2.48.5 (feh1p): 5. Mehl- und Brotpreis in Ost- und Westpreußen.

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5. Mehl- und Brotpreis in Ost- und Westpreußen.

Das Kabinett erklärt sich auf Antrag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft damit einverstanden, daß die z.Zt. in Ost- und Westpreußen bestehende Verbilligung des Mehl- und Brotpreises bis Oktober d.J. aufrechterhalten bleibt1.

Fußnoten

1

Anläßlich einer allgemeinen Mehl- und Brotpreiserhöhung im Mai 1920 hatte das Kabinett in seiner Sitzung vom 18. 5. beschlossen, diese Erhöhung für die Abstimmungsgebiete Ostpreußen, Westpreußen und Oberschlesien zunächst auszusetzen, um die Abstimmung nicht zu gefährden. Seitdem waren die Mehl- und Brotpreise in diesen Gebieten aus Reichsmitteln gestützt worden. Siehe dazu den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 104, P. 2.

Nachdem am 11.7.1920 die Abstimmung in Ost- und Westpreußen stattgefunden hatte (Schultheß 1920, I, S. 193/94), war der Grund für die Mehl- und Brotpreisverbilligung an sich fortgefallen.

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