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3. Erlaß, betreffend die Errichtung und den Geschäftskreis des Reichsministeriums für Wiederaufbau7.
Der Erlaß, betreffend die Errichtung und den Geschäftskreis des Reichsministeriums für Wiederaufbau wurde mit der Maßgabe gebilligt, daß die Abwicklung des Frachtabkommens über die in Verfolg des Waffenstillstandsvertrags vercharterten Schiffe gestrichen wird. Wegen des Erlasses wird von der Reichskanzlei das Weitere veranlaßt werden8.