2.183.3 (cun1p): 3) Entwurf eines Gesetzes über ein deutsch-portugiesisches vorläufiges Handelsübereinkommen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

3) Entwurf eines Gesetzes über ein deutsch-portugiesisches vorläufiges Handelsübereinkommen.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu2.

Fußnoten

2

Der von StS v. Maltzan am 22. 5. übersandte Gesetzentwurf stimmt dem Notenwechsel zwischen dem AA und dem portugiesischen Gesandten vom 28.4.23 zu. Nachdem seit dem 6.12.22 ein vertragsloser Zustand geherrscht hatte, sicherten sich die Vertragspartner im Notenwechsel günstige Zolltarife und bestimmte Einfuhrkontingente zu (R 43 I /128 , Bl. 13-16). Der Gesetzentwurf wird unter dem 9.7.23 verkündet (RGBl. II, S. 309  ff.). Die Ratifizierung des Abkommens erfolgt am 31.7.23 (RGBl. II, S. 328 ).

Extras (Fußzeile):