2.28.2 (cun1p): 2a) Entwurf einer Antwortnote an die Botschafterkonferenz auf die Note vom 12. September. b) Entwurf einer ergänzenden Verordnung über Luftfahrwesen. c) Entwurf einer der Antwortnote beizufügenden Erläuterung zur Verordnung über Luftfahrwesen

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2a) Entwurf einer Antwortnote an die Botschafterkonferenz auf die Note vom 12. September.
b) Entwurf einer ergänzenden Verordnung über Luftfahrwesen.
c) Entwurf einer der Antwortnote beizufügenden Erläuterung zur Verordnung über Luftfahrwesen

Nach Vortrag des Ministerialdirektors Köpke stimmte das Kabinett den Entwürfen zu2 und erklärte sich auch mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden3.

Fußnoten

2

Die vom AA und dem RVMin. unter Beteiligung der Industrie vereinbarten Entwürfe regeln die Meldepflicht von Luftfahrzeugführern und Flugschülern sowie die Kontrolle von Flugmotoren, losen Teilen davon und Flugmotorzubehör. Diese Fragen waren seit Mai 1922 zwischen der RReg. und dem alliierten Luftfahrt-Garantie-Komitee umstritten, so daß die Botschafterkonferenz mit Noten vom 12. 9. und 13.12.22 forderte, auch in diesen Punkten die Forderungen der Alliierten vom 14.4.22 zu erfüllen, die im übrigen durch die VO über Luftfahrzeugbau vom 5.5.22 (RGBl. I, S. 476  f.) erfüllt worden waren. Die drei Entwürfe sowie die Noten der Botschafterkonferenz in R 43 I /1381 , Bl. 173-179.

3

In einem Begleitschreiben zu den drei Entwürfen hatte MinDir. Köpke am 14. 12. erklärt: „Es ist in Aussicht genommen, vor Überreichung der Note durch die deutschen Vertretungen in London und in Rom, denen noch eine Aufzeichnung über die Einzelheiten der bisherigen Verhandlungen zugehen wird, unter der Hand feststellen zu lassen, welche Aufnahme die beabsichtigte Antwort bei den zuständigen britischen und italienischen Stellen finden würde. Bei der Fühlungnahme wird der Hauptwert darauf zu legen sein, daß festgestellt wird, wie hoch der Deutschland zuzugestehende Mindestvorrat an Flugmotoren nach Ansicht dieser Stellen zu bemessen sein wird. […] Der endgültige Entschluß über die Überreichung der Antwortnote in Paris wird erst zu treffen sein, wenn das Ergebnis der Vorbesprechung in London und in Rom feststeht.“ (R 43 I /1381 , Bl. 172). Die gesetzliche Regelung kommt erst unter Stresemann zustande in Form einer VO zur Änderung der VO über Luftfahrzeugbau vom 29.9.23 (RGBl. I, S. 927 ). Diese VO entspricht inhaltlich weitgehend dem hier vorgelegten Entwurf.

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