1.26 (bru3p): Nr. 540 Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über den Empfang des Französischen Botschafters beim Reichskanzler und Reichsaußenminister am 4. November 1931

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Nr. 540
Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über den Empfang des Französischen Botschafters beim Reichskanzler und Reichsaußenminister am 4. November 19311

R 43 I /331 , Bl. 17–19

Im Rahmen der Empfänge der ausländischen Botschafter, die der Herr Reichskanzler in seiner Eigenschaft als Reichsaußenminister veranstalten mußte2, empfing er vorgestern nachmittag u. a. auch den Französischen Botschafter François-Poncet. Obschon, dieser Ursache entsprechend, an sich nur ein kurzer mehr offizieller[1913] Empfang beabsichtigt war, war es naturgemäß, daß sich aus der Unterredung eine allgemeine politische Aussprache entwickelte, da kurz zuvor der französische Ministerpräsident Laval, von Amerika kommend, in Paris wieder eingetroffen war und selber am Nachmittage vorher unseren Botschafter von Hoesch zu eingehender Aussprache empfangen hatte3.

Die politische Aussprache zwischen dem Herrn Reichskanzler und dem Französischen Botschafter war zunächst etwa theoretisch. Man sprach über Abänderungen des Handelsvertragssystems, Möglichkeiten von Einfuhrkontingenten, etwaige Verhandlungen zwischen Deutschland und Frankreich über Erweiterung solcher Einfuhrkontingente im Interesse der deutschen Ausfuhr, und ähnliches.

Darauf wandte sich das Gespräch dem Reparationsproblem zu. Der Herr Reichskanzler entwickelte unseren Standpunkt entsprechend der anliegenden Aufzeichnung vom 4. November 1931, die nach vorangegangener Rücksprache mit dem Herrn Reichskanzler im Auswärtigen Amt gerade für den Empfang des Französischen Botschafters ausgearbeitet worden war4. Der Herr Reichskanzler betonte hierbei insbesondere, daß die Reichsregierung natürlich unmöglich ins Blaue hinein den Beratenden Sonderausschuß einberufen könne, ohne klar zu sehen, wohin die Reise gehen solle; denn die formellen Möglichkeiten des Young-Plans für den Beratenden Sonderausschuß genügten für den vorliegenden Fall in keiner Weise mehr. Wenn auch die Weltwirtschaftskrise noch unübersehbar und daher auch die budgetären Möglichkeiten der nächsten Jahre wohl noch in keinem Lande klar zu übersehen seien, stünde für das deutsche Budget jedenfalls das eine völlig fest, daß für die nächsten drei Jahre gar keine Reparationen gezahlt werden könnten. Der Herr Reichskanzler entwickelte in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit für Deutschland, hinsichtlich der privaten Schulden der deutschen Wirtschaft, also hinsichtlich des Stillehaltungsproblems, alsbald mit Vorschlägen herauszukommen.

François-Poncet entwickelte hinsichtlich des letzteren Punktes die gleiche These wie in der allerletzten Zeit auch der Amerikanische Botschafter Sackett5, indem er die Priorität der politischen Schulden betonte6, und meinte schließlich, es müsse sich doch ein Weg finden, um in gewissem Ausmaße zur Bezahlung von beiden zu gelangen.

Hinsichtlich der allgemein politischen Einstellung des Botschafters hatte der Herr Reichskanzler keinen ungünstigen Eindruck. François-Poncet glaubte erklären zu können, daß sich seine Regierung wohl damit abfinden werde, den Beratenden Sonderausschuß in Zuständigkeit und personeller Zusammensetzung so auszugestalten, daß er für den ganzen deutschen Schuldenkomplex zuständig werde. Er habe nach dieser Richtung zwar keinerlei Weisung seiner Regierung, glaube dies aber bestimmt annehmen zu können. Der Botschafter ging schließlich dazu über, für diese Zwecke mit dem Herrn Reichskanzler bestimmte Formulierungen zu suchen. Hierbei meinte er, Ausgangspunkt einer solchen deutsch-französischen Vereinbarung müsse natürlich die Erklärung sein, daß Deutschland den Young-Plan an sich[1914] anerkenne und zu ihm zurückkehre. Da sich aber die Verhältnisse der Welt so grundsätzlich geändert hätten, müßten dem einzuberufenden Sonderausschuß ergänzende Zuständigkeiten gegeben werden usw.7.

Der Herr Reichskanzler ließ sich auf den Versuch solcher Formulierungen in keiner Weise ein und betonte hierbei vor allem mit Nachdruck, daß von einer erneuten Anerkennung des Young-Plans von unserer Seite keinerlei Rede sein könne. Die deutsche Reichsregierung habe den Young-Plan nicht aufgekündigt und habe daher auch gar keine Veranlassung und Verpflichtung, ihn erneut anzuerkennen.

Dieses Gesprächsthema verließ dann der Herr Reichskanzler in der stillen Absicht, die weiteren formellen Vorbereitungsverhandlungen in Paris zwischen unserem Botschafter und der Französischen Regierung führen zu lassen8. Die Unterhaltung drehte sich dann aber noch um die Frage einer Tagung des Beratenden Sonderausschusses notwendigerweise folgenden Regierungskonferenz. Der Herr Reichskanzler erwähnte hierbei, daß für ihn ein Tagungsort wie Biarritz wegen der außerordentlich weiten Entfernung in keiner Weise in Betracht komme. Es müsse ein Ort gewählt werden, etwa wie Basel, von dem aus in einer Tages- oder Nachtreise Berlin zu erreichen sei9. Um hinsichtlich dieser Regierungskonferenz einer etwaigen französischen Tendenz auf politische Forderungen wie Konsultativpakt und anderen von vornherein vorzubeugen, betonte in diesem Zusammenhange der Herr Reichskanzler, daß die Reichsregierung nach wie vor nicht die Absicht habe, eine große Regierungsanleihe im Ausland aufzunehmen10. Im Gegenteil verfolge die Reichsregierung nach wie vor den klaren Weg, durch Aufrechterhaltung und, soweit notwendig, Steigerung der Solidität der gesamten Staatswirtschaft, Einsparungen usw., Regierungsanleihen absolut zu vermeiden. Anleihen könnten höchstens für Einzelzwecke, z. B. Finanzierung einzelner größerer Projekte, in Betracht kommen.

Schließlich zeigte der Französische Botschafter noch etwas Neugierde hinsichtlich der weiteren Gestaltung der deutschen Innenpolitik11, wobei er näheres wissen zu wollen schien über angebliche Verhandlungen zwischen Zentrum und Nationalsozialisten12, ein Thema, das der Herr Reichskanzler dem Botschafter gegenüber nicht weiter vertiefte.

Die Gesamtaussprache, die über eine Stunde dauerte, endete mit der Zusage des Herrn Reichskanzlers, daß er den Botschafter über Staatssekretär von Bülow[1915] hinsichtlich unseres weiteren Vorgehens in der Reparations- und Stillhaltefrage auf dem laufenden halten werde13.

Pünder

Fußnoten

1

Die Besprechung mit François-Poncet im Rahmen der Antrittsbesuche der ausländischen Botschafter bei RAM Brüning hatte am 4.11.31, 16.45 Uhr–18.05 Uhr stattgefunden (Nachl. Pünder  Nr. 44, Bl. 210).

2

<Der Text der Fußnote fehlt im Buch.>

3

Siehe Dok. Nr. 537, Anm. 10.

4

Siehe Dok. Nr. 539.

5

Siehe Dok. Nr. 530 und Dok. Nr. 533.

6

Vgl. auch Dok. Nr. 552 und Dok. Nr. 580.

7

Zu entsprechenden dt. Überlegungen siehe Dok. Nr. 522 und Dok. Nr. 528. Vgl. Lavals Äußerungen in Dok. Nr. 537, Anm. 10.

8

Vgl. Dok. Nr. 548.

9

Vgl. auch Dok. Nr. 552.

10

Hierzu auch Dok. Nr. 398 und Dok. Nr. 408, P. 2.

11

Am Rande Einfügung von der Hand des RK: „nachdem er einige Bemerkungen über die innenpol.[itische] Lage Frankreichs gemacht hatte“ (R 43 I /331 , Bl. 19).

12

Vgl. Schäffers Tagebucheintrag über ein Gespräch mit RM Dietrich am 5.11.31: „Beim Minister über François-Poncet und seine Fühlungen nach rechts. Der Minister hat erfahren, daß François-Poncet sich mit Otto Strasser in Verbindung gesetzt hat und diesem zugeredet hat, seinen Kampf gegen die offizielle Hitlerrichtung einzustellen. Er soll auch außerdem starke Fühlungen nach den Nationalsozialisten hinüber haben. Der Minister sieht darin ein Zeichen, daß die Tage des Kabinetts gezählt sind“ (IfZ ED 93, Bd. 15, Bl. 981).

Vgl. auch den Bericht des Botschafters v. Hoesch vom 4.12.31 über das Interesse frz. Zeitungen an der NSDAP: ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 98, vgl. auch François-Poncets Dementi, er interessiere sich positiv für die Hitler-Bewegung in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 85.

13

Im Erlaß Nr. 608 vom 5.11.31 an die Deutsche Botschaft Paris informierte Brüning Botschafter v. Hoesch über die wesentlichen Punkte der Unterredung mit François-Poncet: Die Einberufung des Beratenden Sonderausschusses sei nur möglich, wenn Frankreich die dt. Interpretation des Young-Plans anerkenne und auf den Sonderausschuß eine Regierungskonferenz folge. Eine erneute ausdrückliche Anerkennung des Young-Plans durch die RReg., wie die frz. Seite wünsche, komme nicht in Betracht und sei nicht notwendig, weil die dt. Unterschrift unter den Young-Plan nie bestritten worden sei. Die Weltwirtschaftskrise habe aber die Grundlage des Young-Plans zerstört, was durch den Hoovervorschlag und die Londoner Konferenz durch die Gläubigermächte auch offen anerkannt worden sei (Durchschrift in R 43 I /330 , Bl. 324–399, hier Bl. 328 ff.).

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