2.155.1 (bau1p): Erörterung der Fragen über die Schließung der Eisenbahnwerkstätten und Einführung der Akkordarbeit.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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Erörterung der Fragen über die Schließung der Eisenbahnwerkstätten und Einführung der Akkordarbeit.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten gab über die trostlosen Verhältnisse in den Eisenbahnwerkstätten eine eingehende Schilderung, die er zahlenmäßig belegte1. Er schlug vor, die Eisenbahnwerkstätten zu schließen, einen Teil der Arbeiter alsbald wieder einzustellen, sobald sie sich mit dem einzuführenden Akkordsystem einverstanden erklärten.

Nach längeren eingehenden Erörterungen wurde dahin Einverständnis zwischen den beiderseitigen Kabinetten erzielt, daß schärfste Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Arbeitsunlust zu beseitigen. Zu diesem Zwecke sollen nicht auf einmal, sondern hintereinander die einzelnen Werkstätten geschlossen werden, und zwar zunächst diejenigen, in denen am schlechtesten gearbeitet wird. Die Arbeiterschaft soll durch Plakate über den Zweck aufgeklärt werden2. Nach Ablauf kurzer Fristen soll die Wiedereröffnung der Betriebe erfolgen auf der Grundlage eines Akkordsystems, das den fleißigen[557] Arbeiter mehr verdienen läßt als bei einem Lohntarif-Vertrage. Von der Wiederaufnahme der Arbeit sollen die betriebsschädlichen Elemente, die systematisch die Arbeit stören, ausgeschlossen werden. Sobald die erste Reihe der Werkstätten geschlossen und wieder eröffnet ist, soll die zweite Reihe nachfolgen und so fort. Die weiteren Ausführungen auch wegen des Benehmens mit dem Reichswehrminister über die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen wird dem Minister der öffentlichen Arbeiten überlassen.

Fußnoten

1

Dazu zitiert die „Vossische Zeitung“ am 25. 1. aus einer ihr von offizieller Seite zugegangenen Stellungnahme: „Die Eisenbahnverwaltung hat unter dem Druck der Demobilmachungsvorschriften die Zahl ihrer Arbeitnehmer in den Werkstätten von 70 300 auf 160 000 vermehrt. Trotz dieser gewaltigen Vermehrung der Arbeitskräfte haben jedoch die Arbeitsleistungen der Werkstätten bei weitem nicht genügt, um die durch den Betrieb schadhaft gewordenen Betriebsmittel wieder betriebsfähig zu machen. Die Zahl der betriebsfähigen Lokomotiven, die nach der Abgabe an die Entente noch 13 200 betrug, ist seitdem ständig zurückgegangen und beträgt zur Zeit nur noch 12 600. Der Reparaturstand ist in der gleichen Zeit von 38 auf fast 48 v. H. gestiegen“ (Ausschnitt in: R 43 I /1035 , Bl. 253; weiteres Material ebd.).

2

Gleichzeitig beginnen unter Leitung des PrArbM Beratungen über die Neuordnung des Werkstättenwesens, für die dieser dem RK mit Anschreiben vom 29.12.19 eine diesbezügliche Denkschrift vorgelegt hatte (R 43 I /1035 , Bl. 213–229).

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