2.111.2 (lut1p): 2. Stellungnahme zur französischen Sicherheitsnote.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Stellungnahme zur französischen Sicherheitsnote.

Reichskanzler Dr. Luther: Die in der gestrigen Ministerbesprechung3 gewählte Kommission zur Ausarbeitung eines Kommuniqués, bestehend aus den Reichsministern Dr. Stresemann, Dr. Brauns, Schiele, Dr. Frenken und ihm, habe sich im Laufe des heutigen Vormittags mit der Abfassung dieses Kommuniqués befaßt, das eine geschichtliche Darstellung und einen Vorschlag materiellen Inhalts enthalte. Dieses Kommuniqué habe die Billigung der sämtlichen fünf genannten[376] Herren gefunden, und er unterbreite es hiermit dem Kabinett zur Genehmigung.

An eine Verlesung des Kommuniqués durch Staatssekretär Dr. Kempner schließt sich eine Aussprache über einzelne Abänderungen des Entwurfs an, an der sich außer dem Herrn Reichskanzler die Herren Reichsminister Dr. Brauns, Schiele, Dr. Stresemann und Dr. Geßler beteiligten.

Das Ergebnis dieser Aussprache war die anliegende Veröffentlichung4.

Der Herr Reichskanzler übernahm es, dieses vom Kabinett genehmigte Kommuniqué noch am heutigen Abend beim Herrn Reichspräsidenten zum Vortrag zu bringen.

Hieran schloß sich eine weitere Aussprache über das künftige taktische Vorgehen der Reichsregierung.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Nach dem Ergebnis der vorangegangenen Ministerbesprechungen sei die Absendung einer rückfragenden Zwischennote etwa gegen Mitte Juli an Frankreich beschlossen und notwendig. Wie die weitere Entwicklung daraufhin laufen werde, sei heute noch völlig unklar. Er müsse in diesem Augenblick aussprechen, daß das Reichskabinett unter allen Umständen darauf Wert lege, an allen weiteren Phasen der weiteren Verhandlungen aktiv beteiligt zu werden. Eine Entscheidung darüber, wie ein eventuell zum Abschluß kommender Pakt gestaltet werde, sei vom Kabinett noch nicht getroffen und müsse seiner Entscheidung vorbehalten werden. Ungelöst sei auch noch die Frage, ob Pakt und Völkerbund unbedingt miteinander verbunden werden müßten. Er könne sich, ohne endgültig hierzu bereits heute Stellung zu nehmen, vorstellen, daß eine Einigung über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erfolgen könne und die von Frankreich darüber hinaus verlangten Schiedsverträge mit Garanten5 dann abgelehnt werden könnten.

Reichskanzler Dr. Luther stellte darauf die Zustimmung des Kabinetts zu den Gedankengängen des Herrn Reichsarbeitsministers Dr. Brauns fest, daß das Kabinett an der weiteren Gestaltung aller dieser Fragen beteiligt werden müsse.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann: Nach den Feststellungen des soeben vom Kabinett beschlossenen Kommuniqués habe sich die Reichsregierung bereit erklärt, die in der französischen Note vorgeschlagenen Erörterungen alsbald aufzunehmen. Er bitte lediglich nochmals um die ausdrückliche Feststellung, daß das Ziel dieser Verhandlungen auf ein positives Ergebnis gerichtet werden müßte. Das Ziel dürfe nicht sein, mit Absicht auf einen Bruch hinzuarbeiten.

Reichskanzler Dr. Luther erklärte, daß ein solches negatives Ziel nach seiner Ansicht mit der Fassung des beschlossenen Kommuniqués nicht zu vereinbaren sei und stellte daraufhin die einmütige Zustimmung des Kabinetts zu der Auffassung des Herrn Reichsministers Dr. Stresemann fest.

Fußnoten

3

Dok. Nr. 110.

4

Zum Text dieses Kommuniqués, das am 26. 6. veröffentlicht wird, s. Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1338; über die langwierigen Auseinandersetzungen, die seiner Ausarbeitung vorausgegangen waren, s. die Heringsdorfer Niederschrift des RAM vom 5. 7. in: Stresemann, Vermächtnis, Bd. II, S. 128 ff.

5

Betrifft Art. IV und V der frz. Note vom 16. 6. (s. Anm. 3 und 8a zu Dok. Nr. 110).

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