2.59.4 (cun1p): 4) Fragen der Lohn-, Preis- und Tarifpolitik.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

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4) Fragen der Lohn-, Preis- und Tarifpolitik.

Der Herr Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium erklärt, der Reichsverkehrsminister habe gewisse Bedenken bezüglich Punkt 2 des Antrages, da er eine Bindung für Tariffragen durch andere Ressorts nicht anerkennen könne9.

Der Herr Reichswirtschaftsminister hält dem entgegen, daß es sich einmal nur um Festsetzung gewisser Richtlinien handele und daß außerdem seines Erachtens die Eisenbahntarifpolitik nicht für sich ohne Rücksichtnahme auf andere Betriebe behandelt werden dürfe. Auch die Eisenbahntarife müßten sich auf die Bedürfnisse der Wirtschaft einstellen10.

Der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium stellt seine Bedenken zurück, da es sich nur um die Aufstellung gewisser Richtlinien handele und im übrigen dem Reichsverkehrsministerium auf dem Gebiete der Tarifpolitik Handlungsfreiheit gewährleistet sei.

Die Vorlage wird vom Kabinett angenommen.

Fußnoten

9

Mit Schreiben vom 15. 1. hatte der RWiM folgenden Kabinettsbeschluß beantragt: „1) Um eine einheitliche Stellungnahme der RReg. zu Fragen der Lohn-, Preis- und Tarifpolitik zu gewährleisten, finden zwischen den StS der beteiligten RMin. (RArbMin., REMin., RFMin., RPMin., RVMin., RWiMin.) in kurzen Zeiträumen regelmäßige Besprechungen über die in den verschiedenen Ressorts vorliegenden Lohn-, Preis- und Tariffragen statt. 2) Die Richtlinien für die Lohn-, Preis- und Tarifpolitik werden mit Bindung für alle Ressorts durch Beschluß der RReg. nach Bedarf festgestellt.“ (R 43 I /1152 , Bl. 6-8, hier: Bl. 8). Die fünfseitige Begründung des RWiM faßt der Referent der Rkei für den RK wie folgt zusammen: „Er [der RWiM] begründet den Antrag damit, daß ein mangelnder Zusammenhang und eine fehlende gegenseitige Rücksichtnahme bei Preis- und Lohnfestsetzungen sich schädlich auswirke. So seien insbesondere unverhältnismäßige Lohnsteigerungen gewisser Produktionszweige die Folge eines solchen mangelnden Zusammenhanges. Dieses habe unerfreuliche Umwälzungstendenzen der Arbeitnehmerschaft im Gefolge. So habe z. B. die Lohnsteigerung im Baugewerbe zu massenweiser Abwanderung von gelernten Hauern aus dem Bergbau in das Baugewerbe geführt. Um diesen Tendenzen entgegenzuwirken soll versucht werden, wenigstens auf denjenigen Gebieten, bei denen die einzelnen Reichsressorts bzw. die Regierungen der Länder selbst unmittelbaren Einfluß auf die Gestaltung von Preisen und Löhnen nehmen können, mehr noch als bisher die Einheitlichkeit der Preis- und Lohnentwicklung zu betonen.“ (R 43 I /1152 , Bl. 9-10).

10

Mit Schreiben vom 29.1.23 hatte StS Stieler der Rkei berichtet, daß zum 1.2.23 die Gütertarife um 100% erhöht werden sollen. Eine dbzgl. Besprechung habe am 29. 1. mit den StS des REMin., des RWiMin. und des RFMin. stattgefunden, wobei das RWiMin. und das REMin. gewisse Bedenken geltend gemacht hätten. Sie glaubten aber, „daß, vorbehaltlich der Geltendmachung von Einzelwünschen hinsichtlich der Tarifierung von Kohle, Eisen, Getreide und Kartoffeln, ein Widerspruch nicht erfolgen würde.“ (R 43 I /1067 , Bl. 89). Am 7. 2 nimmt das Kabinett die vorgeschlagene Tariferhöhung an (Dok. Nr. 67, P. 3).

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