2.151.1 (lut1p): Erörterung der zur Anbahnung einer Preissenkung einzuschlagenden Wege.

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[535]Erörterung der zur Anbahnung einer Preissenkung einzuschlagenden Wege.

Staatssekretär Trendelenburg berichtete über die dem Kabinett bereits schriftlich vorgelegten Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums1.

Staatssekretär Hagedorn stimmte diesen Vorschlägen zu. Was jedoch die Lebensmittelpreise anlange, so sei ein behördliches Eingreifen in die Preisbildung der Lebensmittel außerordentlich schwierig. Im Verkehr mit Lebensmitteln gebe es keine Kartelle, sondern nur lokale Organisationen. Ein Einschreiten gegen diese sei aber von Reichs wegen kaum möglich. Erforderlich sei weiter die Aufhebung der notwirtschaftlichen Verordnungen2. Besondere Gefahr für die Preisbildung erblicke er in dem Fortbestehen der Preisprüfungsstellen. Abgebaut werden müßten die Tarife der städtischen Anstalten. Was die Fleischpreise anlange, so habe das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen konkreten Vorschlag eingereicht3.

Der Reichskanzler empfahl geschäftsordnungsmäßig, die Frage der Fleischpreise zunächst zurückzustellen. Im übrigen sei vielleicht die Beratung nach folgendem Plan vorzunehmen.

1.

Gesetzesvorlagen, die angekündigt werden könnten:

a)

Aufhebung der Geschäftsaufsicht4,

b)

Änderung des Kartellgesetzes,

c)

Mitteilungspflicht über Preisbindungen bei Abgabe von Offerten;

2.

Mitteilung darüber, in welcher Weise das Kartellgesetz künftig gehandhabt werden soll;

3.

Mitteilung über die regelmäßige Bekanntgabe der Preisspannen;

4.

Mitteilungen über das Ergebnis der Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen der Wirtschaft.

Diesem Vorschlage wurde zugestimmt.

1.

a) Der Aufhebung der Geschäftsaufsicht wurde zugestimmt.

b) Der Reichswirtschaftsminister und Staatssekretär Trendelenburg sprachen sich gegen die Änderung des Kartellgesetzes aus, jedoch waren sie damit einverstanden, daß eine Verschärfung der Bestimmungen des Kartellgesetzes auf gesetzlichem Wege in Aussicht gestellt werde, und zwar dann, wenn die Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen zeigten, daß ein genügender Erfolg nicht eintrete.

Der Reichskanzler stimmte dem zu unter der Bedingung, daß diese Absicht an die Mitteilung über die Anwendung der Kartellbestimmungen angefügt werde.

Dem wurde zugestimmt.

c) Es wurde beschlossen, eine Bekanntgabepflicht einzuführen bei Abgabe von Offerten gegenüber Ausschreibungen öffentlicher Körperschaften. [536] Außerdem sollen bei allen öffentlichen Ausschreibungen und Versteigerungen Vereinbarungen unter Strafe gestellt werden, die die freie Konkurrenz zu beeinträchtigen geeignet sind5.

2.

Dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers wurde zugestimmt. In der Bekanntmachung soll konkret bezeichnet werden, welche Vertragsbestimmungen künftig als das Gemeinwohl gefährdend angesehen werden.

3.

Der Mitteilung von Preisen und Preisspannen in regelmäßigen Zwischenräumen wurde zugestimmt.

4.

In der Mitteilung über die Verhandlungen mit den Organisationen soll besonders die Bankfrage und die Frage der öffentlichen Gelder berücksichtigt werden6.

Der Reichskanzler schlug daraufhin vor, die Beschlüsse zu formulieren und über diese Formulierung sobald als möglich erneut zu beschließen.

Das Kabinett war damit einverstanden.

Die Beratung wurde daraufhin auf Dienstagnachmittag [25. 8.]7 vertagt.

Über die Sitzung wurde folgendes Kommuniqué ausgegeben:

„Die Beratungen über die Preissenkungsfrage sind im Kabinett fortgesetzt worden und sollen morgen nachmittag zu Ende geführt werden.“

Die Frage der Einrichtung von Fleischverkaufsstellen und Fleischerläden zur Senkung der Fleischpreise wurde zurückgestellt. Es soll zunächst die in Berlin von der Stadt eingeleitete Aktion abgewartet und danach in ca. 10 bis 14 Tagen an Hand des neuen Tatbestandes erneut Stellung genommen werden.

Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll bis dahin außerdem die Anregung prüfen, ob die Einrichtung von Fleischerläden nicht zweckmäßigerweise in Verbindung mit den landwirtschaftlichen Organisationen (Genossenschaften) vorgenommen wird. Für die Finanzierung könne auch bei dieser Art der Durchführung das Reich die Garantie übernehmen und damit sich ein Aufsichtsrecht sichern8.

Zur Beobachtung der Presse und Bekämpfung aller zurückzuweisenden Angriffe wurde ein Ausschuß eingesetzt unter Leitung der Reichskanzlei, dem je ein Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums, des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsfinanzministeriums sowie ein Vertreter der Presseabteilung angehören9.

Fußnoten

1

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 150.

2

Zur diesbez. Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 121, P. 3.

3

S. dazu Anm. 10 zu Dok. Nr. 145.

4

Gemeint ist die VO des Bundesrats über die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses vom 14.12.16 (RGBl., S. 1363 ) in der Fassung der VO vom 8.2.24 (RGBl. I, S. 51 ).

5

Zur weiteren Beratung über die gesetzliche Regelung der unter a–c behandelten Fragen s. Dok. Nr. 219, P. 1.

6

Vgl. die Ausführungen des RWiM in der Chefbesprechung am 13. 8. (Dok. Nr. 145).

7

Muß heißen: Mittwochnachmittag. S. die Kabinettssitzung am 26. 8. (Dok. Nr. 154, P. 4), in der die Beratungen über die Regierungserklärung zur Preisaktion abgeschlossen werden.

8

Zur Frage der Fleischverkaufsstellen in den Akten nichts weiter ermittelt. WTB meldet am 30. 9.: Im Gebiet von Groß-Berlin sei der städtische Verkauf von Frischfleisch in beträchtlichem Umfang aufgenommen worden, der Verkauf von zollfreiem Gefrierfleisch, dessen Einfuhr durch VO vom 19.9.25 (RGBl. I, S. 363 ) geregelt sei, werde am 1. 10. unter behördlicher Überwachung beginnen. Außerdem habe sich der Berliner Fleischgroßhandel bereit erklärt, keine besondere Spanne mehr zwischen dem Marktpreis für Schlachtvieh und dem Großhandelspreis für Fleisch zu berechnen (WTB-Ausschnitt in R 43 I /1154 , Bl. 380 f.).

9

Der Ausschuß faßt in seiner ersten Sitzung am 31. 8. u. a. folgende Beschlüsse: 1) Die Ressorts werden die Presse laufend mit Material versehen, „um ihr den Kampf gegen die Teuerung und gegen die Angriffe der Opposition zu ermöglichen.“ 2) Das RWiMin. und das REMin. werden dafür Sorge tragen, daß in Berliner Zeitungen täglich Veröffentlichungen über Preise und Preisspannen erscheinen. 3) Das RWiMin. wird in den nächsten Tagen Klagen gegen Kartelle beim Kartellgericht erheben und darüber die Presse unterrichten. 4) Das RJMin. wird von der Rkei ersucht werden, Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Geschäftsaufsicht und über die Einführung eines Verbots von Vereinbarungen, welche die freie Konkurrenz beeinträchtigen (s. zuvor Anm. 5), dem Kabinett vorzulegen (Aufzeichnung Grävells vom 1. 9. in R 43 I /1153 , Bl. 329-331).

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