2.42.2 (feh1p): 2. Wahl des Reichspräsidenten.

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2. Wahl des Reichspräsidenten1.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß der Herr Reichspräsident den Wunsch geäußert habe, eine Antwort auf sein Schreiben, betreffend die Vornahme der Wahl des Reichspräsidenten zu erhalten, die in der Öffentlichkeit[102] bekanntgegeben werden könnte. Der Reichsminister des Innern erhielt die Ermächtigung, sich über den Wortlaut der Antwort bzw. eine Mitteilung an die Öffentlichkeit mit dem Leiter des Büros des Reichspräsidenten in Verbindung zu setzen2.

Fußnoten

1

Zu den bisherigen Beratungen des Kabinetts über die Wahl des RPräs. s. Dok. Nr. 7, P. 5 und Dok. Nr. 36, P. 6.

Ende Juli 1920 hatten sich die Parteien auf Vorschlag des Kabinetts damit einverstanden erklärt, die verfassungsmäßig an sich anstehende Wahl des RPräs. bis nach der Abstimmung in den Abstimmungsgebieten zu verschieben. Eine Mitteilung an die Presse darüber war offensichtlich nicht erfolgt.

2

In Ausführung dieses Auftrages übersandte der RIM dem RK mit einem Anschreiben vom 12. 8. zwei Entwürfe. Es waren dies der Entw. eines Schreibens des RK an den RPräs. und der Entw. einer halbamtlichen Pressenotiz (R 43 I /583 , Bl. 50–52).

In dem Entw. eines Schreibens des RK an den RPräs. wurde zunächst auf die Schwierigkeiten einer Reichspräsidentenwahl in der Erntezeit und vor den Abstimmungen hingewiesen. In dem Schreiben hieß es dann weiter: „[…] Unter diesen Umständen hat das Kabinett geglaubt, zunächst von einer Neuwahl noch ganz abzusehen und sich im Herbst nach Fühlungnahme mit Ihnen erneut mit der Frage beschäftigen zu sollen.

Ich wäre dankbar, wenn Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, diesen Entschlüssen Ihre Zustimmung nicht versagen wollten. Ich weiß, daß es ein Opfer für Sie bedeutet, wenn Sie Ihr Amt in Unsicherheit über den Zeitpunkt der Neuwahl führen, aber ich hoffe zuversichtlich, daß die Bitte an Sie nicht vergeblich ist, auch dieses erneute Opfer dem Vaterlande zu bringen.“ (Entw. des Schreibens mit handschr. Änderungen von MinR Wever in R 43 I /583 , Bl. 51). Der Entw. der halbamtlichen Pressenotiz lautete ähnlich (R 43 I /583 , Bl. 52). Am 17. 8. leitete die Rkei die beiden Entwürfe an das Büro des RPräs. weiter und bat um das Einverständnis des RPräs. (R 43 I /583 , Bl. 50).

Die Antwort darauf erfolgte am 18. 8. durch MinDir. Meissner. Meissner erklärte zunächst, daß der RPräs. mit der Fassung des Schreibens einverstanden sei. Auf den Entw. der halbamtlichen Pressenotiz übergehend, fuhr Meissner dann fort: „[…] Im übrigen vermißt der Herr RPräs. in der Notiz aber das Wesentlichste, nämlich den Hinweis darauf, daß diese Stellungnahme des Kabinetts in Fühlungnahme mit den Parteien erfolgt ist. Bei dieser Sachlage glaubt der Herr RPräs., daß es besser sei, von der Pressenotiz einstweiligen Abstand zu nehmen und eine Bekanntgabe der Auffassung des Kabinetts erst dann zu veranlassen, wenn sich das Kabinett im Herbst wieder mit den Dingen befaßt oder Erörterungen über die Reichspräsidentenwahl in der Presse oder im RT es notwendig machen.“ (Eigenhändig handschr. Schreiben MinDir. Meissners, R 43 I /583 , Bl. 50).

Am 23. 8. wurde das Schreiben des RK an den RPräs. ausgefertigt und vom RK unterzeichnet. Eine Mitteilung an die Presse erfolgte nicht (R 43 I /583 , Bl. 53). Im Kabinett Fehrenbach wurde die Wahl des RPräs. nicht mehr behandelt.

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