2.225 (ma31p): Nr. 225 Der Preußische Ministerpräsident an den Reichskanzler. 4. Mai 1927

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[705] Nr. 225
Der Preußische Ministerpräsident an den Reichskanzler. 4. Mai 1927

R 43 I /1798 , Bl. 41–43

[Verteilung der Mittel aus dem Grenzbeihilfefonds 1927.]

Die vom Reich geplante Verteilung der Mittel aus dem Grenzbeihilfefonds 1927, nach welcher von einem Gesamtbetrage von 25 Millionen RM 10 Millionen RM auf Bayern, Sachsen und Baden und 15 Millionen RM auf Preußen entfallen sollen1, hat in den östlichen Grenzgebieten eine aufs äußerste erregte Stimmung ausgelöst. Ununterbrochen gehen hier Drahtungen und sonstige Kundgebungen ein, welche von einer „tiefgehenden Erbitterung“, von einer „ungeheuer gesteigerten Enttäuschung“, von einem „Bruch feierlich gegebener Zusagen“, von einem „offenen Skandal“ u.a.m. sprechen. In dieser Beurteilung sind sich – zumal in Ostpreußen – alle Bevölkerungskreise, die Presse aller politischen Richtungen, die sämtlichen Wirtschaftskreise, die Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Gemeinden und Gemeindeverbände usw. völlig einig2.

Die Preußische Staatsregierung hält sich für verpflichtet, nochmals auf diese ganz einheitliche, stark erregte und nach ihrer Ansicht auch sachlich berechtigte Stimmung ihrer Grenzgebiete mit allem Ernst und Nachdruck hinzuweisen mit dem dringenden Ersuchen an die Reichsregierung, die beabsichtigte Aufteilung dieses Fonds im Verhältnis 10 Millionen RM (Bayern 4 Millionen, Baden 3¼, Sachsen 2¾) zu 15 Millionen RM (Preußen, und zwar Schleswig-Holstein 3½ Millionen, Ostpreußen 3¼, Oberschlesien 2½, Niederschlesien 1½, Grenzmark Posen-Westpreußen 2¼, Bezirk Frankfurt a.d.O. 1½, Bezirk Köslin 0,8 Millionen RM) unter allen Umständen wesentlich zu Gunsten der östlichen Grenzgebiete des Reichs zu ändern.

Der Verwendungszweck des im Haushalt des Reichsministeriums des Innern für 1927 bei Kap. E 17 Tit. 23 ausgeworfenen Betrages von 25 Millionen[706]  RM ist als „einmalige Beihilfe für wirtschaftlich oder kulturell besonders bedrängte Grenzgebiete“ bezeichnet. Die Entstehungsgeschichte des Fonds3 und die bisherigen Verhandlungen über seine Verwendung ergeben völlig klar seine ursprünglich ausschließliche Bestimmung für die durch Grenzänderungen betroffenen Grenzgebiete. Den früheren umfassenden Leistungen des Reichs für das besetzte und besetzt gewesene Gebiet im Westen sollte auf diese Weise berechtigterweise ein Ausgleich für den Osten und Norden folgen. Die in diesen Grenzgebieten zu verzeichnenden Verluste an Gebiet, Bevölkerung, Wirtschafts-, Verkehrs-, sozialer und kultureller Wohlfahrtseinrichtungen sind durch die Art der dortigen neuen Grenzziehung so unerhört gesteigert, daß die erforderliche Umgestaltung der durch den Versailler Vertrag verstümmelten Landesteile ohne weitgehende finanzielle Mitwirkung des Reichs schlechterdings undurchführbar wäre – es sei denn, daß das Reich sich endlich bereit fände, seine Verpflichtungen zum Ersatz der durch den Friedensschluß entstandenen Verluste an Staatseigentum, dessen von ihm selbst auf 3½ Milliarden Gold berechneter Wert dem Reiche auf Reparationskonto gutgeschrieben ist, dem Lande Preußen gegenüber auch nur einigermaßen zu erfüllen4. In diesem Falle würde Preußen selbst in der Lage sein, die in seinen Grenzgebieten entstandenen Kriegsfolgen zu beseitigen.

Demgegenüber haben die Länder Bayern, Sachsen und Baden, deren etwaige Beteiligung an dem Grenzhilfefonds erst später in Erwägung gezogen worden ist5, keine Grenzveränderungen durch den Versailler Vertrag erlitten, sie sind daher auch der Notwendigkeit enthoben, eine Umbildung ihrer Grenzgebiete vorzunehmen, sie haben auch kein staatliches Vermögen in Erfüllung der dem Reich obliegenden Friedensvertragsleistungen zu opfern brauchen. Ihre veränderte Lage besteht lediglich in der jenseits ihrer alten unveränderten Grenzen erfolgten Staatenneubildung, wobei die ihren Grenzen unmittelbar vorgelagerten, massiert wohnenden jetzigen Auslandsdeutschen die Lage dieser Länder immerhin wesentlich erleichtern. Zudem ist die Länge der Auslandsgrenze Bayerns und Sachsens nach der Tschechoslowakei um die Hälfte geringer als die schlesisch-tschechische Grenze. Wenn man also überhaupt die Verwendung des Grenzfonds für derartige Zwecke an der tschechischen Grenze des Reichs für berechtigt erachtet und für den bayerischen Grenzteil allein 4 Millionen auswirft, so müssen entsprechend für den schlesischen Grenzteil, wo genau die gleichen Verhältnisse herrschen, 6 Millionen zur Verfügung gestellt werden. Es ist aber bisher nichts in Aussicht genommen, ein neuer Beweis, mit wie verschiedenem Maß zu messen einzelne Reichsministerien sich schon angewöhnt haben, je nachdem, ob es sich um Bayern oder um ein anderes deutsches Land handelt. Nach Ansicht der Preußischen Regierung liegen aber an der gesamten tschechisch-deutschen Grenze überhaupt keine Verhältnisse von der Art vor, daß man von besonders bedrängten Grenzgebieten sprechen könnte, wie das Gesetz es verlangt. Soll trotzdem eine Berücksichtigung dieser[707] Gebiete erfolgen, so kann dies doch nur in einem Rahmen erfolgen, der einigermaßen den tatsächlichen Verhältnissen und Bedürfnissen angepaßt ist6. Wenn nach dem jetzigen Verteilungsmaßstab des Reichs beispielsweise das Land Baden die gleiche Summe erhalten soll wie die abgetrennte, schwer um ihr Dasein ringende Provinz Ostpreußen, oder das Land Sachsen mehr wie die aufs schwerste geschädigte und bedrängte Provinz Oberschlesien, oder die aus unzähligen Wunden blutende Grenzmark Posen-Westpreußen etwa nur die Hälfte der Bayern zugedachten Summe, so fehlt für eine solche Verteilungsart, wie sich in den zahlreichen Kundgebungen zeigt, nicht nur den Grenzprovinzen, sondern auch der Preußischen Staatsregierung jegliches Verständnis. Dies um so mehr, als schon die erhöhte Zuweisung von Reichsmitteln für frühere Biersteuerreservate an Bayern und Baden7 eine erhebliche Kürzung der für den Osten notwendigen Ausgaben herbeigeführt hat. Es werden hier Verhältnisse miteinander verglichen, die überhaupt nicht vergleichbar sind, bloß um eine Beteiligung dreier durch Grenzänderungen nicht betroffener Länder8 – wie es scheint aus rein politischen Gründen – zu ermöglichen.

Die Preußische Staatsregierung hat es in keinem Stadium der Verhandlungen unterlassen, auf die geradezu ungeheueren Schädigungen hinzuweisen, welche die durch die neue Grenzziehung verstümmelten östlichen und nördlichen Reichsteile erlitten haben, und deren wenigstens teilweise Behebung durch die finanzielle Mitwirkung des Reichs zu fordern. Die für 1926 und 1927 ausgeworfenen Reichsmittel sind zwar bei weitem nicht ausreichend, um auch nur die dringendsten Notstände zu beseitigen. Sie haben aber immerhin bei der Grenzbevölkerung des Ostens die Auffassung aufkommen lassen, daß das Reich und das Land ernstlich bemüht seien, die schweren Schädigungen der Grenzgebiete auszugleichen. Die jetzt geplante Art der Verteilung dieser Mittel für 1927 hat dem mit guten Aussichten begonnenen Hilfswerk einen Schaden zugefügt, den die eingangs genannten Kundgebungen hinreichend dartun und der nur durch eine alsbaldige Änderung des Verteilungsschlüssels sowie durch die Gewährung weiterer Hilfen für die notleidenden Gebietsteile des Ostens einigermaßen ausgeglichen werden kann.

[708] Ich wäre dankbar, wenn Sie, Herr Reichskanzler, die hiernach erforderlichen Maßnahmen baldigst herbeiführen wollten9.

Abschrift dieses Schreibens habe ich den Herren Reichs- und Staatsministern zugehen lassen.

Braun

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 206, Anm. 7.

2

Am 2.5.27 hatte RPräs. v. Hindenburg an den RK geschrieben: „Die anliegenden Telegramme aus ostpreußischen landwirtschaftlichen, industriellen und Handels-Kreisen, die mir auch durch mündliche Mitteilungen ergänzt worden sind, zeigen, daß in Ostpreußen über die Verteilung des sogenannten Grenzfonds große Mißstimmung besteht. Ostpreußen beruft sich auf seine einzigartige territoriale Lage und die sich daraus ergebende Gefährdung und hält sich meines Erachtens nicht mit Unrecht gegenüber Bayern und anderen Gebieten des Reichs für benachteiligt. Auch glaubt Ostpreußen nicht mit Unrecht, nach den früheren Versprechungen der Reichsregierung eine besondere Berücksichtigung erwarten zu können. Ich bitte Sie daher, Herr Reichskanzler, nochmals nachzuprüfen, ob diesen Beschwerden nicht jetzt noch Rechnung getragen werden kann. Wenn die Mittel schon endgültig verteilt sein sollten, so bitte ich, doch unverzüglich prüfen zu wollen, ob nicht auf anderem Wege, z. B. durch Reichskredite, Kredite der Rentenbank unter Mithilfe des Reichs oder auf andere Art den Wünschen der ostpreußischen Landwirtschaft und der Industrie- und Handelskreise Ostpreußens zur Erfüllung geholfen werden kann.“ (R 43 I /1798 , Bl. 30–31; in R 43 I /1797  u. 1798 zahlreiche Protesttelegramme und -schreiben aus Ostpreußen wegen ungenügender Berücksichtigung Ostpreußens im Grenzprogramm 1927; siehe dazu den Vermerk Feßlers vom 3. 5. in R 43 I /1798 , Bl. 37–38).

3

Siehe dazu Dok. Nr. 81.

4

Siehe dazu Dok. Nr. 192, P. 2.

5

Vgl. Dok. Nr. 154, P. 1, dort insbes. Anm. 1.

6

In einem Schreiben an den RK vom 12.5.27 wies der Bayer. MinPräs. Held darauf hin, „daß in Preußen in einem Teil der Presse und in den Kreisen der Interessenten lebhafte, zum Teil mit heftigen Angriffen gegen die Reichsregierung verbundene Bemühungen eingesetzt haben, um einen noch günstigeren Verteilungsschlüssel für Preußen zu erzielen“. Das habe in den östlichen Grenzgebieten Bayerns Beunruhigung hervorgerufen. Angesichts der Tatsache, daß Bayern für seine Grenzgebiete im Haushaltsjahr 1926 nichts erhalten habe und für 1927 nur 4 Mio RM erhalten solle, „müßte es doppelt bitter empfunden werden, wenn nun eine nochmalige Einschränkung zugunsten Preußens vorgenommen würde“. Der RK möge seinen Einfluß dahin geltend machen, „daß sich die Reichsregierung durch die verschiedenen Angriffe nicht von dem Wege billiger Berücksichtigung der außerpreußischen Grenzgebiete abdrängen läßt, und daß es bei dem vom Reichsministerium des Innern vorgesehenen Verteilungsschlüssel bleibt“ (R 43 I /1798 , Bl. 70–71). Mit Schreiben vom 14. 5. antwortete der RK dem Bayer. MinPräs.: Die Frage der Verteilung von Mitteln für die bedrängten Grenzgebiete werde vom RMin. eingehend geprüft. Nach Auffassung des RK werde „in diesem Jahre die bayerische Grenze Berücksichtigung finden müssen“. Eine endgültige Entschließung sei noch nicht gefaßt. Zu einer „Beunruhigung Bayerns“ liege kein Grund vor (R 43 I /1798 , Bl. 72).

7

Siehe dazu Dok. Nr. 198.

8

Bayern, Baden und Sachsen.

9

Am 5.5.27 wurden Vertreter der Provinz Ostpreußen vom RK zu einer Besprechung über das Grenzprogramm empfangen. Nach einem Vermerk Feßlers über diese Besprechung schilderte OPräs. Siehr „die schwierige Lage Ostpreußens und führte sie im wesentlichen auf die Abschnürung vom Reiche zurück. […] Er hielt die Unterstützung, die für das Jahr 1927 angeblich in Höhe von 3½ Millionen Mark vorgesehen sei, keinesfalls für ausreichend. Der dringendste Bedarf belaufe sich auf 35–36 Millionen Mark. Er forderte eine wesentliche Erhöhung der für das Grenzprogramm vorgesehenen Summe von 25 Millionen Mark und besondere Berücksichtigung Ostpreußens bei Verteilung des Mehrbetrages. Ein Ostpreußenprogramm, das lediglich der Behebung der Notlage der Provinz dienen müsse, sei dringend erforderlich.“ Der RK führte aus, „daß er die Wünsche Ostpreußens in vollem Maße für gerechtfertigt halte. Die Gerüchte über die Verteilung des Grenzfonds beruhen keinesfalls auf Entscheidungen der Reichsregierung. Das Kabinett sei mit der Verteilung noch nicht endgültig befaßt worden. Es müsse darauf hingewirkt werden, daß Ostpreußen vorzugsweise aus dem für das Grenzprogramm zur Verfügung stehenden Fonds bedacht werde. Weitere geldliche Unterstützungen, etwa in Form eines Nachtragsetats, vorzusehen, sei bei der gegenwärtigen schwierigen Lage der Reichsfinanzen wohl kaum angängig.“ (Vermerk Feßlers vom 7. 5., R 43 I /1798 , Bl. 62).

Am 9. 5. fand im RIMin. eine Besprechung über das Grenzprogramm für 1927 statt, an der Vertreter der beteiligten Reichsressorts sowie MinR Rathenau von der Pr. Reg. teilnahmen. Lt. Vermerk Feßlers ergab die Besprechung folgendes: „Der in der Presse veröffentlichte Verteilungsplan für die 25 Millionen des Grenzprogramms 1927 (Bayern 4 Millionen, Baden 3¼, Sachsen 2¾, Preußen 15, davon Schleswig-Holstein 3½, Ostpreußen 3¼, Oberschlesien 2½, Niederschlesien 1½, Grenzmark Posen-Westpreußen 2¼, Bezirk Frankfurt a.O. 1½, Bezirk Köslin 0,8 Millionen Mark) beruht auf unverbindlichen Vorbesprechungen des Reichsministeriums des Innern mit den Reichsressorts und den Ländern. Die Zahlen können nur durch eine Indiskretion veröffentlicht worden sein. […] Das Reichsministerium des Innern möchte die Verteilung in den Grundzügen des Vorschlages durchführen. Es verweist darauf, daß Ostpreußen seit Jahren vom Reiche tatkräftig unterstützt wird und beziffert die Zuwendungen insbesondere auch auf den Gebieten des Verkehrs […], für Meliorationen und Siedlungen auf insgesamt weit über 100 Millionen Mark.“ Demgegenüber müsse 1927 Bayern, Sachsen und besonders auch Baden berücksichtigt werden. 1928 müsse die Unterstützung wieder auf den pr. Osten beschränkt werden. „Der Vertreter Preußens forderte eine erhebliche Erhöhung der Zuwendungen für Ostpreußen und die anderen Ostgebiete. Nach neuesten Mitteilungen sei auch in Oberschlesien die Erregung über die geplante Verteilung der 25 Millionen außerordentlich stark. Er verwies mehrfach auf die Erklärungen, die der Herr Reichskanzler am 5. Mai beim Empfang der ostpreußischen Abordnung abgegeben hat und behauptete, das Reich habe eine rechtliche Verpflichtung zum Ersatz aller Schäden, die durch die Grenzziehung entstanden seien. […] Ich [Feßler] habe entsprechend der Stellungnahme des Herrn Reichskanzlers auf die Notwendigkeit weitergehender Berücksichtigung Ostpreußens bei der Verteilung der 25 Millionen hingewiesen und davon Kenntnis gegeben, daß angeblich der 16. Ausschuß des Reichstags [für die besetzten Gebiete] die Hälfte der auf Preußen entfallenden Summe für den Westen in Anspruch nehme.“ (Vermerk Feßlers vom 10. 5., R 43 I /1798 , Bl. 46–47). – Zur Beratung dieser Frage im Kabinett siehe Dok. Nr. 231, P. 2.

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