2.154.4 (lut1p): 4. Erörterung der zur Anbahnung einer Preissenkung einzuschlagenden Wege.

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[543]4. Erörterung der zur Anbahnung einer Preissenkung einzuschlagenden Wege.

Dem Kabinett lag auf Grund der Verhandlungen tags zuvor der Entwurf einer Regierungserklärung vor2. Anhand dieser Erklärung wurden die Beschlüsse des Kabinetts von tags zuvor bestätigt. Gestrichen wurde lediglich der Punkt über die regelmäßige Veröffentlichung von Preisen und Preisspannen. Das Kabinett war der Meinung, daß die Ankündigung dieser Veröffentlichung bedenklich sei. Dagegen solle die Veröffentlichung selbst nicht unterbleiben, vielmehr unter politischer Leitung des Reichswirtschaftsministeriums sofort aufgenommen werden.

Bei dem Punkt „öffentliche Gelder“ bat der Reichskanzler um Zustimmung dazu, daß öffentliche Gelder unter keinen Umständen über dem Privatdiskontsatz zu vergeben wären. Das Reich müsse auf diesem Gebiet mit bestem Beispiel vorangehen.

Der Reichspostminister äußerte Bedenken dagegen und machte darauf aufmerksam, daß er an den Verwaltungsrat der Post gebunden sei3. Er erklärte sich aber bereit, sich dafür einzusetzen, daß auch bei der Post der von dem Reichskanzler ausgesprochene Grundsatz sowohl für die neuanfallenden Gelder des Postscheckverkehrs als auch für die fällig werdenden durchgeführt werde4.

Der Reichskanzler ersuchte das Reichsfinanzministerium (Staatssekretär Fischer), sofort in Verhandlungen mit den Ländern und Gemeindeverbänden einzutreten, um bei ihnen die Einhaltung dieses Grundsatzes ebenfalls sicherzustellen5. Nach Durchführung des genannten Grundsatzes bei den Reichsbehörden soll auch auf die Reichsbahn und die Versicherungsanstalten in gleichem Sinne eingewirkt werden.

Der Reichsbankpräsident erklärte, daß er sich hinter das Programm der Reichsregierung stelle und hoffe, auch einen entsprechenden Beschluß des Reichsbankdirektoriums herbeiführen zu können. Insbesondere sei er geneigt, die Maßnahmen der Reichsregierung gegen die Kartelle durch Maßnahmen auf dem Gebiet der Kreditpolitik zu unterstützen.

Dem vorgelegten Entwurf wurde daraufhin in sachlicher Hinsicht einstimmig zugestimmt. Die endgültige Redaktion wurde einer Kommission, bestehend aus Staatssekretär Trendelenburg, Staatssekretär Fischer, Ministerialdirektor Beyerlein und Oberregierungsrat Grävell, übertragen6.

Fußnoten

2

Aktenexemplar des Entwurfs in R 43 I /1153 , Bl. 340-342. S. auch Anm. 6.

3

S. §§ 2 und 6 des Reichspostfinanzgesetzes vom 18.3.24 (RGBl. I, S. 287 ).

4

Zur Durchführung dieser Maßnahmen heißt es in einer amtlichen Pressenotiz vom 8. 9. (s. „Tägliche Rundschau“): Unter Mitwirkung der Rbk sei zwischen RFMin., RPMin. und RB eine Abrede getroffen worden, daß bei der Ausleihung an diejenigen Banken, die mit der Weitergabe öffentlicher Gelder betraut sind, der Zinssatz 7½% nicht übersteigen dürfe. Der Zinssatz für langfristige Postgelder solle auf 8% herabgesetzt werden. Die mit der Weitergabe öffentlicher Gelder betrauten Banken hätten sich verpflichtet, die Zinsermäßigung ihren Kunden in vollem Umfang zugute kommen zu lassen und darüber hinaus ihre Zinsmargen auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.

5

S. Dok. Nr. 163.

6

Die Veröffentlichung der Regierungserklärung erfolgt am 27. 8. (s. „Tägliche Rundschau“ vom 28. 8.). Es werden die Beschlüsse der Ministerbesprechung vom 25. 8. (s. Dok. Nr. 151) im einzelnen aufgeführt und begründet. Zur Anwendung der Kartellverordnung (s. Anm. 12 zu Dok. Nr. 145) heißt es u. a.: „Klauseln, die eine preissteigernde Wirkung haben können oder aus anderen Gründen wirtschaftlich schädlich sind, werden künftig im Sinne des § 4 der genannten Verordnung als die Gesamtwirtschaft und das Gemeinwohl gefährdend angesehen werden. Hierzu gehören u. a. Repartierungsklauseln, Goldklauseln, Geldentwertungsklauseln, Klauseln über die Preisbildung der folgenden Wirtschaftsstufen, Gegenseitigkeits- und Ausschließlichkeitsklauseln.“

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