2.14.6 (bau1p): 6. [Verkauf mobiler Heeresgüter in Ostpreußen.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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6. [Verkauf mobiler Heeresgüter in Ostpreußen.]

Der Reichsschatzminister teilt zu dem Kabinettsbeschluß vom 1. Juli (Nr. 2 des Protokolls) über den Verkauf der mobilen Heeresgüter in den Abstimmungsgebieten mit, daß in Ostpreußen die Unterscheidung zwischen Abstimmungsbezirken und dem übrigen Ostpreußen10 nicht durchzuführen, vielmehr eine gleichmäßige Behandlung des ganzen Landes notwendig sei. Minister Wissell erhebt Einspruch gegen die Veräußerung sämtlicher in Ostpreußen lagernder oder dorthin aus den besetzten Gebieten gelangender Heeresgüter, weil dadurch bei den in Frage kommenden großen Beständen die Ostpreußen zu sehr bevorzugt würden11. Er bittet, es bei dem Kabinettsbeschluß bewenden zu lassen. Das Kabinett beschließt: Das Reichsschatzministerium wird ermächtigt, Ostpreußen einheitlich zu behandeln. Doch sollen nicht alle dort liegenden[57] oder dorthin gelangenden Güter, sondern nur ein angemessener Teil in Ostpreußen verkauft werden. Minister Wissell war vor Abschluß der Erörterungen abberufen worden.

Fußnoten

10

Zu dieser Unterscheidung vgl. Dok. Nr. 29, Anm. 1.

11

Am 23. 6. hatte der RWiM dagegen eine „außerordentliche Bevorzugung Ostpreußens“ als „unabweisbare politische Notwendigkeit“ bezeichnet. Gleichzeitig erklärte er allerdings, daß er der Bildung eines Dispositionsfonds für Ostpreußen nur deshalb zustimme, „weil es sich um Maßnahmen zur Erhaltung deutschen Heimatbodens handelt, deren Unterlassung, wie die Dinge nun einmal liegen, die schwersten Gefahren für die Erhaltung derjenigen Gebiete Ostpreußens beim Reich mit sich bringt, in denen nach den Friedensbedingungen der Entente eine Volksabstimmung zu erfolgen hat. Die Versuchung, sich den trostlosen Aussichten, die nach dem Diktatfrieden der Entente für das deutsche Volk bestehen, durch Loslösung aus dem Reichsverbande zu entziehen, ist, wie die Erfahrungen in den Grenzgebieten lehren, nicht gering zu bewerten“ (Der RWiM an sämtliche Reichsminister, 23.6.19; R 43 I /1126 , Bl. 255; das Schreiben ist von UStS von Moellendorff unterzeichnet).

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