2.17 (bau1p): Nr. 17 Der Reichsfinanzminister an die Ministerpräsidenten der Länder, die leitenden Bürgermeister der Hansestädte und den Gesandten von Deutsch-Österreich. Weimar, 6. Juli 1919

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Nr. 17
Der Reichsfinanzminister an die Ministerpräsidenten der Länder, die leitenden Bürgermeister der Hansestädte und den Gesandten von Deutsch-Österreich. Weimar, 6. Juli 19191

R 43 I /2430 , Bl. 3–9 Umdruck

[Übernahme der Zoll- und Steuerverwaltung auf das Reich2.]

Persönlich!

Durch den Friedensvertrag sind die finanziellen Verpflichtungen des Reiches in einem Maße und in einer Weise gewachsen, daß ihre Erfüllung mit Aussicht auf Erfolg nur dann versucht und die schwere Verantwortung für die Leitung der Reichsfinanzen nur dann übernommen werden kann, wenn neben der Neuordnung der materiellen Finanzgesetzgebung auch die Verwaltung der Reichs-, der Landes- und Gemeindeabgaben von Grund aus geändert und einheitlich zusammengefaßt wird.

Die näheren Ausführungen bitte ich aus der anliegenden Aufzeichnung entnehmen zu wollen. Sie begründen die Notwendigkeit einer in Aussicht genommenen Gesetzesvorlage, die die Übernahme der gesamten Zoll- und Steuerverwaltung auf das Reich festsetzt.

Angesichts der allgemeinpolitischen Wichtigkeit der Angelegenheit und der Notwendigkeit, den verschiedenartigen Interessen und Bedürfnissen der Länder Rechnung zu tragen, sowie angesichts des Wertes, der auf eine beschleunigte Herbeiführung und endgültige Stellungnahme zu legen ist – die Reichsfinanzverwaltung muß mit Rücksicht auf den Friedensvertrag gleichzeitig mit den neuen Steuergesetzen in Kraft treten –, bitte ich Sie, wenn möglich, persönlich zu einer Besprechung nach Weimar zu kommen, die Sonntag, den[72] 13. Juli, vormittags 10 Uhr im Fürstenhaus stattfinden soll3. In den Rahmen dieser Besprechung wird auch die Frage der materiellen Finanzgemeinschaft zwischen Reich, Ländern und Gemeinden einbezogen werden müssen.

Eine Abschrift dieses Schreibens und seiner Anlagen ist für den dortigen Leiter der Finanzen beigefügt, dessen Beteiligung an der Besprechung ich ebenfalls dringend erbitten darf.

Erzberger

Fußnoten

1

Mschr. Entwürfe der hier zum Abdruck kommenden Dokumente befinden sich, mit hschr. Ergänzungen und Korrekturen des GehRegR Saemisch versehen – Saemisch dürfte die anliegende Denkschrift zusammen mit GehRegR Carl erarbeitet haben –, im Nachl. Saemisch , Nr. 100, Bl. 3–14 und 73; zur Entstehung vgl. entsprechende Tagebucheintragungen Saemischs, ebd., Nr. 23, Bl. 41 f.

2

Zum Zusammenhang vgl. Dok. Nr. 12, P. 9, Anm. 16.

3

Zum Fortgang s. das Protokoll dieser Besprechung (Dok. Nr. 24).

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