2.205.3 (cun1p): 3) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Notgesetzes.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

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3) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Notgesetzes.

Das Kabinett stimmt der Vorlage zu3.

Fußnoten

3

Der Gesetzentwurf sieht eine Ermächtigung der RReg. vor, „Bestimmungen zu erlassen, die erforderlich sind, um die Folgen fremder Einwirkung auf das deutsche Privatvermögen im Wege der Entschädigung auszugleichen. Die Vergütungen werden vom Reichswirtschaftsgericht nach Maßgabe der von der RReg. erlassenen Richtlinien endgültig festgesetzt.“ (R 43 I /1386 , Bl. 3). Am 7. 7. debattiert der RT den Gesetzentwurf (RT-Bd. 360, S. 11696  f.) und nimmt einen Änderungsantrag von SPD, DDP und Zentrum an, der die RReg. verpflichtet, die Richtlinien dem RT „unverzüglich zur Kenntnis vorzulegen und auf sein Verlangen außer Kraft zu setzen.“ (RT-Drucks. Nr. 6103, Bd. 379 ). In dieser Form wird das Gesetz am 14. 7. erlassen (RGBl. I, S. 635).

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