2.199.5 (ma31p): 5. Autobahnstrasse Köln-Düsseldorf

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5. Autobahnstrasse Köln-Düsseldorf

Der Reichsverkehrsminister begründete die Vorlage seines Ressorts12.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichsarbeitsminister sich bereit erklärt habe, die Mittel aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge bereit zu stellen.

Für das Reichsfinanzministerium sprach sich Ministerialdirektor Zarden grundsätzlich gegen das Projekt aus, da das Reichsfinanzministerium der Erhebung von Wegegeldern keinesfalls zustimmen könne.

[626] Staatssekretär Schmid bat, die wirtschaftliche Lage und die Stimmung des Rheinlandes besonders zu berücksichtigen und empfahl, jedenfalls nochmals mit dem Landeshauptmann Horion Fühlung zu nehmen.

Der Reichspostminister und der Reichswirtschaftsminister äußerten Bedenken gegen eine Vorwegnahme dieses Teilprojekts. Die Frage der deutschen Landstraßen bzw. Autostraßen bedürfe äußerst dringend der allgemeinen grundsätzlichen Behandlung und Lösung. Die Reichsregierung müsse unverzüglich in eine programmatische Prüfung der Straßenfrage eintreten.

Der Reichspostminister erbat hierüber eine Denkschrift des Reichsverkehrsministeriums.

Der Reichskanzler stellte sodann die Zustimmung des Kabinetts für eine Vertagung der Beschlußfassung fest, damit zunächst in einer Ressortbesprechung unter Beteiligung des Rheinministeriums und der Provinzialinstanzen das Projekt besprochen werden könne13.

Fußnoten

12

In der Kabinettsvorlage des RVM Koch vom 22.2.27 heißt es: Die Provinzialverwaltung der Rheinprovinz beabsichtige, auf der rechten Rheinseite zwischen Köln-Mülheim und Düsseldorf eine nur für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmte kreuzungsfreie, vierspurige Autobahnstraße von 31,5 km Länge zu bauen. Die veranschlagten Baukosten von 17 Mio RM sollen durch einen verlorenen Zuschuß aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge von 3 Mio, ein Reichsdarlehen von 10 Mio und eine Provinzialanleihe von 4 Mio RM aufgebracht werden. Für die Benutzung der Autobahn soll eine Abgabe von 10 Pfg. je km für Lastkraftwagen und von 5 Pf. je km für Personenkraftwagen erhoben werden. Der RVM bezweifelt, „ob ein Bedürfnis vorliegt, neben einem Netz von Eisenbahnen, Wasserstraßen und Landstraßen noch ein Netz von Autobahnstraßen anzulegen […]. Ich halte es für bedenklich, daß der Bau von Autobahnstraßen so in den Vordergrund gerückt wird, wie es in letzter Zeit geschehen ist (Hamburg–Basel; Berlin–München). Durch solche Forderungen wird das mühsam in Gang kommende Werk der Instandsetzung und Modernisierung der Landstraßen gefährdet und die Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel in Frage gestellt.“ Indessen will der RVM nach Abwägung aller Gesichtspunkte „im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse des in Frage kommenden Gebietes doch das Bedürfnis für eine kreuzungsfreie Autobahnstraße Köln–Düsseldorf anerkennen“. Die geplante Erhebung von Benutzungsabgaben müsse jedoch abgelehnt werden. Die Kraftfahrzeugsteuer sei so hoch, daß die Kraftfahrzeugbesitzer erwarten könnten, daß ihnen geeignete Wege ohne weitere Belastung zur Verfügung gestellt werden. Der RVM beantragt daher, vor der Bereitstellung von Mitteln aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge dem Rhein. Provinzialverband zu eröffnen, daß die RReg. die Erhebung von Abgaben nicht gutheißen könne (R 43 I /2129 , Bl. 13–16).

13

In der Ressortbesprechung vom 31.3.27 wurde „das Bedürfnis für eine Autobahnstraße Köln–Düsseldorf“ trotz erheblicher Bedenken bejaht. Die Erhebung einer Autobahnbenutzungsabgabe wurde dagegen von der Mehrzahl der Ressorts verworfen. Die Frage der Gewährung von Zuschüssen und Darlehen aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge für den Bau der Autobahn sollte vom RFMin. gemeinsam mit dem RArbMin. weiter geprüft werden (R 43 I /2129 , Bl. 61–62, 76–80). Zur Entscheidung des Kabinetts siehe Dok. Nr. 248, P. 2.

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