2.73.1 (bru1p): Die Preispolitik der Reichsregierung und die Regelung von Arbeitsaufträgen.

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Die Preispolitik der Reichsregierung und die Regelung von Arbeitsaufträgen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg ließ schriftliche Aufzeichnungen über „Preisbeeinflussung“ verteilen und erläuterte sie eingehend1. Im einzelnen wies er auf die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Lockerung der Kartellpolitik zur Stärkung der Konkurrenz hin.

[295] Bei der Kohle würde eine Lohnsenkung die Verschiebung des Schwergewichts von den kapitalintensiven zu den arbeitsintensiven Betrieben zur Folge haben.

Beim Eisen habe der Rückgang der Erzeugung die Selbstkosten ungünstig beeinflußt. Gleichwohl müsse bei der Auftragserteilung gefordert werden, daß die Eisenindustrie der Reichsregierung ihre Auslandspreise berechne, die niedriger seien als die Inlandspreise.

Beim Aluminium könne eine Senkung des Preises bald durchgeführt werden, da das Hauptwerk vom Reich maßgebend beeinflußt werde.

Beim Zement könne durch Aufhebung der Zölle ein Druck auf die Preise ausgeübt werden. Auch die Kali-Industrie könne mit den Preisen herabgehen, sie arbeite gut. Verhandlungen hierüber seien bei Verlängerung der Kontingente von 1932 auf 1942 möglich.

Durch die Konkurrenz der Konsum-Vereine und Warenhäuser lasse sich ein Druck auf die Kleinhandelspreise ausüben. Im allgemeinen sei allerdings die Handelsspanne der Bewegung der Großhandelspreise in etwa gefolgt. Bei den Nahrungsmitteln gehe die Tendenz dahin, die Erzeugerpreise zu steigern und die Handelsspanne gleichzeitig zum Nutzen der Verbraucher zu verringern.

Die Verhandlungen des Reichswirtschaftsministeriums wegen der Ausgabe 7%iger Pfandbriefe seien erfolgreich gewesen2. Die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere hätten sich allgemein erhöht. Weitere Steigerungen der Kurse seien zu erwarten, wenn die Reichsregierung ein festes Wirtschaftsprogramm veröffentliche. Mit Zwang sei aber nichts auszurichten. Es sei gefährlich, in Aussicht zu stellen, daß sich bei einer Senkung der Löhne die Arbeitslosigkeit entsprechend verringern würde. Die Arbeit auf Vorrat, die jetzt in vielen Erwerbszweigen getrieben würde, werde auf die Dauer nicht fortgesetzt werden können. Es sei schon wertvoll, wenn durch Lohnherabsetzungen weitere Entlassungen vermieden würden. Die Absichten, die die Reichsregierung mit dem Beschaffungsprogramm verfolge, würden zweckmäßig vom Herrn Reichskanzler in einer Besprechung mit dem Reichsverband der Deutschen Industrie3 und den anderen in Frage kommenden Gruppen bekanntgegeben werden. Zunächst beständen noch Hemmungen hinsichtlich der verfolgten Ziele. Das Reichswirtschaftsministerium würde die Namen der Persönlichkeiten mitteilen, die zu der Besprechung einzuladen wären.

[296] Der Reichskanzler dankte für die Ausführungen und stellte die einzelnen Punkte zur Erörterung.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für erforderlich, daß der besonders schwierigen Lage der Landwirtschaft auch in der Handelspolitik Rechnung getragen würde. Das Ziel müsse ein ausgeglichenes Preisniveau sein.

Er wandte sich gegen die Ratifizierung der Genfer Konvention4, weil jede Bindung der Agrarzölle vermieden werden müsse, sprach sich für einen Preisdruck durch die Konsumvereine aus und erklärte, daß im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft fortlaufend Publikationen über die Spanne der Erzeuger- und Verbraucherpreise vorbereitet würden.

Er gab zu, daß das Eintreten der Landwirte für höhere Zölle auch der industriellen Erzeugnisse nicht geeignet sei, das Ziel der ausgeglichenen Preise zu erreichen.

Der Reichsarbeitsminister sprach sich ebenfalls gegen die bisherige Zollpolitik der Interessenten aus, die sich gegenseitig bei ihren Forderungen unterstützten.

Die Industrie sei rationalisiert, der Groß- und Kleinhandel sowie die Landwirtschaft müßten dieser Richtung folgen, sonst würde die Arbeitslosigkeit verewigt. Verstärkte Arbeitsgelegenheit und erhöhte Kaufkraft der Masse müßten geschaffen werden.

Kapitalertragssteuer5 und Kapitalverkehrssteuer6 seien zu beseitigen. In der Zinspolitik müsse Ordnung gebracht werden. Die Warenhäuser seien in der Lage, bei Beseitigung der besonderen Umsatzsteuer ihre Preise um 30% gegenüber denen des Januar 1929 und um 15% gegenüber denen des 1. Januar 1930 zu senken.

Die Werkskonsumvereine gingen mit Preissenkungen voran. Ein Vorstoß gegen die Markenartikel müsse folgen. Wegen der Werkskonsumvereine möchte mit der Industrie verhandelt werden.

Notwendig sei eine Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik. So würde beispielsweise Baupolitik von verschiedenen Stellen getrieben. Das Reich habe den Einfluß auf die Hauszinssteuer verloren. Sie sei so ein Mittel geworden, durch das der Baukostenindex höher gehalten worden sei, als der allgemeine Index.

Auf die Bauarbeiterlöhne könne gedrückt werden. Er habe die Anträge Bayern und Thüringen, die Tarifverträge für verbindlich [zu] erklären, zunächst abgelehnt, da vorher über die Preisfrage verhandelt werden müsse.

Post, Reichsbahn, Wohnungsbau, produktive Erwerbslosenfürsorge, Straßenbauprogramm müßten einheitlich zum Druck auf die Preise verwendet werden.

[297] Der Reichspostminister sprach sich für ein Sofortprogramm und für die Festlegung von Maßnahmen aus, die später wirksam werden sollten. Die Handelsspanne müsse herabgesetzt werden. Ob die Verhandlungen mit den Konsumvereinen in dieser Richtung endgültig Erfolg haben würden, sei zweifelhaft. Wirksamer sei eine starke Konkurrenz.

Gegen die Kartelle könne auch dadurch vorgegangen werden, daß die Aktienmehrheit einer Kartellfirma erworben würde. Das gelte auch für die Warenhäuser.

Staatssekretär Dr. Schäffer wies auf die Abhängigkeit der Auslandspreise vom internationalen Preisniveau hin. Die schwierige Wirtschaftslage in den Vereinigten Staaten werde diese dazu zwingen, die Ausfuhr stärker zu betreiben als bisher. Auch er fürchte, wie Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß die deutsche Agrarpolitik der Veredlungswirtschaft im Inlande schaden und sie veranlassen würde, für ihre Erzeugnisse Zollerhöhungen zu fordern. Dann aber würde das Lebenshaltungsniveau erheblich über das der Konkurrenzländer gebracht werden. Auch das Lohnniveau werde steigen. Jetzt bereits werde in den Kreisen, die im Herbst Tarifverhandlungen zu führen hätten, die Frage der Zölle für Edelprodukte der Landwirtschaft in diesem Sinne erörtert. Die Zollfrage müsse geklärt werden, wenn die Preis- und Lohnsenkungsaktion in organischen Zusammenhang mit der gesamten Wirtschaftslage gebracht werden solle.

Einem vom Reichsbankpräsidenten geäußerten Wunsche entsprechend sagte er zu, daß die enge Fühlungnahme mit der Reichsbank in allen Fragen des Kredits, wie bisher, aufrechterhalten werden solle. Er wies darauf hin, daß die Bahn und die Post in diesen Fragen unmittelbar mit der Reichsbank verhandelten, so daß das Reichsfinanzministerium selbst nicht immer ausreichend unterrichtet sei.

Der Reichsbankpräsident begrüßte die Zusage des Reichsfinanzministeriums, die Kreditfrage mit den zuständigen Stellen fortgesetzt zu besprechen und gab zu, daß sich die Lage dauernd ändere. Die Reichsbank wird die Einladung zu diesen Besprechungen veranlassen, um ein möglichst einheitliches Handeln aller Beteiligten sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang wies er auf die Verhandlungen wegen der Beratungsstelle hin7. In erster Linie müßten das Reich und die Länder den Gemeinden hinsichtlich einer einheitlichen Kreditpolitik mit gutem Beispiel vorangehen.

Der Reichsarbeitsminister hielt es für geboten, daß die sozialpolitischen Notwendigkeiten bei der Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms ausreichend berücksichtigt würden. Er habe hierfür den zuständigen Ressorts Richtlinien mitgeteilt8. Die Richtlinien seien von den Ressorts genehmigt worden. Die Lieferfirmen müßten von den Ressorts dem Reichsarbeitsministerium mitgeteilt werden, damit die Einhaltung der Bedingungen, die bei der Arbeitsvergebung gestellt werden müßten, überwacht werden könne. Überstunden[298] dürften insbesondere auf Grund der Aufträge nicht gefordert werden. Notwendig sei die Mehreinstellung von Arbeitern.

Ausländische Geldgeber stellten bisweilen die Forderung, daß für Arbeiten, die mit dem Auslandsgeld durchgeführt würden, ausländisches Material bezogen würde, so insbesondere beim Straßenbau. Forderungen dieser Art müßten abgelehnt werden.

Der Reichskanzler stellte nach eingehenden Verhandlungen fest, daß grundsätzlich mit ausländischen Geldgebern nur im Einvernehmen mit der Reichsbank, oder, falls die Reichsbank es wünscht, durch Vermittlung der Reichsbank Fühlung genommen werden dürfe. Bei dieser Praxis, die bisher schon gehandhabt worden sei, müsse es verbleiben.

Die Reichsbank wird die zuständigen Stellen fortlaufend zum Austausch der Meinungen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Auslandsanleihen einladen.

Die Ressorts werden ihre Vorschläge wegen der Durchführung des wirtschaftspolitischen Programms der Reichsregierung Dienstag, den 15. Juli, einreichen. Dann werden die Verhandlungen fortgesetzt werden9.

Fußnoten

1

Als Anlage 1 zu diesem Dok. abgedruckt.

2

Am 10.7.30 fanden im RWiMin. Verhandlungen mit dem Sonderausschuß für Hypothekenbankwesen des Centralverbandes des dt. Bank- und Bankiergewerbes, dem Verbande öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten und dem Dt. Sparkassen- und Giroverband statt. Es konnte die einmütige Auffassung festgestellt werden, daß der Übergang zum 7%igen Nominalzinsfuß mit allen Mitteln gefördert werden müsse. Das Neugeschäft sollte möglichst nur noch auf der Grundlage des 7%igen Typs vorgenommen werden, vor allem sollte jede Werbung für den Absatz 8%iger Werte unterbleiben. Ferner sollte die Kurspflege mit Nachdruck gefördert werden, und zwar in erster Linie zugunsten der im Kurse hinter den Pfandbriefen zurückgebliebenen Werte. Schließlich erklärten sich die Verbände im Interesse der Darlehnsnehmer bereit, eine Senkung der Emissionskosten, insbesondere eine Beschränkung der Bonifikationen und der sonstigen Vermittlungsgebühren, herbeizuführen (Mitteilung aus dem RWiMin. in R 43 I /1157 , Bl. 247).

3

S. Dok. Nr. 93.

4

Zur Genfer Zollfriedenskonvention vom 24.3.30 s. Schultheß 1930, S. 456–459, diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 481, P. 5; vgl. auch Dok. Nr. 76, P. 3 dieser Edition.

5

Vgl. Dok. Nr. 47, P. 8.

6

S. Dok. Nr. 64, P. 2.

7

Vgl. hierzu Dok. Nr. 69, Anm. 1.

8

Als Anlage 2 zu diesem Dok. abgedruckt.

9

Der RPM teilte am 18.7.30 dem StSRkei Pünder mit, daß die Arbeitsaufträge der RP in Höhe von 200 Mio RM (132 Mio für die elektrotechnische Industrie, 23 Mio für die Maschinenindustrie und 20 Mio RM für Bauten) gemäß den in der Anlage 2 erteilten Richtlinien vergeben würden (R 43 I /1157 , Bl. 282–283). Der REM teilte am 21.7.30 mit, daß er vom Standpunkt seines Ressorts einem grundsätzlichen Verzicht auf weitere Zollerhöhungen nicht zustimmen könne (REM an StSRkei vom 21.7.30, R 43 I /1157 , Bl. 287–293 mit statistischen Anlagen über Großhandelsindex, Agrarindex und Ernährungskostenindex).

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