2.53 (bau1p): Nr. 52 Besprechung beim Reichspräsidenten über die Räumung des Baltikums. Weimar, 20. August 1919, 17 Uhr

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[206] Nr. 52
Besprechung beim Reichspräsidenten über die Räumung des Baltikums. Weimar, 20. August 1919, 17 Uhr

PA, Der Weltkrieg 20 d, Nr. 1 a, Bd. 45

[…]1

Zunächst wurde die Frage der Räumung selbst besprochen2. Auf die Frage des Grafen von der Goltz, ob es bei der schleunigen Räumung bleiben würde, wurde dahin entschieden, daß es selbstverständlich bei dieser Räumung bleiben müsse, die eine Folge der Ausführung des Friedensvertrages sei3. Auf[207] den Einwand, daß nach Räumung des Baltikums durch die deutschen Truppen Ostpreußen nicht genügend geschützt und dem Einfall bolschewistischer Banden ausgesetzt sei4, wurde von dem Außenminister erwidert, daß ein Schutz Ostpreußens jenseits der Grenze nach der vollen Ratifikation überhaupt nicht möglich sei, da das Memeler Gebiet abgetreten würde. Ostpreußen müsse dadurch geschützt werden, daß in Ostpreußen selbst Truppen stationiert würden. Von militärischer Seite wurde hierzu bemerkt, daß das mit Schwierigkeiten verknüpft sei, weil der ostpreußische Truppenübungsplatz im Abstimmungsgebiet läge5 und deshalb nicht benutzt werden könne. Der Oberpräsident von Ostpreußen habe gegen eine starke Belegung Ostpreußens mit Truppen immer Einwendungen gehabt.

Der Außenminister setzte auseinander, wie Noske und er dem lettischen Gesandten Schreiner gegenüber auf die Erregung der Truppen, denen Landversprechungen gemacht worden seien6, hingewiesen hätten. Der lettische Gesandte wollte seiner Regierung darüber berichten, im übrigen sei jedoch[208] kein Optimismus angebracht, weil die lettische und die englische Regierung diese deutschen Truppen aus dem Baltikum heraushaben wollten. Der Außenminister gab der Hoffnung Ausdruck, daß der größte Teil der Truppen schließlich doch das Baltikum verlassen würde, wenn sie dazu den strikten Befehl erhielten.

Der Graf von der Goltz erklärte, daß er seinerzeit alles getan habe, um die Truppen zu beruhigen, er befürchte jedoch, daß ein Teil der Truppen einfach dem Befehl nicht Folge leisten würde. Die Truppen hätten sich schon genossenschaftlich zusammengeschlossen und angefangen, das Land zu bebauen. Graf von der Goltz frug dann weiter, ob die etwa gegen ausdrücklichen Befehl zurückbleibenden Truppen vollständig vom deutschen Verkehr abgeschlossen würden. Diese Truppen hätten ein großes Interesse daran, sich, auch wenn sie dort als Landbebauer bleiben, mit Zigarren, Kolonialwaren und anderen sogenannten Marketenderwaren zu versorgen. Der Außenminister erwiderte, daß kein besonderer Anlaß bestehe, ein Handelsverbot diesen Truppen gegenüber auszusprechen. Sie könnten sich also auch aus Deutschland, wie jeder andere in Lettland Wohnende, mit Handelswaren versorgen, natürlich auf ihre Kosten und nicht etwa auf Reichskosten.

Graf von der Goltz frug weiter, wie es mit der Löhnung der russischen Truppen7 stände. Wenn die russischen Truppen am 1. September keinen Sold mehr bekämen, dann würde es zu Ausschreitungen und zu Auseinandersetzungen mit den deutschen Truppen kommen. Das müsse vermieden werden, weil diese russischen Truppen zum Teil im Rücken der deutschen Truppen ständen. Es läge also ein deutsches Interesse vor. Der Außenminister erwiderte, daß ihm von einer Entlohnung russischer Truppen aus Reichsmitteln bisher nichts bekannt gewesen sei. Er habe hiergegen die größten außenpolitischen Bedenken, insbesondere mit Rücksicht auch auf das Verlangen der litauischen Regierung, die sich über das Auftreten russischer Truppen fortwährend beschwere. Dabei wurde weiter festgestellt, daß diese russischen Truppen auch noch unter dem Oberbefehl des Grafen von der Goltz stehen, weil das nach militärischer Auffassung nicht anders ginge, solange dieses Gebiet besetztes Gebiet sei. Der Reichspräsident und der Minister des Äußeren erklärten, daß über die Frage der Entlohnung der russischen Truppen nur durch einen Kabinettsbeschluß entschieden werden könne. Es soll sich um 6 bis 8 Millionen Mark monatlich handeln. Allgemeine Übereinstimmung war darüber, daß eine Entlohnung höchstens noch für den Monat September in Frage kommen könne.

Auf die Frage nach dem Wiederaufleben der Versorgungsansprüche von Offizieren, die zu den Russen übergingen, erwiderte der Außenminister, daß ein solcher Übertritt nach dem Friedensvertrag bekanntlich verboten sei; auch hierbei könne nur das Kabinett entscheiden.

[209] Graf von der Goltz erklärte, daß sein Korpsbefehl vom 13. Juli, der angefochten sei8, gerade den Zweck gehabt habe, zu beruhigen und Übertritten zu den Russen in der damaligen Zeit entgegenzuarbeiten. Die Erklärung des Ministers des Äußern, daß der Übertritt zu den Russen in keiner Weise gefördert werden dürfe, sei erst einige Tage später bekannt geworden, dann sei dementsprechend verfahren worden. Der Außenminister machte weiter Mitteilung davon, daß Winnig zurückgetreten sei und ein Gesandtenwechsel stattfinde9.

Nach Beendigung der offiziellen Besprechung frug der Außenminister den General von Gröner [!], wie es mit der Abberufung des Grafen von der Goltz stände. General von Gröner erwiderte, daß die Angelegenheit am folgenden Tage beim Reichswehrminister beraten werde. Das Kommando würde vielleicht nach Tilsit verlegt werden10.

Berlin, den 25. August 1919

M[üller]

Fußnoten

1

Der erste Absatz dieser Aufzeichnung nennt Ort, Zeitpunkt und Gegenstand der Besprechung und führt als Teilnehmer auf: Ebert; Müller; Gen. Groener, Graf von der Goltz; Gesandter Nadolny.

2

Gestützt auf Art. XII des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.18 waren dt. Truppen auch über den Waffenstillstandstermin hinaus in den baltischen, ehemals russ. Randprovinzen im Einsatz. Das Kabinett Bauer sah sich bei seinem Regierungsantritt in doppelter Weise in Auseinandersetzungen über den Verbleib oder Abzug der dt. Freikorpstruppen verwickelt: Die All. hatten zunächst dem Rückzugsbeschluß des Kabinetts Scheidemann vom 8. 5. widersprochen. Als eine Veränderung der innenpolitischen Kräfteverhältnisse in Lettland zur Wiedereinsetzung der ententefreundlichen Reg. Ulmanis führte, forderten die All. ihrerseits den Rückzug der dt. Osttruppen, der jetzt von dem im Baltikum stehenden VI. Reservekorps unter Gen. Graf von der Goltz und den übrigen dt. Freikorps verzögert wurde. Die seit dem 10. 6. immer dringlicher werdenden all. Vorstellungen gipfelten vorerst in der ultimativen Forderung Fochs vom 1. 8., Gen. von der Goltz sofort zu verabschieden und die gesamten dt. Truppen bis zum 30. 8. aus Lettland abzuziehen. Gen. von der Goltz war daraufhin zur Berichterstattung nach Dtld. befohlen worden. Zur Vorbereitung des Vortrags in Weimar fand am 18. 8. eine umfassende Lageanalyse bei der Kommandostelle Kolberg statt. Von der Goltz betonte, daß die Räumungsbefehle seitens des GenKdo VI. Reservekorps tatsächlich ausgeführt würden und die Räumung bis Mitte Oktober abgeschlossen sein könnte, „vorausgesetzt, daß kein Zug ausfällt, keine Reibungen entstehen“. Letzteres sei nicht mit Sicherheit auszuschließen, da viele Offiziere ihre Truppen nicht fest in der Hand hätten. Groener stellte fest, daß die Ziele der Baltikumoperationen – Schutz gegen den Bolschewismus, Stärkung des Deutschtums, Schaffung von Siedlungsmöglichkeiten für dt. Soldaten – im wesentlichen nicht erreicht seien. Zusammenfassend schloß er: „Wir haben die Randstaatenpolitik mitgemacht, den größten Unsinn, der je von einem deutschen Hirn erfunden worden ist. Ich weiß nicht, was uns dabei irgendwie Vorteil bringen konnte. Der einzige wäre, eine Sicherung gegen den Bolschewismus zu haben. Wir müssen sehen, daß wir mit einem blauen Auge aus der Sache herauskommen. Wir brauchen eine Brücke nach dem großen Rußland. Dafür wäre das beste: Drinbleiben, abwarten. […] Ich empfehle immer wieder, daß das Generalkommando VI. und das O.K. Nord möglichst im Hintergrund bleiben, damit es der Regierung erleichtert wird, bei einer Kollision mit der Entente den richtigen Weg zu finden. Das wäre einfach, wenn nicht Imponderabilien zwischen Truppe und Führern wären“ (Protokoll der Besprechung in: Nachl. Groener , Nr. 131, Bl. 35–58). – Zur Baltikumpolitik der RReg. s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 52; 66, P. 7. Der wesentliche Notenwechsel betr. die Räumung des Baltikums durch die dt. Truppen ist zusammengefaßt bei Herbert Kraus, Gustav Rödiger (Hrsg.): Urkunden zum Friedensvertrage vom 28. Juni 1919. Bd. II, S. 1162 ff. Die mil. Aktionen können u. a. verfolgt werden bei Rüdiger Graf von der Goltz: Meine Sendung in Finnland und im Baltikum. Zusammenfassend s.: Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps. Bd. III und H. E. Volkmann: Das Deutsche Reich und die Baltischen Staaten 1918–1920. In: Von den Baltischen Provinzen zu den Baltischen Staaten 1918–1920. Hrsg. v. J. v. Hehn u. a. Marburg/L. 1977. S. 378–408.

3

In Anlehnung an Art. XII des Waffenstillstandsvertrags vom 11.11.18 schrieb Art. 433 VV u. a. vor: „[…] zur Sicherung der Wiederherstellung des Friedens und einer guten Regierung in den baltischen Provinzen und Litauen werden alle deutschen Truppen, die sich augenblicklich in den genannten Gebieten befinden, sobald die Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte den Augenblick mit Rücksicht auf die innere Lage dieser Gebiete für gekommen erachten, hinter die deutschen Grenzen zurückgenommen. […] Bis zur Räumung oder nach der vollständigen Räumung dürfen keine neuen deutschen Truppen die genannten Gebiete betreten.“

4

In Übereinstimmung mit dem hier vorgetragenen Einwand hatte OPräs. Winnig in einem Schreiben an das PrStMin. vom 19. 8. ausgeführt: „Die Rote Armee, die bisher durch die deutschen Truppen ferngehalten wurde, unternimmt schon jetzt erfolgreiche Vorstöße zur Wiedereroberung der baltischen Länder. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit darauf zu rechnen, daß die baltischen Länder in wenigen Monaten wieder von der Roten Armee besetzt sein werden. In diesem Falle ist Ostpreußen in neuer Gefahr, dem Bolschewismus zum Opfer zu fallen. […] Die radikale Propaganda hat auch in Ostpreußen den Boden unterwühlt. Ständen die Bolschewiken in Kurland und Litauen an der deutschen Grenze, so würden die radikalisierten Teile der ostpreußischen Bevölkerung ebensosehr den Bolschewiken zustreben, wie die Bolschewiken sich nach Ostpreußen hingezogen fühlten. Die Abwehr der bolschewistischen Invasion müßte dann unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen geschehen: umgeben von einer deutschen und doch mit den Feinden sympathisierenden Bevölkerung und ohne sichere Verbindung mit den Kraftquellen des Reiches“ (Abschrift durch das PrStMin. an den RK, 30.8.19; R 43 I /1847 , Bl. 2–4). Das RKab. hatte sich bereits am 30. 7. mit der aus diesen Überlegungen abgeleiteten Forderung, Ostpreußen vorwärts der Reichsgrenze gegen den russ. Bolschewismus zu verteidigen, beschäftigt (s. Dok. Nr. 35, P. 5).

5

Gemeint ist wahrscheinlich der Truppenübungsplatz Arys, Kreis Johannisburg (Ostpreußen).

6

Gemeint ist folgender Sachverhalt: Unter dem Druck der bevorstehenden Eroberung Rigas durch die Rote Armee hatte der kurz zuvor zum dt. Gesandten ernannte August Winnig mit Vertretern der provisorischen lettischen Reg. unter MinPräs. Ulmanis am 29.12.18 einen Militärhilfevertrag abgeschlossen, der die Grundlage für den Einsatz der dt. Freikorps im Baltikum bildete. Darin erklärte sich die lettische Reg. bereit, reichsdt. Freiwilligen, die mindestens vier Wochen für die Befreiung Lettlands von den Bolschewisten gekämpft hatten, „auf ihren Antrag das volle Staatsbürgerrecht des lettländischen Staates zu gewähren“ (Abschrift; vom AA der Rkei am 31.8.19 übersandt; R 43 I /47 , Bl. 233 f.). Neben seiner antibolschewistischen Zielsetzung war der Vertrag von Winnig auch in der Absicht geschlossen worden, den dt. Freiwilligen mittels Verleihung des Staatsbürgerrechts den Erwerb von Siedlungsland in Lettland zu ermöglichen, das die grundbesitzende deutschbaltische Ritterschaft zur Verfügung stellen wollte (August Winnig: Am Ausgang der deutschen Ostpolitik. S. 96). Inzwischen annullierten Artt. 292 und 293 VV den dt.-lett. Vertrag, so daß sich, als auch die Reg. Ulmanis ihre frühere Zusage widerrief, ein Teil der Freikorpssoldaten um den Lohn für ihren Baltikumseinsatz betrogen sah. Auf die daraus sich ergebenden Verwicklungen und den voraussichtlichen Widerstand einzelner Truppenteile hatte das AA die Entente in einer Note vom 13. 8. hingewiesen (Herbert Kraus, Gustav Rödiger (Hrsg.): Urkunden zum Friedensvertrage vom 28. Juni 1919. Bd. II, S. 1170 ff.).

7

Gemeint sind die zur „Russischen Westarmee“ unter Oberst Bermondt (-Awaloff) zusammengefaßten Verbände, die im Frühjahr 1919 aus russ. Freiwilligen in dt. Kriegsgefangenenlagern gebildet worden waren (s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 32, P. 2). Sie traten mit all. Duldung und dt. materieller und finanzieller Unterstützung in einer Stärke von 7000 Mann als antibolschewistische Kampfeinheit im Baltikum auf. Aus weißruss. Sicht s. dazu die Erinnerungen von Gen. Fürst Awaloff: Im Kampf gegen den Bolschewismus.

8

Der Korpsbefehl behandelt die Möglichkeit des Übertritts dt. Soldaten zu den Bermondt-Truppen nach Bekanntwerden der dt. Räumungsabsichten. Darin erklärt von der Goltz, daß er gegen das Ausscheiden einzelner nichts einzuwenden habe, doch erfolge der Übertritt auf eigene Gefahr und ziehe den Verlust der dt. Staatsangehörigkeit nach sich; geschlossenen Formationen sei der Übertritt aus mil. Sicherheitserwägungen vorerst untersagt, doch wird eine weitgehende Unterstützung des Übertritts nach Abschluß der Räumungsverhandlungen in Aussicht gestellt, sofern die Zukunft dieser Truppen finanziell ausreichend gesichert ist (PA, Der Weltkrieg 20 d, Nr. 1 a, Bd. 44). Am 15. 7. hatte das AA der Kommandostelle Kolberg gegenüber erklärt, daß Übertritte dt. Truppen in russ. Dienste nicht gefördert werden dürften. Nachdem der Korpsbefehl Mitgliedern der NatVers. bekanntgeworden war, und die Gefahr bestand, daß die Übertrittspläne als der Versuch interpretiert werden könnten, die dt. Abrüstungsbemühungen zu unterlaufen, hatte der RAM am 16. 8. UStS Haniel angewiesen, in Kolberg anzufragen, was zur Zurücknahme des Befehls geschehen sei. Grundsätzlich bemerkte Müller: „Der Korpsbefehl habe wegen der Beziehungen sowohl zum gegenwärtigen als auch zum künftigen Rußland eminente politische Bedeutung und schon deshalb durfte ein Korpsbefehl von so großer politischer Tragweite ohne vorherige Fühlungnahme mit der Reichsregierung nicht ergehen“ (ebd.).

9

Vgl. Dok. Nr. 35, P. 5, insbesondere Anm. 16.

10

Die Besprechung findet am 21. 8. in Berlin zwischen dem RWeM, dem PrKriegsM, Gen. Groener und Graf von der Goltz statt. Es wird beschlossen, Gen. von der Goltz nicht abzuberufen, ihn jedoch auch nicht ins Baltikum zurückkehren zu lassen, sondern das GenKdo VI. Reservekorps bis Anfang September nach Tilsit zurückzuverlegen (Protokoll der Reise Groeners vom 19.–24.8.19; Nachl. Groener , Nr. 131, Bl. 63). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 53, P. 2.

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