2.50.7 (bau1p): 7. Mitteilung, betreffend den Staatsgerichtshof.

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7. Mitteilung, betreffend den Staatsgerichtshof.

Der Unterstaatssekretär im Reichsjustizministerium berichtete über Abänderungswünsche, die in dem Verfassungsausschuß bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Staatsgerichtshofs (Nr. 355 der Drucksachen des Reichstags13) geäußert seien. Diese gingen dahin, daß an Stelle des in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ausschusses ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß auf Grund des Artikel 34 der Verfassung eingesetzt und ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden solle, der den Staatsgerichtshof zugleich zu dem in Artikel 108 der Verfassung vorgesehenen allgemeinen Staatsgerichtshof ausbaue14.

Es wurde der Zweifel geäußert, ob ein solcher Ausbau zweckmäßig und nicht vielmehr die Einführung zweier Staatsgerichtshöfe notwendig sei, und zwar 1) eines Staatsgerichtshofs zwecks Feststellung der Schuld am Kriege und der sonstigen politischen Umstände und 2) des Staatsgerichtshofs gemäß Artikel 108 der Verfassung, der insbesondere die Ministerverantwortlichkeit zu prüfen haben werde. Es bestand Einverständnis, daß auf der Durchberatung des vorgelegten Gesetzentwurfs zu bestehen sei15.

Fußnoten

13

Gemeint ist: NatVers.-Bd. 335 /II, Drucks. Nr. 355.

14

Der Berichterstatter des Verfassungsausschusses bemängelt am 20. 8. vor der NatVers. an der Regierungsvorlage (vgl. Dok. Nr. 28, P. 2), daß dem geplanten Untersuchungsausschuß nicht das Recht zugestanden werden soll, öffentlich zu tagen sowie Zeugen und Sachverständige eidlich über die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Krieges geführt haben, zu vernehmen. Das Plenum nimmt die von UStS Delbrück dem RKab. schon geschilderte Empfehlung des Verfassungsausschusses an (NatVers.-Bd. 329, S. 2698  ff.; NatVers.-Bd. 338 , Drucks. Nr. 946 ). – Nachdem seitens des daraufhin konstituierten 15. Ausschusses der NatVers. vier Unterausschüsse zur Erörterung der Vorgeschichte des Krieges, der Friedensmöglichkeiten, der militärischen und der wirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt worden sind, beginnen die öffentlichen Anhörungen am 21.10.19 (Materialien über Geschäftsordnung, Arbeitsprogramm und -methoden in: R 43 I /805 ).

15

Zur weiteren Behandlung des GesEntw. über den Staatsgerichtshof s. Dok. Nr. 75, P. 3.

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