2.13.1 (vpa1p): 1. Wenceslausgrube.

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RTF

1. Wenceslausgrube2.

Ministerialdirektor Heintze berichtete eingehend über den Sachstand. Der Vorschlag des Kohlenhändlers Prochaska in Hamburg, zunächst die Wasserführungskosten weiter auf Reichsmittel zu übernehmen, bis er ein Konsortium wegen Ankaufs der Grube zur Weiterführung gebildet habe3, sei nicht ernst zu nehmen.

Auf Vorschlag des Reichswirtschaftsministers wurde beschlossen, für die Fortführung der Wenceslausgrube keine weiteren Reichsmittel zur Verfügung zu stellen4.

Fußnoten

2

Die Wenceslausgrube (Kr. Neurode, Niederschlesien) war seit Mitte der zwanziger Jahre durch Kohlensäureausbrüche gefährdet. Infolge der aus diesem Grunde verschärften Sicherheitsauflagen des Oberbergamtes Breslau hatte sich ihre Rentabilität seitdem zunehmend verschlechtert; sie wurde Ende 1931 geschlossen und ging in Konkurs. Die hohe Zahl der Entlassenen (insgesamt 2700), für die es keine anderen Arbeitsplätze in erreichbarer Nähe gab, wurde für die Landkreise Landeshut und Neurode zu einem überaus ernsten Problem. Es kam zu zahlreichen Eingaben und Petitionen, der Handelsausschuß des PrLT und der Volkswirtschaftsausschuß des RT befaßten sich mit der Schließung und ihren Folgen. Die frühere Belegschaft selbst schloß sich zu einer „Betriebsgemeinschaft“ zusammen, übernahm ohne Entlohnung die notwendigen Instandhaltungsarbeiten und bemühte sich um den Weiterbetrieb der Grube auf genossenschaftlicher Grundlage. In dieser Situation beauftragte der RReg. den GenDir. der Dt. Aluminiumwerke AG, von der Porten, sich gutachtlich zur Lage der Grube zu äußern. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung des schlesischen Kohlenbergbaus kam dieser in seinem am 19.2.32 dem RWiM vorgelegten Gutachten (27 Seiten) zu dem Ergebnis: „Da unter der heutigen Wirtschaftslage eine Amortisation und Verzinsung der bereitzustellenden Mittel nicht zu erhoffen ist, […] kann eine Wiederaufnahme des Betriebes der Grube nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen nicht empfohlen werden.“ (R 43 I /2179 , Bl. 83–97). Die RReg. faßte in ihrer Sitzung am 2.3.32 noch keinen endgültigen Beschluß, übernahm aber bis Ende Mai 1932 die Sachkosten für die Wasserhaltung, um ein Absaufen der Grube zu verhindern. Umfangreiche Materialien (Besprechungsvermerke, Korrespondenzen, Eingaben) hierzu in R 43 I /2177 –2179 und R 2 /16369 .

3

Ein diesbez. Schreiben des hamb. Kohlenhändlers Franz Prochaska an die Rkei vom 6. 6. in R 43 I /2179 , Bl. 174–176.

4

Der RWiM unterrichtete die „Betriebsgemeinschaft Wenceslausgrube“ über diesen Beschluß mit Schreiben vom 10. 6. unter Beifügung des durch von der Porten erstatteten Gutachtens (R 43 I /2179 , Bl. 181).

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