2.201 (cun1p): Nr. 201 Besprechung mit Hamburger Senatoren. 23. Juni 1923

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RTF

[603] Nr. 201
Besprechung mit Hamburger Senatoren. 23. Juni 19231

R 43 I /685 , Bl. 75-76

Die Hamburger Herren Diestel, Hense, Nöldecke waren heute – 23. 6. – beim Herrn Reichskanzler. Zugegen waren noch die Herren Reichsminister Geßler, Major v. Schleicher, Oberst Kuenzer und der Unterzeichnete2.

[Spannungen mit der Reichswehr in Hamburg]

Nachdem der Herr Reichswehrminister wegen der formellen Behandlung dieser wichtigen Staatsgeheimnisse im Wege einer schriftlichen Denkschrift3 schwere Bedenken erhoben hatte, sowie gegen die Mitteilung des Inhalts an Parteistellen4, ging er auf den Sachverhalt im einzelnen ein und legte dar, daß die Entsendung eines Vertrauensmannes5 in die bewußten Organisationen erfolgt sei, um ihren Charakter kennenzulernen und ihnen die Waffen und das Geld abzujagen, was auch zum Teil mit Erfolg geschehen sei. Er verbreitete sich sodann über die Beschwerdepunkte hinsichtlich der Berichterstattung, die unter parteipolitischer Charakterisierung erfolgt sei. Der Kernpunkt sei der, ob der Senat der Reichsregierung Vertrauen schenke oder nicht. Diese Dinge dürften aber nicht als Parteisachen, sondern müßten als Staatssachen behandelt werden6.

[604] Der Herr Reichskanzler betonte gleichfalls die Notwendigkeit, in der Zukunft derartige Dinge nur mündlich zu behandeln. Er wolle keinen Zweifel lassen, daß er den absoluten Willen habe, die Staats- und Reichsautorität durchzusetzen. Er würde niemals dulden, daß in die Reichswehr politische Bestrebungen hineinkämen, und er könne nur aufs schärfste das Vorgehen der Polizei in Altona gegen die Reichswehr verurteilen7.

Bürgermeister Diestel wies auf die Schwierigkeiten hin, die der Senat habe, um die Angelegenheit nicht im weiten Forum der Bürgerschaft breit erörtern zu lassen. Er bäte dringend, daß die Reichswehr nur mit den behördlichen Instanzen verkehrte und den Oberstleutnant v. Brederlow abberufe.

Der Herr Reichskanzler betonte, daß die Reichswehr angewiesen sei, vertrauensvoll mit den Landesbehörden zu arbeiten. Ein Mißtrauen gegen die Hamburger Verwaltungen oder die sozialdemokratischen Parteien liege ihm gänzlich fern.

Der Reichswehrminister ging auf die einzelnen Beschwerdepunkte ein. Nachdem ihm von den Hamburger Herren mitgeteilt worden war, daß sie zu Herrn Oberstleutnant v. Brederlow kein Vertrauen mehr hätten, weil er nie Fühlung mit ihnen gesucht, auch mit dem Senator Hense bei seinem Dienstantritt die Beziehungen nicht aufgenommen habe, erwiderte der Reichswehrminister, daß er zum ersten Male hiervon höre, daß Herr v. Brederlow keine Fühlung mit den betreffenden Hamburger Behörden gehabt habe. Damit würde er gegen die Anweisung gehandelt haben, und er könne nun allerdings sich der Überzeugung nicht verschließen, daß Herr v. Brederlow das Vertrauen des[605] Hamburger Senats nicht besitze. Infolgedessen brauche er auf die weiteren Dinge nicht einzugehen. Die Stelle würde sowieso jetzt aufgehoben werden, und Herr v. Brederlow könne einstweilen beurlaubt werden8.

Bürgermeister Diestel begrüßte dies als eine große Erleichterung ihrer Situation und glaubte feststellen zu können, daß auch die Verbindung mit den Ultrarechtsorganisationen nicht mehr weiter fortgeführt werden solle.

Der Reichswehrminister bemerkte, daß er Hamburg bitten würde, einen Vertrauensmann zu benennen, mit dem ausschließlich der Wehrkreis verhandeln würde.

2) Bürgermeister Diestel brachte ferner den Fall des Durchzugs eines Artillerieregiments durch Hamburg zur Sprache, der, entgegen der Bitte des Senats, aus verkehrstechnischen Gründen den Rathausmarkt zu vermeiden, doch über ihn erfolgt sei.

Der Reichswehrminister gab zu, daß aus verkehrstechnischen Gründen selbstverständlich die nötige Rücksicht geübt werden solle. Nach dem ihm zugegangenen Bericht sei aber die Verweigerung aus parteipolitischen Gründen erfolgt, weil sonst die radikale Arbeiterschaft verletzt werden würde. Er stehe allerdings auf dem Standpunkt, daß sich die Arbeiterschaft daran gewöhnen müsse, daß die Reichswehr eine Institution der Republik sei, die sich nicht zu verstecken brauche. Dies wurde von den Herren als selbstverständlich anerkannt. <Der Fall soll auch untersucht werden9.>

Fußnoten

1

Mit Schreiben vom 12. 5. hatte der Hamburger Senator Stolten den RK davon in Kenntnis gesetzt, daß „in diesen Tagen gesetzwidrige Organisationen aufgedeckt worden sind, an denen Dienststellen der Reichswehr interessiert sind. Der Senat legt der Angelegenheit besondere innerpolitische Bedeutung bei. Ihm erscheint daher eine Besprechung dieser Frage unter Hinzuziehung des Preußischen Herrn Ministers des Innern dringend geboten.“ (R 43 I /2730 , Bl. 146). Am 2. 6., 15.30 h kam es zu einer Besprechung in der Rkei, an der lt. Vermerk Kempners vom 13. 6. die Minister Geßler, Heinze, Oeser, StS Hamm und Senator Stolten teilnahmen; Severing, der ebenfalls eingeladen war, nahm anscheinend nicht teil. Über Verlauf und Ergebnis dieser Besprechung fanden sich keine Angaben in den Akten. Am 14. 6. übersandte der Hamburger Senat dem RWeM eine Denkschrift, in der das Aktenmaterial ausgewertet wurde, das den Hamburger Polizeibehörden anläßlich von Haussuchungen bei Oblt. v. Brederlow und Gen. a. D. Helfritz am 11. Mai in die Hände gefallen war. Daraufhin wurde offenbar diese Besprechung in der Rkei einberufen.

2

MinR Wever.

3

Die Denkschrift des Hamburger Senats war in R 43 I nicht zu ermitteln. Das schwerwiegendste Material aus den Haussuchungen bei v. Brederlow und Helfritz fügte Severing bereits seinem Schreiben an den RWeM vom 14. 6. bei (Dok. Nr. 188).

4

Die indiskrete Behandlung dieses Falles wurde offenbar, als der SPD-Abg. Schöpflin bereits am 15. 5. aus dem in Hamburg beschlagnahmten Material vor dem RT zitieren konnte (RT-Bd. 360, S. 11094  ff.), der ‚Vorwärts‘ am selben Tag und das ‚Hamburger Echo‘ am 16. 5. ausführliche Mitteilungen über die Zusammenhänge zwischen Reichswehr und illegalen Organisationen in Hamburg machten. Kempner vermerkte am 13. 6.: „Über die grundsätzlichen Fragen – Erörterung solcher Fälle in der Öffentlichkeit wie Presse und Parlament – hat StS Hamm im PrStMin. gesprochen, m. W. auch der RK mit dem PrMinPräs. und Minister Severing. Schleicher ist im Bilde.“ (R 43 I /2730 , Bl. 155).

5

Gen. a. D. Helfritz.

6

Der RWeM nimmt am 24. 7. in einem zehnseitigen Schreiben an den Hamburger Senat eingehend Stellung zur Denkschrift und erklärt u. a.: „Wenn ich vergleiche, was an ungeheuerlichen Beschuldigungen gegen die Reichswehr, insbesondere in der Hamburger Presse und von Abgeordneten, vorgebracht wurde mit dem, was an Tatsachenmaterial vorhanden ist, so kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, daß hier von interessierter Seite mit ebensoviel Skrupellosigkeit wie Geschick durch Entstellung und Verdrehung von Tatbeständen, Aktenauszügen usw. ein großes Lügengebäude konstruiert worden ist, das seinen Zweck, weite Kreise der Bevölkerung zu täuschen und gegen die Reichswehr einzunehmen, aufs beste erfüllt hat. Ich bedauere, daß auch der Senat ein Opfer dieser auf die allgemeine Nervosität und Angst vor einem Rechtsputsch spekulierenden Machenschaften geworden ist, obwohl m. E. eine kritische, unvoreingenommene Durchsicht des Aktenmaterials selbst dem Uneingeweihten so viele Widersprüche und Unrichtigkeiten in den vorgebrachten Behauptungen aufdecken mußte, daß er sich zu einer vorsichtigeren Behandlung der Anklagen veranlaßt sah.“ Sodann geht Geßler auf die Behauptungen der Denkschrift im einzelnen ein und resumiert: „Bei all den vorerwähnten Beispielen drängt sich mir immer wieder die Frage auf, ob diejenige Persönlichkeit tatsächlich nur ‚leichtfertig‘, gehandelt hat, die der Senat mit der verantwortlichen Prüfung des Aktenmaterials beauftragt hatte und die ihn aufgrund seiner Aktenkenntnis zu der geradezu ungeheuerlichen Ansicht brachte, die Reichswehr stünde im Bunde mit einer geheimen, über ganz Deutschland verbreiteten Machtorganisation, die der RReg. jederzeit ihren Willen aufzwingen und den äußeren oder inneren Krieg beginnen könne. […] Ich hätte gewünscht, daß der Senat bei irgendwelchen ihm zweifelhaft erscheinenden Bestrebungen vertrauensvoll mich um Auskunft ersucht hätte, anstatt, auf derartiges Material gestützt, die Reichswehr anzuklagen.“ (R 43 I /685 , Bl. 65-74, hier: Bl. 66f).

7

Über die scharfe Reaktion des RWeMin., insbesondere v. Seeckts und v. Schleichers, berichten Severing (Memoiren, Bd. II, S. 118) und v. Rabenau (Seeckt, S. 329). Geßler erklärt dazu in seinem Schreiben an den Hamburger Senat vom 24. 7.: „Es wirft ein bezeichnendes Licht auf unsere Verhältnisse, daß die Akten, auf die sich die Mehrzahl der Behauptungen gegen die Reichswehr gründet, nur durch Einbruch zur Kenntnis Unberufener gekommen sind. […] Für das darin Enthaltene ist jede Dienststelle nur ihrem eigenen Vorgesetzten verantwortlich. Jedes Regieren würde zu einer Unmöglichkeit, wenn nicht einmal die Geheimschränke einer Behörde vor fremden Augen gesichert sind.“ (R 43 I /685 , Bl. 65-74, hier: Bl. 72).

8

In seinem Schreiben vom 24. 7. weist Geßler die Vorwürfe des Hamburger Senats gegen v. Brederlow zurück und erklärt, daß dieser sowohl bei Dienstantritt als auch in der Folgezeit Kontakt mit den zuständigen Hamburger Polizeibehörden gesucht habe. Dennoch habe er nach den Vorfällen die „Konsequenzen durch Auflösung der Stelle des Verbindungsoffiziers in Altona gezogen, von der ich mir nach den Vorkommnissen keinen Vorteil mehr versprechen konnte. Für die Zukunft scheint mir im Bedarfsfall eine unmittelbare Verständigung des Senats mit den zuständigen militärischen Dienststellen selbst (WKK II in Stettin oder Inf. Führer II in Schwerin) zweckmäßiger zu sein. Ich habe diese Stellen aber angewiesen, bei der ausgesprochen reichswehr-feindlichen Einstellung der Freien Hansastadt Hamburg, wie sie vor allen Dingen auch in ihrer Haltung bei Durchmärschen oder Besuchen von Reichswehrtruppenteilen wiederholt zum Ausdruck gekommen ist, den Verkehr auf die dringendsten dienstlichen Notwendigkeiten zu beschränken.“ (R 43 I /685 , Bl. 65-74, hier: Bl. 65).

9

Der letzte Satz ist von Wever handschriftlich hinzugefügt worden.

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