Text
1. Rede des Reichskanzlers zum Gesetzentwurf der Regierung über Fürstenauseinandersetzung.
Das Kabinett war sich darüber einig, daß der Reichskanzler gleich zu Beginn[41] der Sitzung das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfes ergreifen solle1. Es wurde der anliegende Entwurf einer Rede2 gebilligt3.