2.126.2 (ma31p): 2. Freigabe des deutschen Eigentums in Amerika.

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2. Freigabe des deutschen Eigentums in Amerika.

Staatssekretär v. Schubert trug den Sachverhalt vor14.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte Bedenken, weil der Grundsatz des Transferschutzes durchbrochen würde und weil es sich um eine Vorleistung Deutschlands handle, ohne bindende Verpflichtung der Gegenseite.

Nach weiteren Verhandlungen auch über die Frage, ob ein Kündigungsrecht vorbehalten werden solle und Erklärung des Auswärtigen Amts, daß der Versuch in dieser Richtung gemacht würde, aber wenig Aussicht auf Erfolg habe, wurde beschlossen, dem Vorschlage des Auswärtigen Amts zuzustimmen.

Fußnoten

14

Zu den Verhandlungen über die Freigabe des von den Vereinigten Staaten im 1. Weltkrieg beschlagnahmten dt. Eigentums und über die damit zusammenhängende Frage der Transferierung dt. Reparationszahlungen an die Vereinigten Staaten siehe: ADAP, Serie B, Bd. III, Dok. Nr. 67, 114, 121, 129, 131, 147, 181, 212 und insbes. Dok. Nr. 235: Aufzeichnung des Vortr.LegR Simon vom 24.11.26. Diese Aufzeichnung übersandte StS v. Schubert an StS Pünder als Unterlage für die obige Kabinettsberatung (R 43 I /97 , Bl. 64–67).

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