

3. Antrag des Deutschen Beamtenbundes auf Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen zu beginn des nächsten Jahres und Beschleunigung der Besoldungsreform5.

Das Kabinett erklärt sich auf Vorschlag des Reichsministers der Finanzen damit einverstanden, daß den Beamten am 3. März 1920 eine einmalige Beschaffungsbeihilfe[452] in Höhe der am 3. Dezember 1919 ausgezahlten Beihilfe6 gewährt wird. Der Reichsminister der Finanzen soll in diesem Sinne den Deutschen Beamtenbund und die Regierungen der Länder verständigen7.

Fußnoten

5

Der Vorstand des DBB hatte den RK „angesichts der aufs Höchste gestiegenen Notlage des Beamtenstandes“ gebeten, ihm Vorschläge für von der RReg. zu ergreifende Maßnahmen persönlich vortragen zu dürfen (18.11.19; R 43 I /2578 , Bl. 16). Der Empfang sollte am 27. 11. stattfinden (ebd., Bl. 17). Eine Niederschrift konnte nicht ermittelt werden; vgl. jedoch die dem RK mit Anschreiben vom 13. 11. vorgelegte Resolution des Kartells Groß-Berlin des DBB, in der „neben der sofortigen Besserung der Lebensmittelversorgung unter gleichzeitigem Abbau der Preise unbedingt die sofortige Erhöhung der Einkommensbezüge“, weiter „die sofortige Ausbezahlung des zweiten Teiles der Beschaffungszulage“, „die schärfste Bekämpfung des immer mehr um sich greifenden Wuchers und Schleichhandels“, „die schleunigste Inangriffnahme der neuen Besoldungsreform“ und Verbesserungen bei der Berechnung des Wartegeldes bzw. der Pension gefordert wurden (R 43 I /2578 , Bl. 13 f.).

6

Vgl. dazu den Kabinettsbeschluß vom 15. 8. (Dok. Nr. 46, P. 1).

7

Zur Abänderung dieses Kabinettsbeschlusses s. Dok. Nr. 129, P. 7.

Extras (Fußzeile):