1.190 (mu22p): Nr. 446 Der Reichsminister des Innern an den Reichstagspräsidenten. 15. Februar 1930

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Text

RTF

[1460] Nr. 446
Der Reichsminister des Innern an den Reichstagspräsidenten. 15. Februar 1930

R 43 I /1868 , Bl. 220, hier: Bl. 220 Abschrift in Durchschrift

[Betrifft: Gesetz zum Schutz der Republik.]

Sehr verehrter Herr Reichstagspräsident!

In der Annahme, daß nach der 1. Lesung der sogenannten Young-Gesetze die 2. und 3. Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Republik den Reichstag beschäftigen würde, habe ich schon vor einigen Wochen den Herrn Vorsitzenden des 21. Ausschusses gebeten, die Ausschuß-Beratungen des genannten Gesetzentwurfs zum Abschluß zu bringen1. Herr Abgeordneter Dr. Kahl hat dieser Bitte entsprochen, und der Entwurf ist am Mittwoch, den 5. Februar in 3. Lesung im 21. Ausschuß verabschiedet worden.

Die Gründe, die mich seinerzeit veranlaßten, auf eine schnelle Beratung im Ausschuß hinzuwirken, bestehen unvermindert fort. Es sind vor allem die Wünsche mehrerer Länderregierungen nach einer wirksamen Handhabe gegen die fast täglich wachsenden Ausschreitungen des politischen Kampfes, die allmählich eine derartige Beunruhigung in das politische Leben Deutschlands getragen haben, daß eine schnelle Unterbindung dringend geboten ist. Ich möchte darum bitten, bei der Festsetzung der Tagesordnung für die nächsten Reichstagssitzungen auch die Verabschiedung des genannten Gesetzentwurfs ins Auge zu fassen. Eine weitere Verzögerung würde unliebsame Folgen nach sich ziehen. Entweder würden die beklagten Ausschreitungen einen noch größeren Umfang annehmen und die Beunruhigung weiter steigern, oder aber die Länderregierungen würden sich veranlaßt sehen, Maßnahmen anzuordnen, die nicht nur die Exzedenten und ihre Hintermänner treffen würden, sondern auch die politische Freiheit friedlicher Staatsbürger einengen müßten.

Ich darf darum dringend bitten, auch die Plenarberatung des Gesetzentwurfs möglichst zu beschleunigen2.

In vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener

gez. Severing

Fußnoten

1

Der 21. (Strafrechts-)Ausschuß des RT hatte den GesEntw. in drei Lesungen vom 10.12.29 bis zum 5.2.30 behandelt. Die erste Lesung der Younggesetze hatte vom 11. bis 13.2.30 stattgefunden.

2

„Alle Schreiberei unsererseits in der anliegenden Angelegenheit erscheint zwecklos“, vermerkte StS Pünder am 18. 2. „Die Frage kam beim gestrigen Morgenvortrag beim Herrn RK erneut zur Sprache, wobei er mitteilte, daß er persönlich erneut mit dem Herrn RTPräs. Loebe gesprochen habe. Dieser habe ihm aber mitgeteilt, daß er vor Erledigung der Young-Gesetze das Republikschutzgesetz nicht auf die Tagesordnung zu setzen beabsichtige.“ Loebe habe in der Ältestenratssitzung am 18. 2. vom Schreiben des RIM Kenntnis gegeben, ohne sich dafür einzusetzen (R 43 I /1868 , Bl. 219, hier: Bl. 219). Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs fand am 13. und 15./18. 3. statt. Das Gesetz zum Schutz der Republik wurde mit 265 gegen 150 Stimmen angenommen (RT-Bd. 427, S. 4413  ff. und 4497 ff.).

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