1.19 (mu22p): Nr. 275 Aufzeichnung über die Unterredung Ministerialdirektor Posses und Botschafter Coulondres betr. Saarfragen. 23. August 1929, 17 Uhr

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Nr. 275
Aufzeichnung über die Unterredung Ministerialdirektor Posses und Botschafter Coulondres betr. Saarfragen. 23. August 1929, 17 Uhr1

R 43 I /246 , Bl. 106 f., hier: Bl. 106 f. Abschrift

Auf den Wunsch des Herrn Coulondre, einen Meinungsaustausch über die generellen Punkte vorzunehmen, entwickelte ich die bekannten Grundsätze über[889] die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Regelung in der Saar, die für die Dauer in der Form einer Ergänzung des Handelsvertrages oder eines Grenzabkommens und für ein Übergangsregime in der einer Sonderregelung verabredet werden könne. Auf die Schwierigkeiten, die in Sonderheit beim Handelsvertrag aus dem Problem der Meistbegünstigung erwüchsen, machte ich aufmerksam, sie seien sowohl durch die Form der Verabschiedung unseres Abkommens wie durch eine den schon bestehenden Klauseln entsprechende Regelung zu überwinden.

Herr Coulondre erwiderte, er sei nicht befugt, über die politische Seite zu reden, und habe auch nicht die Möglichkeit, formelle Verhandlungen bereits zu führen. Er möchte nur im generellen die französische Auffassung dahin kennzeichnen, daß bei einer früheren Rückgliederung des Saargebiets als 1935 der Vorteil, der für Deutschland mit dieser Vorwegnahme verbunden sei, für die französische Wirtschaft abgegolten werden müsse durch die Erhaltung des Absatzmarktes in der Saar. Der französischen Seite schwebten dabei zwei Kreise von Problemen vor: Einmal seien die französischen wirtschaftlichen Interessen durch ein Übergangsregime zu befriedigen, über dessen Dauer man verhandeln müsse. (Coulondre erwähnte das Jahr 1940.) Sodann müsse sachlich und zeitlich über das Übergangsregime hinaus eine Dauerregelung gefunden werden, die die wirtschaftlichen Interessen der Saar und Lothringens in enge Verbindung miteinander brächte; zum Vorteil beider Teile und beider Länder und auch als Vorbereitung für eine spätere intime Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern.

Der französische Staat sei Eigentümer der Gruben. Die Gruben würden vom Deutschen Reich zurückbezahlt2. Diese Bezahlung werde sicherlich auf etatsmäßige Schwierigkeiten stoßen. Sie zu vermeiden, sei auch Sorge der deutschen Seite. Zwischen diesen Gruben und den französischen Hütten in Lothringen müsse ein enges Verhältnis geschaffen werden, das Lothringen den Bezug der Kohle und der Saar den Bezug von Eisenerz sicherstellt.

Ich erwiderte, der französische Vorschlag sei neu. Ich sei nicht befugt, eine Antwort darauf zu geben, schon deshalb, weil die Frage der Gruben dabei essentiell sei. Indessen müsse ich darauf erwidern, daß Zweck des zwischen uns zu schließenden Abkommens die Herstellung klarer Verhältnisse sei und daß es mir zweifelhaft zu sein schiene, ob die französische Idee mit diesen klaren Verhältnissen vereinbar sei. Dazu müßte ich sagen, daß wir uns natürlich über die Sicherung der Saarländischen Wirtschaft in Bezug und Absatz schon Gedanken gemacht hätten. Wie infolge des Eisenpaktes, dessen Teilhaber die Saar sei, für die Schwerindustrie der Saar eine Fühlungnahme mit den übrigen Teilhabern des Eisenpaktes notwendig sei, so könnte ich mir auch für Glas- und Keram-Industrie eine derartige Fühlungnahme vorstellen3. (Herr Coulondre[890] bestritt im übrigen nicht, daß mit der Rückgliederung des Saargebietes eine Änderung des Eisenpaktes und die Notwendigkeit zu Privatverhandlungen verbunden sei.) Die französische Seite habe als Dauer der Übergangsregelung eine Frist von 10 Jahren vorgeschlagen. Wir hätten uns äußerstenfalls eine solche von 5 Jahren vorgestellt, die auch dadurch begründet sei, daß nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages im Jahre 1935 die Rückgliederung an Deutschland erfolgen sollte4.

Aus zwei Gründen sei ich veranlaßt, um Beschleunigung der Angelegenheit auf der französischen Seite zu bitten. Die Saarfrage, wie sie hier Gegenstand unserer Unterhaltung unter späterer Vervollständigung in weiteren Kommissionsberatungen sei, sei Teil des Ganzen und müsse bis zur Fertigstellung des Ganzen verabschiedet sein. Dazu wisse ich aus Erfahrung, daß es zweckmäßig sei, den handelspolitischen Gegner über den Umfang der aufzustellenden Wünsche zu informieren, damit er sich für die Verhandlungen genügend vorbereiten könnte. Ich hätte also den Auftrag, Herrn Coulondre formell die Bitte zu stellen, mit aller Beschleunigung die weiteren Verhandlungen und den Übergang aus unserer mehr generellen Unterhaltung in technische Kommissionsberatungen vorzunehmen.

Coulondre erwiderte, daß unsere heutige Unterhaltung noch nicht die Aufnahme der Kommissionsverhandlungen sei, daß er indessen Herrn Briand unverzüglich von dem Wunsch der deutschen Seite in Kenntnis setzen werde und daß es Aufgabe der beiden Herren, Briand und Stresemann, sei, Zeitpunkt und Ort der Kommissionsverhandlungen zu verabreden. Er fügte persönlich hinzu, daß er seinen Freund Elbel in Paris von meinem Wunsch, die Vorarbeit aufzunehmen, sofort schriftlich in Kenntnis setzen werde, und bestritt die Notwendigkeit für Deutschland nicht, im Besitz einer Wunschliste der französischen Seite zu sein, ohne daß er merkwürdigerweise auf die Übermittlung einer deutschen Wunschliste drückte.

Materiell fügte er noch einen Punkt hinzu, den er selber als nicht übertrieben wichtig bezeichnete: Es sei für Frankreich von Bedeutung, daß die bestehenden Beziehungen der französischen Gesellschaften im Saargebiet erhalten blieben, etwa nach Muster des Genfer Abkommens für Oberschlesien5.

Ich erwiderte, daß ich das französische Interesse nicht recht einzusehen vermöchte, weil schon die Bestimmungen des zwischen uns abgeschlossenen Handelsvertrages genügende Sicherheit für französische Gesellschaften gäben6.

Die Unterhaltung verlief in durchaus freundschaftlichem Sinne und ließ auf der französischen Seite ziemlich klar den Wunsch sowohl nach einer Regelung wie nach baldiger Aufnahme formeller Besprechungen erkennen. Dabei scheint die Kohlenfrage der französischen Regierung die meisten Sorgen zu machen.

Beiderseits wurde sofortige Unterrichtung der Herren Delegationsführer vereinbart, die sich nun alsbald über die Aufnahme der Kommissionsverhandlungen in Verbindung zu setzen hätten.

gez. Posse

Fußnoten

1

Die Unterredung fand im Haag anläßlich der ersten politischen Konferenz statt. Vorausgegangen war eine Unterredung zwischen Vortr.LegR v. Friedberg und Massigli, siehe Anm. 6 zu Dok. Nr. 269.

2

Vgl. § 36 der Anlage zu Artikel 45–50 VV.

3

Am 30.9.26 war zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien ein Eisenpakt vereinbart worden, der die Stahlproduktion der nächsten fünf Jahre regeln sollte. Danach wurde eine Herstellung von 25 Mio t Stahl vorgesehen, an denen Deutschland mit 42–43%, das Saargebiet mit 6%, Frankreich mit 31% und Belgien und Luxemburg mit 20% beteiligt waren.

4

Siehe Art. 49 VV.

5

Zur Genfer Konvention vom 15.5.22 siehe RGBl. 1922 II, S. 238  ff.

6

Vgl. das dt.-frz. Handelsabkommen vom 12.2.26, RGBl. 1926 II, S. 161  ff.

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