2.35.1 (lut1p): [Diensttrauerordnung für Reichsbeamte]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[Diensttrauerordnung für Reichsbeamte]

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß vom König von Italien eine Hoftrauer für die Dauer von acht Tagen aus Anlaß des Todes des Reichspräsidenten angeordnet worden sei. Es hätte ferner das ausländische diplomatische Korps angefragt, wie es sich in bezug auf gesellschaftliche Veranstaltungen für die nächste Zeit verhalten solle. Aus diesen Gründen sei es erforderlich, daß die Reichsregierung sich überlege, wie sie sich in bezug auf gesellschaftliche Veranstaltungen in der nächsten Zeit verhalten wolle.

Der Minister verlas sodann den Entwurf einer Diensttraueranordnung für Reichsbeamte.

[Der Entwurf wurde nach kurzer Aussprache gebilligt1. Es wurde beschlossen, den Ländern die Anordnung gleichlautender Vorschriften zu empfehlen.]

Der Reichsminister des Innern führte ferner aus, daß nach einer Notiz in der Abendausgabe des Vorwärts vom 2.3.1925 die Hand- und Kopfarbeiter Berlins aufgefordert worden seien, an der Trauerkundgebung für den Reichspräsidenten teilzunehmen. Es sei also sicherlich mit einer erheblichen Menschenansammlung zu rechnen. Preußen müsse darauf hingewiesen werden, daß es für Ruhe und Ordnung verantwortlich sei.

Das Kabinett hatte hiergegen nichts einzuwenden.

Staatssekretär Zweigert brachte ferner die Sprache auf die Regelung des Dienstes am Tage der Trauerfeierlichkeiten in Berlin.

Das Kabinett beschloß, die obersten Reichsbehörden zu ermächtigen, den Dienstbetrieb in der Stadt Berlin am Mittwoch, dem 4. März 1925, um 1 Uhr zu schließen, damit den Beamten, Angestellten und Arbeitern eine Teilnahme an der Trauerveranstaltung für den verstorbenen Herrn Reichspräsidenten ermöglicht wird.

Fußnoten

1

Der Entwurf in R 43 I nicht ermittelt. In Presseberichten (z. B. „Tägliche Rundschau“) heißt es am 4. 3.: „Um der Trauer der Reichsbeamten über den Tod des Reichspräsidenten Ausdruck zu verleihen, hat die Reichsregierung beschlossen, daß die Reichsminister und die leitenden Beamten der Reichsministerien sich während der Dauer von vier Wochen nach dem Tode des Reichspräsidenten […] der Teilnahme an allen gesellschaftlichen Veranstaltungen amtlicher und halbamtlicher Natur enthalten.“

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