1.155 (bru3p): Nr. 669 Besprechung vom 12. Februar 1932, 16 Uhr

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 669
Besprechung vom 12. Februar 1932, 16 Uhr

R 43 I /336 , Bl. 261–263

Anwesend: Brüning, Dietrich, Warmbold; StS Pünder, Schäffer, Trendelenburg; MinDir. v. Hagenow, Zechlin, Zarden, Köpke, Ritter, Dieckhoff; MinR Claußen; ORegR Adam; LegR Valette; RbkPräs. Luther; Protokoll: MinR Vogels.

Der Reichskanzler hatte die Besprechung veranlaßt1, um die an Herrn Staatssekretär Dr. von Bülow zu erteilende Antwort auf das Telegramm von Genf vom 12. Februar Nr. 159 zu beraten2.

Reichsminister Dietrich empfahl, der englisch-französischen Einigungsformel für die Einberufung der Reparations-Konferenz für Juni in der vorliegenden Fassung zuzustimmen3, gleichzeitig mit der Veröffentlichung des offiziellen Textes aber eine Erklärung etwa folgenden Wortlauts herauszugeben:

[2286] „Die Reichsregierung hat mit dieser Vereinbarung ihr Ziel der Einberufung der Lausanner Konferenz früher und nicht erst im Laufe des Juni gewünscht. Sie hatte daher ihrerseits einen früheren Zusammentritt angeregt und die dahin gehenden Bemühungen der englischen Regierung von Anfang an auf das wärmste begrüßt und unterstützt.“

Der Reichskanzler erklärte, daß er dem Britischen Außenminister Simon in Genf erklärt habe, daß die Reichsregierung ihren Standpunkt zur Reparationsfrage in einem Memorandum veröffentlichen müsse, nachdem die bisherigen Bemühungen um das Zustandekommen der Lausanner Konferenz gescheitert seien. Zur Begründung habe er angeführt, daß Deutschland seinen Standpunkt in der Reparationsfrage formal-juristisch vor der Öffentlichkeit sichern müsse. Denn es stehe fest, daß Deutschland am 1. Juli die Reparationszahlungen nicht wieder aufnehmen könne. Es müsse sich formell dagegen sichern, am 1. Juli nicht schuldhaft in Verzug gesetzt zu werden4. Als Herr Simon diese Begründung gehört habe, habe er erwidert, jetzt gehe ihm ein Licht auf, jetzt erst begreife er den deutschen Standpunkt.

Der Reichskanzler fuhr fort, daß auch jetzt bei der Prüfung des vorliegenden Textes überlegt werden müsse, ob Deutschland genügend gegen eine Inverzugsetzung geschützt sei, wenn etwa die Konferenz erst Mitte oder Ende Juni beginne und vor dem 1. Juli noch nicht zu einem Ergebnis geführt habe.

Staatssekretär Dr. Schäffer erklärte, daß er vor der Sitzung mit Staatssekretär Dr. von Bülow in Genf fernmündlich gesprochen habe, und daß dieser empfehle, an der vorliegenden Formel möglichst wenig zu ändern. Ferner habe er Staatssekretär von Bülow gefragt, ob mit Rücksicht darauf, daß die vorgeschlagene Konferenz sich auch mit allgemeinen wirtschaftspolitischen Fragen beschäftigen solle, auch eine Beteiligung der Neutralen, insbesondere der Mächte, die an dem Baseler Bericht mitgearbeitet haben, also die Schweiz, Holland und Schweden, anzuregen sei5.

Der Reichskanzler warnte davor, schon jetzt von einer Zuziehung der Neutralen zu sprechen, denn man könne über den Wert der Unterstützung der Neutralen durchaus geteilter Meinung sein. Die Neutralen hätten in erster Linie ein Interesse daran, daß Deutschland sich mit Frankreich einige. Es sei daher zu befürchten, daß letzten Endes von dieser Seite der Druck auf Deutschland zum Nachgeben nur verstärkt werde.

Auch Staatssekretär Dr. Trendelenburg hielt es für verfrüht, schon jetzt das Thema der Beteiligung der Neutralen in den Vordergrund zu schieben. Er meinte, daß bei der Konferenz einzelne wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht beschlossen werden würden, daß die Konferenz vielmehr wohl nur Vereinbarungen über die Inangriffnahme eines Wirtschaftsprogramms treffen werde. Für die etwaige Zuziehung von Nichtreparationsmächten werde daher in einem späteren Stadium der Entwicklung Zeit sein.

[2287] Der Reichskanzler bemerkte hierzu, daß diese Auffassung von Staatssekretär Trendelenburg nach dem vorliegenden Text zutreffend sei. Nach den Unterhaltungen, die er mit Simon und Tardieu geführt habe, glaube er jedoch, daß schon bei der Konferenz selbst konstruktive Pläne zur Erörterung kommen würden. Speziell Herr Tardieu glaube, daß durch die Verbindung mit einem Wirtschaftsprogramm für die Franzosen die etwaige Zustimmung zu einer Endlösung in der Reparationsfrage erleichtert werden könne. Was die jetzige englische Zollpolitik anlange, so sei man sich in maßgeblichen englischen Regierungskreisen darüber klar, daß sie auf die Dauer nicht durchgehalten werden könne und daß sie in der Zukunft nur als Waffe im Kampf um weltwirtschaftspolitische Einigungen verwendet werden könne.

Er regte an, in den vom Reichsminister der Finanzen vorgeschlagenen, begleitenden Kommentar zur Einigungsformel einzufügen, daß die Reichsregierung „entsprechend dem Baseler Sachverständigen-Bericht“ den Zusammentritt der Konferenz früher gewünscht habe6. Ferner regte er an, Herrn von Bülow zu beauftragen, sich schon jetzt in Genf sowohl von Herrn Simon wie auch von Herrn Grandi nach Möglichkeit Garantien dafür zusichern zu lassen, daß die englische und die italienische Regierung Deutschland nicht in Verzug setzen werden, sofern die Konferenz vor dem 1. Juli nicht zu abschließenden Ergebnissen in der Reparationsfrage komme und eine Einigung über die Nichtwiederaufnahme der deutschen Zahlungen noch nicht erreicht habe.

Ministerialdirektor Dr. Köpke setzte sich dafür ein, an der vorliegenden Einigungsformel möglichst wenig zu ändern und die Zustimmung zu ihr möglichst vorbehaltlos zu erklären. Er sei der Meinung, daß irgendwelche Zusätze innenpolitisch im jetzigen Augenblick wenig helfen würden, außenpolitisch aber die Stimmung nur schädlich beeinflussen könnten. Gegen den vorgeschlagenen begleitenden Kommentar hatte er keinerlei Bedenken.

Der Reichskanzler stellte zusammenfassend als Ergebnis der Beratung fest, daß Staatssekretär Dr. von Bülow die Zustimmung zur vorgeschlagenen Einigungsformel erklären solle, daß er ferner auf den beabsichtigten deutschen Kommentar hinweisen solle und schließlich, daß er sich von Herrn Simon und Herrn Grandi nach Möglichkeit Zusicherungen nach der Richtung geben lassen solle, daß Deutschland keinem Verzugsnachteil ausgesetzt wird, sofern die Konferenz vor dem 1. Juli noch nicht zu positiven Ergebnissen in der Reparationsfrage gekommen ist. Was die etwaige Zuziehung von Neutralen zur Konferenz anlange, so soll Herr von Bülow schon jetzt darauf hinweisen, daß wir uns gegebenenfalls Anträge nach dieser Richtung für später vorbehalten7.

Fußnoten

1

Dieses Dok. auch in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 248.

2

Ein Exemplar dieses Telegramms in R 43 I /336 , Bl. 264, abgedruckt in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 247.

3

Die von Bülow mitgeteilte Einigungsformel lautete: „The Governments of Belgium, France, Germany, Italy, Japan and the United Kingdom, after having taken note of the Basle Experts’ report are agreed to recommend to the other Governments concerned the adjournment of the Conference to the month of June. The object of the conference will be to agree on a lasting settlement of the questions raised in the report of the Basle experts and on the method necessary to solve the other economic and financial difficulties which are responsible for the present world crisis. This decision has been reached by the above Governments in the hope that it will ease the international situation“ (R 43 I /336 , Bl. 264). WTB veröffentlichte in Nr. 328 vom 13.2.32 diese Einigungsformel (R 43 I /336 , Bl. 270). Zur Überreichung dieser Formel durch Sir John Simon an StS v. Bülow siehe Documents on British Foreign Policy, Second Series, Vol. III, Doc. No. 90. Vgl. Dok. Nr. 767, Anm. 2.

4

Die Reg. Brüning hat ein derartiges Memorandum nicht mehr vorgelegt; vgl. aber ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 224, Anm. 9.

5

Vgl. Schäffers Tagebuchaufzeichnung über sein Telefongespräch mit StS v. Bülow am 12.2.32, IfZ ED 93, Bd. 18, Bl. 51–52.

6

Zu der offiziellen Mitteilung über die Einigung (Anm. 2) brachte WTB „von unterrichteter Seite“ folgenden Zusatz: „Die Reichsregierung hat mit dieser Vereinbarung ihr Ziel der Einberufung der Lausanner Konferenz erreicht. Die Reichsregierung hätte allerdings entsprechend dem Basler Sachverständigenbericht, den Zusammentritt der Konferenz früher und nicht erst im Laufe des Juni gewünscht. Sie hatte daher ihrerseits einen früheren Zusammentritt angeregt und die dahingehenden Bemühungen der Englischen Regierung von Anfang an auf das wärmste begrüßt und unterstützt“ (WTB Nr. 328 vom 13.2.32, R 43 I /336 , Bl. 270).

7

Vgl. hierzu v. Bülows Telegramm Nr. 166 vom 12.2.32 in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 250 und Documents on British Foreign Policy, Second Series, Vol. III, Doc. No. 93. In einem Schreiben an den RK vom 13.2.32 berichtete StS v. Bülow: „Ich habe diesen Auftrag, wie ich bereits telegraphierte, noch am selben Abend ausgeführt, der mir aufgegebenen Frage aber mehr die Form einer Deklaration gegeben, da ich voraussah, daß weder Simon noch Grandi bereit sein würden, mir sofort irgendwelche Zusicherungen in der genannten Richtung zu geben. Zur Begründung unseres Standpunktes habe ich dann noch erwähnt, man könne uns unmöglich einen Strick daraus drehen, daß die Neuregelung eventuell nicht rechtzeitig vereinbart wurde. Wir seien es ja gerade gewesen, die auf einen baldigen Zusammentritt der Regierungskonferenz gedrängt hätten, zusammen mit England und Italien, und wir müßten, gegebenenfalls gemeinsam, den Franzosen vorhalten, daß sie allein an der Verzögerung schuld seien. Ich habe nun keine weitere Gelegenheit gehabt, mit Simon und Grandi, die beide heute Genf verlassen, diese Angelegenheit weiter zu besprechen, und der Zweck meines Briefes ist, darauf hinzuweisen, daß dieser Punkt, falls es nötig erscheint, in London oder Rom oder zu einem späteren Zeitpunkt hier weiter verhandelt werden muß. Mir persönlich will es aber scheinen, daß die Anmeldung dieses Gesichtspunktes für den Augenblick genügt, und daß man die Angelegenheit zweckmäßigerweise erst kurz vor der Konferenz vertiefen sollte. Die Engländer sind jetzt so froh darüber, die mühseligen Verhandlungen beendet zu haben, daß sie sich vermutlich gegen alles, was nach neuen Komplikationen aussieht, ablehnend verhalten werden. Grandi dagegen betrachtet das Ergebnis als so lächerlich und dürftig, daß er eine Weiterbehandlung dieses einen Punktes vermutlich als Einleitung einer ganz neuen Aktion ansehen würde“ (R 43 I /336 , Bl. 275–276).

Zur weiteren Behandlung der Reparationsfrage durch die RReg. siehe Dok. Nr. 732, P. 1.

Extras (Fußzeile):