2.130 (cun1p): Nr. 130 Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm für den bayerischen Ministerpräsidenten. [19. April 1923 ]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 130
Aufzeichnung des Staatssekretärs Hamm für den bayerischen Ministerpräsidenten. [19. April 19231 ]

R 43 I /2730 , Bl. 32-36

I. Es gilt, gegen die sogenannten proletarischen Hundertschaften vorzugehen, die sich da und dort, zunächst angeblich nur zu dem Zwecke bilden, bei Versagen der öffentlichen Ordnungsmittel die an sich der Polizei obliegenden Aufgaben der Sicherung der Versammlungsfreiheit, des Eigentums usw. auszuüben. Darin liegt zweifellos eine ernste Bedrohung, wennschon die Gerüchte über Waffenbesitz dieser Hundertschaften zum größten Teile unrichtig und zum anderen Teil sehr stark übertrieben sind. Wir kommen diesen Hundertschaften aufgrund der gegenwärtigen Gesetze, namentlich in Thüringen und Sachsen, nicht genügend bei. Es bedarf hierzu vielmehr einer Verordnung, die die Auflösung und das Verbot aller Vereinigungen erlaubt, zu deren Zweck oder Beschäftigung es gehört, Aufgaben der Polizei wahrzunehmen oder in die Tätigkeit von Behörden einzugreifen. Dabei muß der Reichsregierung die Befugnis gegeben werden, da, wo die Landesregierung sich hierzu nicht entschließt, von sich aus solche Verbote und Auflösungen auszusprechen2. Eine solche Verordnung würde zugleich die Bestimmung in sich aufnehmen können, daß Druckschriften, die zur Bildung solcher Vereinigungen auffordern, verboten werden können. Besonders auch wegen dieser letzteren Befugnis würde eine Verordnung der angedeuteten Art von hoher Bedeutung für die Bekämpfung der kommunistischen Gefahr sein. Nun versteht der Herr Reichskanzler durchaus3,[405] daß Bayern nicht leichthin einer Verordnung zustimmen will, die der Reichsregierung das Recht gibt, allenfalls auch in Widerspruch zu einer Landesregierung die Auflösung und das Verbot von Vereinigungen auszusprechen. Andererseits wird gewiß aber auch Bayern die Dinge nicht bloß von diesem auf sein Teilgebiet eingestellten Gesichtspunkt betrachten, sondern gern auch die große gemeinsame Aufgabe ins Auge fassen, der Reichsgewalt die Waffen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung für den ganzen Umkreis seines Gebietes auch für diejenigen Teile zu geben, wo das von Landes wegen nicht hinlänglich zu erwarten sein sollte. Betrachtet man in der bayerischen Öffentlichkeit die Frage unter diesem Gesichtspunkt, so wird wohl auch bei vielen, die zunächst unter dem Eindruck einer neuen Zuständigkeitserweiterung des Reiches eine solche Verordnung ablehnen, doch eine andere freundlichere Auffassung zu begründen sein. Denn es darf nicht übersehen werden: würde aus diesen oder anderen Schwierigkeiten der Erlaß einer solchen Verordnung nicht möglich sein – einer Verordnung, die übrigens nur auf Zeit bestimmt und deshalb leichter zu tragen ist als ein Dauergesetz –, so würde das Reich weiterhin mit unzulänglichen Waffen den kommunistischen Umtrieben gegenüber stehen, und man würde sich überall damit abfinden müssen, daß die Reichsregierung die Dinge erst zu Schlimmerem gedeihen lassen muß, ehe sie mit ausreichenden Machtmitteln eingreifen kann. Das wird man aber gerade in Bayern nicht wünschen. Es wird natürlich auch die Frage erwogen, ob nicht auf andern gesetzgeberischen Wegen kommunistischen Umtrieben mindestens nach der Seite der Agitation hin entgegengewirkt werden kann. Aber, wenn ich auch nicht solche Bemühungen als völlig aussichtslos bezeichnen möchte, so bleibt es doch bei dem, daß kein Weg parlamentarisch und sachlich einfacher und gangbarer erscheint, als der oben angedeutete.

Der Herr Reichskanzler hat bereits durch den Herrn Staatssekretär Hamm dem Bayerischen Ministerpräsidenten mitteilen lassen, daß sich die Bayerische Regierung auch in dieser Frage vor ein überraschendes Vorgehen der Reichsregierung sicher fühlen darf, und daß es sein Bestreben ist, nicht ohne volles Einvernehmen mit der Bayerischen Regierung zur Entscheidung zu kommen4. Der Herr Reichskanzler wird sich über die weiteren Wege noch mit seinen Ministerkollegen benehmen. Er möchte aber schon heute den Herrn Ministerpräsidenten in eine Sorge einführen, die er mit ihm als eine gemeinsame Sorge für das ganze Reich empfinden wird5.

[406] II. Der Herr Reichskanzler möchte auch auf eine viel umstrittene Frage der auswärtigen Politik den Herrn Ministerpräsidenten aufmerksam machen, umsomehr als diese Frage gerade in Bayern in der Presse, in Versammlungen und auch beim Parteitag der Bayerischen Mittelparteien, besonders lebhaft behandelt worden ist, die Frage des Verhältnisses von Verhandlungen zur Räumung des Ruhrgebiets. Man hat da und dort die Worte, die der Herr Reichskanzler in München aussprach: „Ausgangspunkt jeder Diskussion muß die vorbehaltlose Räumung des Ruhrgebiets sein“ dahin gedeutet, als hätte der Herr Reichskanzler als zeitliche Voraussetzung jeglichen Verhandlungsbeginnes die vorherige Räumung des Einbruchsgebiets aufgestellt6. Der Herr Reichskanzler hat dies weder in München noch sonstwo getan; denn er kann nicht erwarten, daß man ohne Verhandlungen rein als Geschenk des Schicksals einmal die Räumung des Ruhrgebiets erfahren und dann erst zu Reparationsverhandlungen zu kommen haben wird. Das Zeitliche ist in der Tat auch nicht das Entscheidende. Der Herr Reichskanzler befindet sich hierin in völligem Einklang mit den Darlegungen, die der Herr Reichsaußenminister in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags gemacht hat; wie es denn überhaupt ganz abwegig ist, zwischen ihm und dem Herrn Reichsaußenminister, mit dem er sich in täglicher, fast stündlicher enger Gemeinschaftsarbeit und vorbehaltlosem Vertrauensverhältnis befindet, irgendeinen Gegensatz ausfindig zu machen7. Der Herr Reichskanzler fügt die Äußerungen, mit denen der Herr Reichsaußenminister im Auswärtigen Ausschuß seine widerspruchslos aufgenommenen Darlegungen geschlossen hat, zur vertraulichen Kenntnis des Herrn Ministerpräsidenten bei8 und wäre dankbar, wenn auch der Herr Ministerpräsident auf den ihm gangbaren Wegen dahin wirken wollte, daß die anscheinend wiedergewonnene Beruhigung der öffentlichen Meinung erhalten bleibt. Presseorgane wie der „Völkische Beobachter“ und „Das Heimatland“ werden hierfür ja unzugänglich sein, desto wichtiger erscheint es aber dem Herrn Reichskanzler, daß im übrigen zwischen den breiten Kreisen des Volkes, die gerade in Bayern in einer so herzerfreuend lebendigen Weise zum Vaterland stehen und dessen Sorgen mitempfinden, und der Reichsregierung nicht daraus ein Gegensatz erwächst, daß in einer nur allzu begreiflichen Ungeduld die Bedingtheit unserer außenpolitischen Lage und damit die Schwierigkeiten der Politik, die wir zu treiben haben, nicht immer so eingeschätzt werden, wie wir es unter dem Drucke unserer Verantwortung für das Schicksal der Nation tun müssen.

Fußnoten

1

Die Aufzeichnung ist undatiert und ohne Verfasserangabe, stammt aber offenbar von Hamm. Die genaue Datierung ist schwer zu ermitteln, ebenso der Verwendungszweck dieser Aufzeichnung. Möglicherweise hat Hamm im Anschluß an seine Verhandlungen mit Gürtner am 19. 4. diesem die Aufzeichnung für v. Knilling mitgegeben; wahrscheinlicher ist es jedoch, daß die Aufzeichnung zum internen Gebrauch in der Rkei verblieb. Sie dürfte wohl zur Besprechung Hamms mit Gürtner vorgelegen haben. Ob sie noch den Besprechungen Cunos mit v. Knilling am 1./2. Mai als Arbeitspapier zugrunde gelegen hat, muß dagegen fraglich erscheinen.

2

Einen solchen VO-Entwurf hatte das RJMin. vorgelegt (Anm. 10 zu Dok. Nr. 119); er wurde am 14. 4. im RJMin. diskutiert und für zweckmäßig gehalten, wobei allerdings die Schwierigkeiten Bayern gegenüber angesprochen wurden (Dok. Nr. 119).

3

Von Hamm handschriftlich verbessert, ursprünglich: „Nun verstehe ich durchaus.“

4

Vgl. die Osterbesprechung Hamms mit v. Knilling (Dok. Nr. 113).

5

In einer Aufzeichnung Hamms „Für die Bayern gegenüber schwebenden Fragen möchte ich die folgenden Gesichtspunkte empfehlen“, undatiert, aber offenbar zur Vorbereitung des RK auf den Besuch v. Knillings in Berlin am 1. 5. verwandt, heißt es unter P. 2: „Die RReg. sieht vorerst davon ab, aufgrund des Art. 48 der RV eine VO zu schaffen, die der Landesregierung und bei deren Weigerung der RReg. das Recht gibt, gegen gewisse Selbstschutzvereinigungen mit Auflösung vorzugehen. Die RReg. ist danach allerdings nicht in der Lage, gegen die proletarischen Selbstschutzvereinigungen und die zu ihrer Bildung auffordernde kommunistische Presse in Sachsen und Thüringen mit der Entschiedenheit und den sichtbaren Erfolgen einzugreifen, wie es sonst der Fall wäre. Sie glaubt, von der Bayerischen Regierung erwarten zu dürfen, daß die Bayerische Regierung auf eine verständige Würdigung der Verhältnisse in der bayerischen Presse hinwirke.“ (R 43 I /676 , Bl. 233-234, hier: Bl. 233f.)

6

Vgl. die Debatte im Auswärtigen Ausschuß am 27. 3., insbes. Anm. 5 (Dok. Nr. 109).

7

Am 31. 3. kritisierten die „Münchener Neuesten Nachrichten“ die Ausschußrede v. Rosenbergs als „sehr zweideutig“ und meinten dazu: „Es ständen sich dann also in der RReg. zum mindesten der RK und das AA in der wichtigsten außenpolitischen Frage schroff gegenüber. Eine Tatsache von geradezu verheerender Wirkung nach außen.“ (Bericht v. Haniels vom 31. 3. mit Zeitungsauszügen in R 43 I /2232 , S. 389-391). Am 3. 4. berichtete v. Haniel, daß die „MNN“ in ihren neuesten Kommentaren von der Voraussetzung ausgingen, „daß die RReg. tatsächlich ihre Verhandlungsbereitschaft von der vorherigen vorbehaltlosen Räumung des Ruhrgebiets abhängig machen wollte. Es wird dabei vielleicht geflissentlich übersehen, daß die RReg. eine Erklärung in dieser Schärfe meines Wissens niemals abgegeben hat, wohl auch nicht abzugeben beabsichtigt. Eine die hiesige Rechtspresse voll befriedigende ‚Klarstellung‘ wird unter diesen Umständen kaum erreicht werden können.“ (R 43 I /2232 , S. 397).

8

Der betr. Auszug aus der Rede v. Rosenbergs liegt nicht bei den Akten. Der WTB-Bericht (Dok. Nr. 109, Anm. 2) läßt nicht erkennen, um welche Ausführungen es sich dabei vermutlich handelt.

Extras (Fußzeile):