1.21 (lut2p): Nr. 191 General v. Pawelsz an den Reichskanzler, z. Z. in Locarno. 14. Oktober 1925

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Text

RTF

[748] Nr. 191
General v. Pawelsz an den Reichskanzler, z. Z. in Locarno. 14. Oktober 1925

R 43 I /442 , Bl. 138 f. Abschrift der Telegrammentzifferung

[Entwaffnungsfrage]

General Wauchope bestätigte mir, daß in der von ihm geleiteten Ausrüstungskommission die Arbeiten der Entwaffnungsfrage glatt fortschreiten, während in der unter französischer Leitung stehenden Effektivstärkenkommission infolge des französischen Verhaltens seit etwa zehn Tagen Schwierigkeiten entstanden seien.

General Wauchope hatte ein Telegramm von Mr. Chamberlain erhalten1 und schlug mir wohl auf Grund desselben vor, betr. der fünf gefährlichen Punkte:

Polizei

Oberkommando

Ausbildung

Geschütze Königsberg

Verbände2

mit schriftlichen Anträgen an die Interalliierte Kommission heranzutreten und stellte unverbindlich für seine Person einiges Entgegenkommen in Aussicht. Er bat um strikte Geheimhaltung unserer Besprechung; auch bei etwaigen Verhandlungen in Locarno.

Ich entgegnete, daß ich zuvor die Entscheidung des Herrn Reichskanzlers einholen müsse.

Meine Auffassung der Lage ist folgende:

Wenn ich in den fünf gefährlichen Punkten schriftlich und offiziell an die IMKK herantrete, wird diese die Entscheidung der Botschafterkonferenz anrufen. Inzwischen ist die Konferenz in Locarno beendet, und ich glaube nicht, daß die fünf Punkte dann noch mit großem Entgegenkommen durch die Gegenseite behandelt werden. Ich halte daher für durchaus erforderlich, daß in den fünf Punkten noch auf der Konferenz ein ausreichendes Resultat erzielt wird und bin der Auffassung, daß die von General Wauchope vorgeschlagenen Anträge zunächst unterbleiben. Ich bitte hierüber um Entscheidung3.

In der Polizeifrage erklärte General Wauchope, daß er auf Regelung des Beamtenstatuts besonderen Wert lege, wobei bisher englische und französische[749] Auffassung konform gingen. Kernpunkt dieser neu aufgetauchten Streitfrage wird durch Geheimrat Nord mit Fernschreiber übermittelt4.

v. Pawelsz

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 184.

2

Es handelt sich um Kernpunkte der all. Entwaffnungsnote vom 4.6.25 (s. Dok. Nr. 96, dort bes. Anm. 1), über deren Erledigung in Verhandlungen zwischen v. Pawelsz und der IMKK (vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 184) bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Zur vorangegangenen Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 166 und 170, P. 4.

3

Eine Antwortnote des RK oder diesbez. Vermerke nicht bei den Akten der Rkei.

4

Nord berichtet am 14. 10. an StS v. Schubert (Locarno): „Kontrollkommission verlangt jetzt, daß überwiegender Teil der Schutzpolizisten nach etwa zehnjährigem kündbarem Vorbereitungsdienst automatisch in lebenslängliche etatsmäßige Stellen, und zwar ausschließlich bei der Schutzpolizei, überführt werden. Unseren Vermittlungsvorschlag, sie in Polizeibeamtenstellen überhaupt, das heißt außer in der Schutzpolizei auch in der Kommunalpolizei und der Landjägerei anzustellen, lehnt die Kommission strikt ab, weil Grundgedanke der Kollektivnote vom 4. Juni [s. Anm. 2] der sei, daß Schutzpolizeikorps in sich selbst altern und dadurch die Gefahr ausgeschlossen werden müsse, daß alljährlich eine größere Anzahl von waffengeübten Männern aus Polizei ausgeschieden und zu anderweitiger Verwendung frei gemacht würde. Eingehen auf diese Wünsche der Kontrollkommission ist aus rechtlichem und sachlichem Grunde unmöglich. Friedensvertrag verlangt lediglich Wiederherstellung Standes von 1913, nachdem höchstens ein Drittel der damaligen Ordnungspolizei in lebenslängliche Stellen überführt wurden, während nach von uns vorgeschlagener Regelung sogar ein noch höherer Prozentsatz in Schutzpolizei verbleibt.“ (R 43 I /426 , Bl. 63 f.).

Zum Fortgang in der Entwaffnungsfrage s. Dok. Nr. 195 a/b.

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