2.193 (cun1p): Nr. 193 Der Reichsminister der Finanzen an den Reichskanzler. 16. Juni 1923

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

[578] Nr. 193
Der Reichsminister der Finanzen an den Reichskanzler. 16. Juni 1923

R 43 I /2357 , Bl. 88-91

[Betrifft: Finanzlage des Reiches]

Vertraulich!1

Die gegenwärtige Lage im altbesetzten und Einbruchsgebiet in Verbindung mit der sich aus ihr ergebenden außerordentlich starken Belastung der Reichsfinanzen veranlaßt mich, Ihre besondere Aufmerksamkeit auf folgende Erwägungen zu lenken:

Bereits in meinem Schreiben an die Herren Chefs der Reichsressorts vom 11. April 1923 – I C 58262 – habe ich mir erlaubt, auf die verhängnisvolle Gestaltung der Reichsfinanzen seit dem Einbruch in das Ruhrgebiet hinzuweisen. Die Ereignisse der letzten Wochen mit ihrer jedes bisherige Maß übersteigenden Geldentwertung haben die Finanzlage weiter derart zugespitzt, daß ich es für meine unabweisbare Pflicht halte, auf die Gefahr, die dem Reiche bei weiterem Fortschreiten der augenblicklichen Verhältnisse in finanzieller Hinsicht droht, mit allem Ernste und größtem Nachdrucke erneut hinzuweisen. Ich darf zur Beleuchtung der gegenwärtigen Lage nur folgendes anführen: Ende Dezember v. J. betrug die schwebende Schuld des Reichs an diskontierten Schatzanweisungen 1 495 Milliarden M. Seitdem hat die schwebende Schuld zugenommen: im Januar um 587 Milliarden M, im Februar um 1 506 Milliarden M, im März um 3 013 Milliarden M, im April um 1 841 Milliarden M und im Mai um 1 833 Milliarden M. Die schwebende Schuld ist also seit Beginn d. J. bis Ende Mai um 8 780 Milliarden M auf 10 275 Milliarden M angewachsen. Die verhältnismäßig geringere Zunahme der schwebenden Schuld in den Monaten April und Mai hat ihren Grund darin, daß einmal in diese Zeit die Pflichteinzahlungen auf die Einkommensteuer und die Zwangsanleihe fielen und zum anderen darin, daß während dieser Zeit alle größeren Zahlungen hinausgeschoben und zurückgehalten worden sind. Diese letztere Maßnahme läßt sich naturgemäß nur für eine beschränkte Zeit durchhalten. Als Folge der in der letzten Zeit wieder eingetretenen gewaltigen Geldentwertung3 hat denn auch im Juni die schwebende Schuld wieder derart zugenommen, daß die bisherige Höchstziffer des Monats März (3 013 Milliarden M) im Juni voraussichtlich weit überschritten werden wird. In den ersten zehn Tagen des Juni beträgt die Zunahme der schwebenden Schuld 1 569 Milliarden M, allein am 11. Juni[579] mußten für 448 Milliarden M und am 12. Juni für 203 Milliarden M Schatzanweisungen begeben werden4. Zu dieser verhängnisvollen Entwicklung haben die Besoldungserhöhungen, die infolge der Geldentwertung für Mai und Juni haben zugestanden werden müssen, nicht unwesentlich beigetragen. Die Besoldungserhöhung für Mai belastet das Reich für 1923 – einschl. der Besoldungszuschüsse für die Länder und Gemeinden – mit rund 6 Billionen M, diejenige für Juni mit rund 9 Billionen M. Dazu tritt die Fürsorge, die in Anlehnung an die Besoldungserhöhungen der Beamten, den Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen, den Sozial- und Kleinrentnern und anderen Fürsorgeberechtigten gewährt werden muß. Ich darf dazu insbesondere auch auf die Erwerbslosenfürsorge verweisen, die ebenfalls ständig steigende Aufwendungen erfordert, wenn nicht die innere Ruhe ernstlich gefährdet werden soll. Die Lasten auf allen diesen Gebieten nehmen nicht nur für das Reich, sondern auch für die Länder und Gemeinden einen derart erheblichen Umfang an, daß die letzteren mehr und mehr bestrebt sind, alle Lasten auf das Reich abzuwälzen, sofern sie an ihrer Aufbringung überhaupt noch beteiligt sind. So haben z. B. am 12. und 14. Juni im Reichsrat Verhandlungen geschwebt, in denen die Länder an das Reich Forderungen im Gesamtbetrage von etwa 3 Billionen M gerichtet haben.

Schon diese Entwicklung der allgemeinen Lage der Reichsfinanzen gibt zu ernstesten Besorgnissen Anlaß. Sie werden jedoch wesentlich verschärft durch die Maßnahmen, welche aus der Besetzung des Rheinlandes und dem Einbruch in das Ruhrgebiet getroffen worden sind. Ich muß dabei ausdrücklich und mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß weder für die vorhin angeführten noch die im Nachstehenden zu erwähnenden Ausgaben Deckung vorhanden ist und auch bei derzeitiger Lage der Reichseinnahmen in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht beschafft werden kann.

Die Verhältnisse des gesamten dem fremden Einfluß unterworfenen Gebiets bedingen eine Belastung des Reichs insbesondere auf folgenden vier Gebieten: der Bezahlung der Löhne für erwerbslos gewordene oder unproduktiv beschäftigte Arbeiter sowie der Fürsorge für die besonders notleidenden Bevölkerungskreise und Anstalten; der Entschädigungen für Sach- und Personenschäden, der Gewährung von Krediten und der Übernahme von Garantien. Die Aufwendungen auf den beiden ersten Gebieten gehen endgültig zu Lasten des Reichs. Es unterliegt aber kaum einem Zweifel, daß auch die Kredite in vielen Fällen nicht wieder abgedeckt werden können und daß das Reich auch aus den Garantien erheblich wird in Anspruch genommen werden. Ohne auf die Einzelheiten einzugehen, will ich nur in aller Kürze folgende Zahlenangaben machen: im Geschäftsbereich des Herrn Reichsarbeitsministers sind im wesentlichen für die Zwecke der Fürsorge bisher 1 346 075 000 000 M, im Geschäftsbereich des Herrn Reichsministers des Innern – Abt. R – aus Anlaß von Requisitionen der Besatzungstruppen usw. 160 000 000 000 M, im Geschäftsbereich[580] des Herrn Reichswirtschaftsministers für die Zwecke der Kredithilfe und andere Maßnahmen der Ruhraktion 187 000 000 000 M bereitgestellt. Dazu kommen sehr starke Belastungen aus anderen Haushalten, insbesondere – u. z. mit 1 710 300 000 000 M – der Reichseisenbahnverwaltung. Ohne die übernommenen Garantien, die sich nach gegenwärtigem Stande auf 1 863 350 000 000 M belaufen, sind aus der Reichskasse bislang insgesamt 3 636 845 000 000 M zur Verfügung gestellt, so daß danach die Verbindlichkeiten des Reichs aus der Ruhraktion bereits auf über 5 Billionen M angewachsen sind5. Die in der nächsten Zeit von seiten der Ressorts zu erwartenden Anforderungen werden aller Voraussicht nach außerordentlich hoch sein. Allein der Bedarf des Herrn Reichsarbeitsministers für die Zwecke der Lohnsicherung wird für die Zeit bis Ende Juli auf mindestens 1,2 Billionen M geschätzt.

Für diese ungeheuren Ausgaben fehlt es bislang an jeder Deckung. Es muß aber das Bestreben der Reichsregierung sein, in irgendeiner Weise für die Deckungsmöglichkeit zu sorgen, sofern nicht die Mark hoffnungslos verschlechtert werden soll. In dieser Beziehung trage ich dem Reichstage wie dem ganzen deutschen Volke, aber auch der Reichsregierung gegenüber verfassungsmäßig die ungeheuer schwere Verantwortung, die darin gipfelt, alles zu tun, um die Ausgaben in einem einigermaßen erträglichen Umfange zu halten und ausreichende Einnahmequellen zu erschließen. Ich verkenne durchaus nicht, daß die Interessen der Reichsfinanzverwaltung unter Umständen gegenüber schwerer wiegenden allgemein-politischen Interessen zurücktreten müssen. Immerhin ist aber die Bewertung der Mark im Inlande wie im Auslande ein außerordentlich schwerwiegender Faktor auch für die allgemeine Politik. Ich bin daher, wenn ich meine Pflichten nicht verletzen will, gezwungen, maßgeblichen Anteil an allen Entschließungen von finanzieller Tragweite zu nehmen. Die Möglichkeit dazu ist mir in letzter Zeit wiederholt, insbesondere durch Maßnahmen des Herrn Kommissars für die Ruhrabwehr, genommen worden. […]6

[581] Es ist mir schlechterdings nicht möglich, vor der Reichsregierung und dem deutschen Volke die geschäftsmäßige Verantwortung für die Gebarung der Reichsfinanzen zu tragen, wenn mir durch den Herrn Kommissar des Herrn Reichskanzlers vorgegriffen wird, und ich muß mit allem Nachdruck verlangen, daß mir nicht nur Gelegenheit gegeben wird, meine Auffassung rechtzeitig zur Geltung zu bringen, sondern auch sie vor die Entscheidung des Reichskabinetts zu bringen, wenn sie von der des Herrn Kommissars abweicht. Dies ist mir durch die Geschäftsführung des Herrn Kommissars hinsichtlich der Behandlung der Verordnung 171 abgeschnitten worden7. Ich halte es für völlig unvereinbar mit den Grundsätzen der Reichsverfassung, wenn der Herr Kommissar entgegen dem Widerspruch eines Ressortministers Maßnahmen trifft, die von so einschneidender Bedeutung sind, wie die Frage der Beibehaltung des starren Widerstandes oder des Übergehens zu nachgiebigerem Verhalten.

Ich unterbreite daher Ihnen, Herr Reichskanzler, die ergebene Bitte, Vorsorge dagegen zu treffen, daß meiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit durch Maßnahmen Ihres Herrn Kommissars vorgegriffen werden kann. Andernfalls muß ich die mir verfassungsmäßig zustehende Verantwortung für die sich aus solchen Maßnahmen ergebenden Rückwirkungen auf die Reichsfinanzen ablehnen und möchte abschließend unter Hinweis auf die eingangs mitgeteilten Zahlen mit größtem Ernst darauf hinweisen, daß die Entwicklung der Dinge im besetzten Gebiet in ein Stadium getreten ist, das es der Reichsregierung zur Pflicht macht, Vorsorge dagegen zu treffen, daß durch übereilte Maßnahmen größerer finanzieller Schaden angerichtet wird, als bei weniger eiliger, aber sachgemäßer Erledigung vielleicht zu besorgen ist. Mit Rücksicht darauf glaube ich die Bitte aussprechen zu sollen, die in Beziehung auf die Aufgaben des Herrn Reichskommissars getroffenen Maßnahmen dahin zu ergänzen, daß irgendwelche Anordnungen, die finanzielle Belange berühren – und ich glaube sagen zu dürfen, daß fast alle Anordnungen dazu gehören werden – ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht ergehen dürfen.

Ich wäre dankbar, wenn diese Frage sowie die oben von mir eingehend behandelte Frage der Lage der Reichsfinanzen und der Auswirkung der Folgen der Ruhraktion auf diese zum Gegenstand einer Kabinettssitzung in nächster Zeit gemacht werden könnte, da ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen kann, das Kabinett nicht rechtzeitig über die Entwicklung der Dinge unterrichtet zu haben.

Die übrigen Herren Reichsminister und der Herr Staatsminister a. D. Saemisch haben Abschrift erhalten8.

Dr. Hermes

Fußnoten

1

Der RK fügt handschriftlich hinzu: „Geheim“.

2

Abgedruckt als Dok. Nr. 118.

3

Der Dollar notierte am 31.5. 69 500 M, am 16.6. 115 000 M, am 18.6. 148 000 M, am 19.6. 140 000 M. An diesem Tag setzen die Stützungsversuche der Rbk erneut ein und festigen den Kurs an den folgenden Tagen; am 27. 6. stürzt die Mark jedoch unter ihre vorherigen Tiefstkurse, und an den folgenden Tagen setzt sich die Abwärtsbewegung der Mark erst langsamer, dann schneller fort. Mit der Einführung des Einheitskurses durch VO vom 22. 6. bildet sich im übrigen eine zunehmende Differenz zwischen in- und ausländischem Markkurs heraus.

4

Am 30.6.23 beläuft sich die schwebende Schuld des Reiches in Form von diskontierten Schatzwechseln auf 22 019 Mrd. M; sie hat sich im Laufe des Juni also mehr als verdoppelt: von 10 275 auf 22 019 Mrd. M. Der amtliche Dollarkurs lag am 1. 6. bei 74 750, am 28. 6. bei 150 000 M.

5

Am 9. 7. übersendet das RFMin. eine streng vertrauliche siebenseitige „Übersicht der vom Reiche zur Abwehr des Einbruchs in das Rhein-Ruhrgebiet zur Verfügung gestellten Kredite“, die monatsweise von Januar bis Juni die vergebenen Kredite aufführt, dazu das Datum der Kreditvergabe, die Reichsbehörde bzw. das Land und den Zweck des Kredits nennt (R 43 I /214 , Bl. 58-71). In einer zehnseitigen „Zusammenstellung über die Deckung des Geldbedarfs der Eisen- und Stahlindustrie und des Ruhrkohlenbergbaues im Einbruchsgebiet durch Geldmittel und Garantien des Reiches“, die das RFMin. am 31. 7. übersendet, sind die entsprechenden Vereinbarungen und Kreditvergaben aufgeführt. Danach wurden der Eisen- und Stahlindustrie durch Verträge vom 14. 4. und 26. 5. zunächst Kredite in Höhe von 300 Mrd. M zur Verfügung gestellt, am 29. 6. weitere 300 Mrd. M, die nach und nach in Anspruch genommen wurden. Das RFMin. übernahm die Reichsgarantie für Kredite der Rbk, die am 8. 2., 14. 3., 12. 4. und 19. 5. in einer Gesamthöhe von 890 Mrd. M den Ruhrzechen zur Abwicklung ihres Wechselgeschäfts gewährt wurden. Außerdem eröffnete die Reichskreditgesellschaft den Kohlenzechen zur Aufrechterhaltung des Betriebes am 2. 6. einen Kredit von 200 Mrd. M, der am 13. und 26. 6. um jeweils 200 Mrd. M, am 7. 7. um weitere 400 Mrd. M erhöht wurde. Außerdem sagte die RReg. den Kohlenzechen und den Eisenhüttenwerken den Ersatz unproduktiver Aufwendungen zu (R 43 I /214 , Bl. 160-167). Die Vereinbarungen zwischen RReg. und Industrie sind abgedruckt in RT-Drucks. Nr. 568  vom 16.2.1925, ‚Die Reparationslasten und Schäden der Privatwirtschaft des Ruhr- und Rheingebiets und ihre Erstattung durch das Reich‘, Bd. 598.

6

Im folgenden legt der RFM einige Fälle von Kompetenzüberschreitungen durch Bgm. Schmid dar.

7

Ordonnanz Nr. 171 vom 9. 5. kündigte die Konfiszierung aller Gütersendungen an, die sich auf den von der Regie übernommenen Eisenbahnstrecken befanden, und sicherte den Besitzern innerhalb eines Jahres eine Entschädigung aus dem Verkaufserlös zu, sofern sie ihre Ansprüche vor einem frz.-belg. Wiedergutmachungsamt beweisen könnten (Wortlaut in RT-Drucks. Nr. 6126, Bd. 379, S. 90  ff.). Gegen den ausdrücklichen Widerspruch des Referenten des RFMin. hatte Schmid Verhandlungen mit dem Wiedergutmachungsamt nicht ausdrücklich untersagt.

8

Die Antwort des RK erfolgt am 11. 7. (Dok. Nr. 216).

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