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2. Aufhebung des Reichskolonialministeriums.
Unterstaatssekretär Müller trägt den Entwurf eines Erlasses über die Aufhebung des Reichskolonialministeriums vor. Das Kabinett stimmt dem Entwurfe zu8.
Fußnoten
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Das RKolonialMin., mit dessen Leitung der RM für Wiederaufbau betraut worden war (s. Dok. Nr. 95, P. 4), bestand z. Z. noch als selbständige oberste Reichsbehörde mit eigenem Haushalt. Nach dem vom RPräs. am 29. 3. unterzeichneten Erlaß wird es mit Wirkung vom 1.4.20 aufgelöst; die Abwicklungsaufgaben übernimmt das RMinWiederaufbau (RGBl. S. 380).